Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 18:56:32
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: TVöD-Tarifverhandlungen 2023  (Gelesen 47320 mal)

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« am: 14. September 2022, 12:45:16 »

"TVöD-Tarifverhandlungen 2023: Mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeit, Sonderzahlung?

Wie hoch soll die nächste Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ausfallen?
Wollen die Beschäftigten eine kürzere Arbeitszeit bei gleichem Gehalt?
Und wird es wieder eine Sonderzahlung geben?

Diese und viele andere Fragen könnten in den anstehenden Tarifverhandlungen um den TVöD 2023 / 2024 eine Rolle spielen.

Jetzt kommt es auf die Angestellten und Beamten an:

Aktuell befragt ver.di im Internet die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, was ihnen wichtig ist.

Am 11. Oktober wird dann die ver.di-Tarifkommission die Forderung für die anstehende Tarifrunde 2023 beraten."

https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-2023/



Hier findet sich die o.g. Umfrage von ver.di

https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/

Da Beamte und Soldaten an diese Tarifverhandlungen "gekoppelt" sind, können und sollen sich auch diese an der Befragung beteiligen.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Samhain88

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #1 am: 16. September 2022, 19:52:16 »

Eine 39 Stunde Woche wäre endlich mal angebracht. 41 Stunden sind nicht mehr zeitgemäß.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #2 am: 16. September 2022, 20:06:02 »

Vielleicht ist es dir entgangen, aber es wird gerade daraufhin gearbeitet, die Bundeswehr kriegstauglich zu machen und das ist auch das, was sowohl die BM'in als auch der GI von uns allen fordert, weil es unser Beruf ist.
Ob dann eine Forderung nach weniger Dienstzeit dazu beiträgt, lässt sich sicherlich diskutieren.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #3 am: 16. September 2022, 20:34:47 »


Bitte beachten...

... in diesem Thema finden sich alle Angehörigen der Bw wieder ...

Angestellte/innen, Beamte/innen und Soldaten/innen

Jede Gruppe mit ihren Spezifika und Gemeinsamkeiten  ;)



Und meine persönliche Meinung...

Bei einer vom ifo-Institut für 2023 prognostizierten Inflation von 10...11 % ... sollte eine angemessene Gehaltserhöhung hilfreicher sein als 2 h weniger zu arbeiten.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Thomi35

  • Zoowärter
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.065
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #4 am: 17. September 2022, 08:26:53 »

Ich befürchte, daß es auch im TVöD-Bereich dazu kommen wird, daß ein Teil der verhandelten Gehaltserhöhung eine steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung sein wird. Es ist ja im Gespräch, daß es den Arbeitgebern ermöglicht wird, bis zu 3.000 EUR einmalig als Unterstützung in Bezug auf die Teuerung vor allem im Energiebereich auf diese Art und Weise auszuzahlen. Entsprechend wurde bei den Angestellten (und übertragen auch Beamten) der Länder (TV-L) mit der Coronaprämie verfahren: Für 14 Monate (Oktober 2021 bis November 2022) gab es als Erhöhung einmalig 1.300 EUR brutto = netto und keine weiteren Erhöhungen.

Das Problem wird sein, daß diese Erhöhung nicht tabellenwirksam sein wird, d. h. auf die dann kommenden prozentualen Erhöhungen nicht einbezogen werden wird. Da die allgemeine Inflation meiner Meinung nach auch nach einem möglichen Rückgang der Energiekosten nicht wieder im selben Maße zurückgehen wird, führt das dann zu einem massiven Rückgang der Realeinkommen.

Mit der o. a. Inflationsprämie möchte die Bundesregierung die sog. Lohn-Preis-Spirale durchbrechen. Da dieses Geld höchstwahrscheinlich nicht zusätzlich zu einer Gehaltserhöhung gezahlt werden wird, halte ich nicht soviel davon. Ich bin gespannt, was bei den TVöD-Tarifverhandlungen diesbezüglich herauskommen wird.
Gespeichert

Bumblebee

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 271
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #5 am: 17. September 2022, 11:24:35 »

Zitat
Ob dann eine Forderung nach weniger Dienstzeit dazu beiträgt, lässt sich sicherlich diskutieren.

Ja, das würde ich gerne.

Ich denke, die Arbeitszeit für den Regeldienst lässt sich sehr wohl reduzieren, wenn dafür die SAZV großzügiger im Sinne von "besonderer zeitlicher Belastung" nicht angewendet wird.


Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #6 am: 17. September 2022, 11:41:05 »

Wenn es dann Freizeitausgleich ist, ist es eine Reduzierung der Jahresarbeitszeit, wird es finanziell vergütet, kann man es auch direkt mit einer Gehaltssteigerung machen.
Das über die SAZV zu regeln birgt eben den Nachteil, dass hier nur die übende Truppe bedacht ist, während diejenigen, die im Regeldienst ihre Aufträge machen, weniger Zeit für die Aufträge haben und damit entweder Dinge liegen bleiben (davon ausgegangen, dass Zeit und Auftrag bisher auskömmlich ausgeplant sind) oder eben Überstunden erwirtschaften, die ja eigentlich dann auch nicht abgefeiert werden können, denn dann bleibt etwas liegen.
Verkürzt man die Arbeitszeit, muss man die Aufträge reduzieren (das ist jedoch eher der Gegenteil der Fall) oder aber, man bringt dafür mehr Dienstposten aus, die es zusätzlich zu besetzten gilt (was mit dem derzeitigen DP-Portfolio bereits oftmals unmöglich ist).

Einfach mal so die Zeit reduzieren geht nicht, weil jeder DP zu 100% mit Aufgaben hinterlegt sind, empfehlenswert um in der Diskussion auch eine gute Wissensbasis zu haben sind hierbei
AR A-540/3 Jahresarbeitszeiten für die Personalbedarfsermittlung und
AR „Grundsätze der Organisation“ A-500/50
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #7 am: 07. Oktober 2022, 23:50:02 »

dbb Chef Ulrich Silberbach zu der Tarif- und Besoldungsrunde 2023

https://www.dbb.de/artikel/dbb-chef-wir-muessten-eigentlich-20-prozent-mehr-fordern.html

Die Bundesbediensteten (Richter, Soldaten, Beamte, Tarifbeschäftigte) stehen ja grundsätzlich nicht schlecht da.

Wie man mit dem Geld auskommt, hängt natürlich stark auch von regionalen Gegebenheiten ab.

Ich habe meine Besoldung aus mehr oder minder Jux mal mit der Besoldung in NRW verglichen. Ich müsste beim Land NRW eine Besoldungsgruppe mehr haben, um ca. auf meine Besoldung des Bundes zu kommen. Das war schon relativ ernüchternd.
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #8 am: 08. Oktober 2022, 09:58:05 »


Wie man mit dem Geld auskommt, hängt natürlich stark auch von regionalen Gegebenheiten ab.


Neben den regionalen Gegebenheiten hängt es bestimmend von der jeweiligen Gehaltsgruppe ab.

Es ist ein relevanter Unterschied ob z.B. eine Familie von einem Gehalt aus A4 die aktuellen ... und kommenden ... Lebenshaltungskosten stemmen muss - oder z.B. von einem Gehalt A14+ ... oder gar B+ (B3, verh, 2 Ki, LoStKl III > ca. 7000 € / netto)

Da nützt auch eine zu versteuernde Einmalzahlung von 300 € nichts...

Wenn z.B. allein der Gas-Versorger über die nächsten 12 Monate z.B. jeden Monat 300...400 € mehr haben will...

Für die Familie mit A4... die z.B. ein Haus abbezahlt... auf dem Land wohnt... damit auf das Auto zwingend angewiesen ist... keine großen Rücklagen hat ... kann das existenzbedrohend werden... Für einen B'er bestimmt nicht...

Angebracht wäre aus meiner Sicht deshalb eine deutlich gestaffelte Erhöhung.

z.B. von 20 % ganz unten... bis 1 % ganz oben
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Lidius

  • Gast
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #9 am: 08. Oktober 2022, 11:01:17 »


Angebracht wäre aus meiner Sicht deshalb eine deutlich gestaffelte Erhöhung.

z.B. von 20 % ganz unten... bis 1 % ganz oben

Das wird bei Besoldungsempfängern wegen des Abstandsgebotes nicht funktionieren.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #10 am: 08. Oktober 2022, 15:54:51 »


Angebracht wäre aus meiner Sicht deshalb eine deutlich gestaffelte Erhöhung.

z.B. von 20 % ganz unten... bis 1 % ganz oben

Das wird bei Besoldungsempfängern wegen des Abstandsgebotes nicht funktionieren.

Natürlich geht das.

Man muss es nur wollen und die Anhebungen, von unten nach oben, so vollziehen, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen noch gewahrt ist.

Und ab einer bestimmten Besoldungsgruppe kann es auch eine Null-Runde geben, damit die kleinen Besoldungsgruppen deutlich angehoben werden können.

Nennt sich Solidarität - Derjenigen die viel haben, mit denen, die nicht so viel haben.


Btw. ... auf Grund Anhebung Mindestlohn und Einführung Bürgergeld ist der Gesetzgeber sowieso gefordert.
Warum ?
Weil der gebotene Mindestabstand der unteren Gehaltsgruppe zum Grundsicherungsniveau damit unterschritten wird und die Nettoalimentation aus der zur Prüfung anstehenden Besoldungsgruppe (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeld) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (u.a. BVerfG 17.11.2015 – 2 BvL 19/09  / BVerfGE 4.5.2020 – 2 BvL 4/18).

Aber bitte hier jetzt nicht eine rechtliche Diskussion beginnen.
Den Gesetzgeber haben auch die Urteile des BVerfG zur Alimentation nicht sonderlich beeindruckt...

Also könnte er auch beim Abstandsgebot an das untere Level des Angemessen gehen und so den Menschen, die wirklich Hilfe benötigen, in deutlich höheren  Umfang helfen.

Wie gesagt ... wenn man denn will...

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #11 am: 09. Oktober 2022, 11:04:02 »

Zitat
Natürlich geht das.

Man muss es nur wollen und die Anhebungen, von unten nach oben, so vollziehen, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen noch gewahrt ist.

Und ab einer bestimmten Besoldungsgruppe kann es auch eine Null-Runde geben, damit die kleinen Besoldungsgruppen deutlich angehoben werden können.

Nennt sich Solidarität - Derjenigen die viel haben, mit denen, die nicht so viel haben.

Ungleiche Sachverhalte mit Gewalt angleichen zu wollen, ist weder gerecht, noch hat es was mit Solidarität zu tun. Warum sollte ein Ingenieur, der aufgrund seines Maschinenbaustudiums in einer guten Besoldungsgruppe ist, aus Solidarität mit einem Pförtner auf Lohn verzichten? Warum sollte ein Arzt eine Nullrunde hinnehmen, nur damit der Mannschaftssoldat im Monat besser klar kommt? Es ist nicht gerecht, wenn immer diejenigen bestraft werden, die sich im Leben am meisten den Hintern aufgerissen haben. Und dieses typisch linke Mantra von "Solidarität" beschreibt das Gegenteil von Gerechtigkeit.

Die Alimentierungspflicht fordert vom Staat, den Beamten, Soldaten und Richtern einen amtsangemessenen Lebensunterhalt zu sichern. Die Frage lautet also einzig und alleine: Welcher Lebensunterhalt ist für einen Mannschaftssoldaten, einen Arzt, einen Spieß, einen IT-ler oder einen General angemessen? Und danach ist die Besoldung mit entsprechendem Abstand nach oben oder unten festzulegen.

Das muss dazu führen, dass auch in den unteren Besoldungsgruppen ein auskömmliches Leben möglich ist und auch der Mannschafter seine Gasrechnung zahlen kann. Es darf aber umgekehrt nicht vergessen werden, dass sich auch die Lebenshaltungskosten von Ärzten, Ingenieuren oder Generalen deutlich erhöht haben.

Auf keinen Fall darf man verschiedene Gruppen gegeneinander ausspielen.

Gespeichert

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #12 am: 10. Oktober 2022, 02:10:58 »


… @justice005 Deine Ausführungen kann ich nur ausdrücklich unterstreichen.

Ich habe nahezu regelhaft den Eindruck, dass in diesen Debatten allzu häufig Solidarität mit Gerechtigkeit verwechselt bzw. gleichgestellt wird, was jedoch keinesfalls zutreffend ist.

Ungeachtet dessen sind es aktuell schwierige und harte Zeiten - und das für alle Menschen. Unter Berücksichtigung aller rechtsstaatlichen Gebote dürfen wir hier niemanden abhängen oder gar verlieren. Darüber sollte übergreifender und umfänglicher Konsens herrschen.

Grüße!

PS: … am 11. Oktober soll es seitens Gewerkschaften & Interessenverbänden die ersten offiziellen Forderungen geben … wir dürfen gespannt sein – vor allem darauf, was davon final übrig bleiben wird.
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

DeltaEcho

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 743
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #13 am: 10. Oktober 2022, 04:13:37 »

Ich kann dem was Justice005 geschrieben hat nur zustimmen.

Die Ausführungen von LwPersFw sind fehlerhaft, durch eine Anhebung der unteren Besoldungsgruppen, ist das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen eben nicht mehr gewahrt.

Zitat
Man muss es nur wollen und die Anhebungen, von unten nach oben, so vollziehen, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen noch gewahrt ist.
Wie das funktionieren soll ist mir vollkommen schleierhaft.

Zitat
Btw. ... auf Grund Anhebung Mindestlohn und Einführung Bürgergeld ist der Gesetzgeber sowieso gefordert.
Warum ?
Weil der gebotene Mindestabstand der unteren Gehaltsgruppe zum Grundsicherungsniveau damit unterschritten wird und die Nettoalimentation aus der zur Prüfung anstehenden Besoldungsgruppe (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeld) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (u.a. BVerfG 17.11.2015 – 2 BvL 19/09  / BVerfGE 4.5.2020 – 2 BvL 4/18).
Bereits vor dem Bürgergeld war dieser Abstand nicht mehr gegeben. Es ist richtig, dass eine verfasungskonforme Umsetzung bisher nicht erfolgt ist. Die Frage ist wielange sich das Bundesverfassungsgericht dies vom Gesetzgeber bieten lässt, um dann vermutlich Fristen zur Umsetzung festlegt.
Gespeichert

Nachtmensch

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 329
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #14 am: 10. Oktober 2022, 09:21:18 »

Bereits vor dem Bürgergeld war dieser Abstand nicht mehr gegeben. Es ist richtig, dass eine verfasungskonforme Umsetzung bisher nicht erfolgt ist. Die Frage ist wielange sich das Bundesverfassungsgericht dies vom Gesetzgeber bieten lässt, um dann vermutlich Fristen zur Umsetzung festlegt.
In der Jahresvorauschau 2022 vom BVerfG Nr. 44 ist eine Entscheidung über die A-Besoldung aus Bremen angekündigt, mit der Hoffnung verbunden, dass das BVerfG den Gürtel für die 17 Besoldungsgesetzgeber noch enger schnallt.

Vielfach wird bereits über § 35 BVerfGG diskutiert.

Zitat
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 35
Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.

Das ist die Vollstreckungsanordnung und das bedeutet vereinfacht gesagt, dass man die verfassungsmäßige Alimentation vor dem Verwaltungsgericht einklagt und nicht erst den Weg über das BVerfg gehen muss. Allerdings wird erwartet, dass das BVerfG, dieses noch nicht in dem o. g. Verfahren zur Anwendung bringen wird. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde das gegen Ende der 90er Jahre ebenfalls im Bereich des Besoldungsrechts gemacht. Dabei ging es um die Erhöhung des Familienzuschlages für das dritte Kind. Man möge mich korrigieren, falls jemand andere Informationen hat.

Da bleibt wieder einmal nur warten und nochmals warten.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de