Wenn es dann Freizeitausgleich ist, ist es eine Reduzierung der Jahresarbeitszeit, wird es finanziell vergütet, kann man es auch direkt mit einer Gehaltssteigerung machen.
Das über die SAZV zu regeln birgt eben den Nachteil, dass hier nur die übende Truppe bedacht ist, während diejenigen, die im Regeldienst ihre Aufträge machen, weniger Zeit für die Aufträge haben und damit entweder Dinge liegen bleiben (davon ausgegangen, dass Zeit und Auftrag bisher auskömmlich ausgeplant sind) oder eben Überstunden erwirtschaften, die ja eigentlich dann auch nicht abgefeiert werden können, denn dann bleibt etwas liegen.
Verkürzt man die Arbeitszeit, muss man die Aufträge reduzieren (das ist jedoch eher der Gegenteil der Fall) oder aber, man bringt dafür mehr Dienstposten aus, die es zusätzlich zu besetzten gilt (was mit dem derzeitigen DP-Portfolio bereits oftmals unmöglich ist).
Einfach mal so die Zeit reduzieren geht nicht, weil jeder DP zu 100% mit Aufgaben hinterlegt sind, empfehlenswert um in der Diskussion auch eine gute Wissensbasis zu haben sind hierbei
AR A-540/3 Jahresarbeitszeiten für die Personalbedarfsermittlung und
AR „Grundsätze der Organisation“ A-500/50