Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 16:01:06
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Übergangsgebührnisse Versicherungsfachmann  (Gelesen 557 mal)

DZESoldat1234

  • Gast
Übergangsgebührnisse Versicherungsfachmann
« am: 12. September 2022, 16:40:01 »

Guten Tag Kaneraden,

mein BFD Berater als auch die BVA konnte mir nicht weiterhelfen und in Internet bin ich ebenfalls nicht fündig geworden.

Gilt die Weiterbildung zum Versicherungsfachmann als schulische Maßnahme womit ich Anspruch auf 100% der Übergangsgebührnisse hätte?
Vielleicht gibt es hier jemanden, der den gleichen Weg nach der Dienstzeit eingeschlagen ist.

Vielen Dank
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.759
Antw:Übergangsgebührnisse Versicherungsfachmann
« Antwort #1 am: 12. September 2022, 19:15:24 »

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/archiv/6871.pdf

§ 5 Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__5.html

§ 11 Abs 3 Übergangsgebührnisse

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__11.html

§ 15 Gegenstand der beruflichen Bildung

https://www.gesetze-im-internet.de/bf_v/__15.html



Ihr BfD-Berater wird dafür bezahlt dies zu klären.
Wenn nicht selbst... dann auf dem Fach-Strang.
Denn schließlich ist der BfD die bewilligende Stelle für die Bildungsmaßnahme.



Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

T108

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 55
Antw:Übergangsgebührnisse Versicherungsfachmann
« Antwort #2 am: 12. September 2022, 23:11:11 »

Leider nein , da es nicht als anerkannte Berufsausbildung gilt.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de