Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 07. Mai 2024, 06:24:59
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Seiten: 1 ... 4 [5] 6 ... 22   Nach unten

Autor Thema: TVöD-Tarifverhandlungen 2023  (Gelesen 47488 mal)

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.780
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #60 am: 30. März 2023, 18:50:19 »

Im Anhang

dbb

"Schlichtung in der TVöD-Einkommensrunde angerufen
Wieso? Weshalb? Warum?"

Auszug:

"Wie läuft eine Schlichtung im Bereich des TVöD ab?

Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass die Verhandlungen von mindestens einer Partei für gescheitert erklärt worden sind. Dies haben die Gewerkschaften nach der erfolglosen dritten Verhandlungsrunde getan. Anschließend kann jede Partei innerhalb von 24 Stunden nach dieser Erklärung das Schlichtungsverfahren durch schriftliche Erklärung einleiten. Die Arbeitgeberseite hat inzwischen die Schlichtung angerufen. Sie beginnt am 6. April 2023 und muss im Laufe der darauffolgenden Kalenderwoche beendet sein.

Wer nimmt an einer Schlichtung teil?

Es gibt zwei Schlichter. Gewerkschaften und Arbeitgeber benennen jeweils einen Schlichter. Auf Gewerkschaftsseite ist dies aktuell Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat in Bremen. Die Arbeitgeber haben den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt benannt."

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Modemaus

  • Gast
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #61 am: 02. April 2023, 10:21:52 »

31.03.2023

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bestreitet die Behauptung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), es sei ein Angebot in Höhe von "8% mehr Lohn und 300 € Mindestbetrag" vorgelegt worden. "Da wurde etwas in die Öffentlichkeit kolportiert, was dem Verhandlungsverlauf in keiner Weise entspricht" sagte Rene Klemmer, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/


"Trotzdem ist jetzt in vielen Medien von vermeintlich großzügigen Arbeitgeberangeboten die Rede. Das hat folgenden Hintergrund: Nicht gegenüber den Gewerkschaften, sondern erst gegenüber den Medien sind Bund und VKA zu großer Form aufgelaufen und haben konkrete Angebote in den Raum gestellt. Zuvor, in den Verhandlungen, war immer nur von „Denkmodel-
len“ die Rede. Diese waren aber weder verbindlich noch ausreichend. Im Nachgang die eigenen Gedan-
kenspiele zu Angeboten aufzuhübschen, dient also vor allem der Selbstrechtfertigung."

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230330_EKR23_Flugblatt_Nr_28.pdf


Wirtschaftsweiser Werding regt Sonderopfer der Beamten an

Der Ökonom Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hat die Bundesregierung aufgefordert, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst nicht wie geplant zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen.


https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html



Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.780
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #62 am: 02. April 2023, 10:51:30 »


Wirtschaftsweiser Werding regt Sonderopfer der Beamten an

Der Ökonom Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hat die Bundesregierung aufgefordert, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst nicht wie geplant zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen.


https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Wiedereinmal eine undifferenzierte Meinung eines arbeitgebernahen Professors, der selbst auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens steht...  ::)

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.780
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #63 am: 04. April 2023, 21:28:49 »

"Schlichtung beginnt vor Ostern

Das Schlichtungsverfahren werde Ende der Woche beginnen und in den kommenden beiden Wochen durchgeführt werden, hieß es in Verhandlungskreisen am 4. April in Berlin. Näheres etwa zum Ort der Schlichtung wurde nicht bekanntgegeben.

Die Gespräche sollen vertraulich stattfinden. Das soll die Erfolgsaussichten erhöhen.

Nach Ende der Schlichtung sollen die Tarifverhandlungen am 22. April in Potsdam fortgesetzt werden.

Falls die Verhandlungen endgültig scheitern, könnten flächendeckende Streiks im öffentlichen Dienst folgen."


Quelle: haufe.de
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.780
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #64 am: 15. April 2023, 10:26:04 »

" Öffentlicher Dienst: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Pressemitteilung vom 15.04.2023

Nachstehende Veröffentlichung erfolgt im Auftrag der Geschäftsstelle der Schlichtungskommission von Bund und Kommunen:

Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.

„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.

„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.


Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

·       Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.

·       Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

·       Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.

·       Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.

·       Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.


Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.

Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt."

Quelle: Verdi.de

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nachtmensch

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 330
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #65 am: 15. April 2023, 10:40:59 »

Was ein Armutszeugnis dieses Ergebnis. Kann man nur hoffen dass, das abgelehnt wird und es zum Streik kommt. Wieso gibt es keine tabellenwirksame Erhöhung von Anfang an, anstatt diese 3000 Euro verteilt.
Ich bin absolut fassungslos über so ein grottenschlechtes Ergebnis.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.780
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #66 am: 15. April 2023, 13:05:44 »

Siehe Anhänge
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Thomi35

  • Zoowärter
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.066
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #67 am: 15. April 2023, 14:36:49 »

Was ein Armutszeugnis dieses Ergebnis. Kann man nur hoffen dass, das abgelehnt wird und es zum Streik kommt. Wieso gibt es keine tabellenwirksame Erhöhung von Anfang an, anstatt diese 3000 Euro verteilt.
Ich bin absolut fassungslos über so ein grottenschlechtes Ergebnis.


Das sehe ich ebenso. Ich habe spaßeshalber einmal durchgerechnet, was bei einer linearen Erhöhung für die beiden Jahre herauskäme (natürlich mit Zinseszinseffekt, also zwei gleiche Erhöhungen jeweils zum Januar 2023 und Januar 2024):

  • EG 2, Stufe 1: jetziger Tabellenwert (Stand: 2022): 2.242,16 EUR
    • ohne Einmalzahlungen: +  6,13 %
    • mit Einmalzahlungen:   + 11,26 %
  • EG 13, Stufe 4: jetziger Tabellenwert (Stand: 2022): 5.703,01 EUR
    • ohne Einmalzahlungen: +  3,76 %
    • mit Einmalzahlungen:   +  5,85 %

Man sieht deutlich die soziale Komponente, welche sich aufgrund des festen Sockelbetrags ergibt und natürlich auch über die betragsmäßig konstanten Einmalzahlungen.

Ebenfalls offensichtlich ist, daß ein Inflationsausgleich nicht gelingt. Einmalzahlungen sind an sich schon nicht dafür geeignet,  da nicht zu erwarten ist, daß ein Großteil der Inflation ab 2025 im Vergleich zu 2022 und davor nicht mehr vorhanden sein wird. Zudem sind die tabellenwirksamen Erhöhungen zu gering, um die jährliche Inflationsrate auszugleichen (derzeit bei gut 7 %). Selbst wenn man vom günstigsten Fall ausgeht, daß diese Rate im nächsten Jahr wieder (in Vergleich zu den hohen Preisen 2023) wieder auf ein normales Maß sinkt, wird die Erhöhung bestenfalls bei den unteren Entgeltgruppen ausreichen, der Inflation einigermaßen entgegenzuwirken.

Ich hoffe daher auch, daß ver.di das Schlichtungsergebnis ablehnen wird. Die Aussage von Milbrandt über die "ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission" wird durch die Laufzeit von 24 Monaten überkompensiert. Vermutlich wird wieder behauptet, daß die Erhöhung um die 10 % liegt, da immer die Laufzeit ausgeblendet wird.

EDIT: Ich mußte die Prozentwerte noch einmal erhöhen, da ich fälschlicherweise von einem Beginn der linearen Erhöhung ab Mai 2024 anstelle von März 2024 ausgegangen war. Meine Bewertung ändert sich aber nicht aufgrund dessen.
« Letzte Änderung: 15. April 2023, 14:44:34 von Thomi35 »
Gespeichert

Modemaus

  • Gast
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #68 am: 15. April 2023, 21:12:20 »

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst? Das sagt der Bremer Schlichter

Wird der langwierige Tarifkonflikt nun beendet? Die Schlichter haben einen Schiedsspruch erarbeitet. Der Bremer Hans-Henning Lühr erklärt die Details im Interview.

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/luehr-schlichter-tarifkonflikt-oeffentlicher-dienst-interview-100.html
Gespeichert

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #69 am: 16. April 2023, 02:29:48 »


… Sollte es perspektivisch zum avisierten Abschluss kommen, was ich im Übrigen auch keinesfalls hoffe, und das Ergebnis – so oder so ähnlich - wirkungsgleich auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen wird, stellt sich mir die Frage, wie/ in welchem Verhältnis werden dann Sockelbeträge und Sonderzahlungen konkret auf die Versorgungsempfänger übertragen.?

Ich denke im Fall der Sonderzahlungen wird es eine 1:1 Übernahme geben (keine Kürzung gem. Ruhegehaltssatz) – erscheint mir logisch und war bei der EPP dito.

Jedoch im Fall des geplanten Sockelbetrages ab März 2024 von mtl. 200,-€ + 5,5% respektive mind. 340,-€ stelle ich mir das etwas schwieriger vor - liegt vielleicht an meiner arithmetischen Inkompetenz.
Erhalten dann die Versorgungsempfänger gem. ihrem individuellen Ruhegehaltssatz anteilig diesen Sockelbetrag 200,-€ plus 5,5% (mind. 340,-€) bzw. wird dieser zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen kumuliert plus 5,5% (mind. 340,-€) und dann gem. Ruhegehaltssatz verfahren – die Tabellenentgeltanpassung lässt dies vermuten oder werden die individuellen Bruttobezüge (nach Ruhegehaltssatz) mind. um 340,-€ erhöht (wegen der sozialen Komponente im unteren/ mittleren Besoldungsgefüge) oder wird dann gar individuell eine Besser-/ Vergleichsrechnung angestellt?

Ich sollte besser nicht zu viel vom Dienstherrn erwarten.

Danke & Grüße!
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Rekrut84

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 628
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #70 am: 16. April 2023, 07:52:03 »

An und für sich kein schlechtes Angebot.

Teilt man die Einmalzahlung auf die 9 Monate von Juni bis Februar auf und addiert die 220€ hinzu, kommt man auf eine monatliche Lohnsteigerung in der untersten Besoldungsgruppe und Stufe von 15%, wohl bemerkt Netto sogar mehr.
Dann aufsteigend natürlich prozentual weniger.

Ab März nächsten Jahres ergeben sich dann Werte von 14,4% bis in die in die Portepee Eben von 12%

Ich könnte mich damit anfreunden.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.536
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #71 am: 16. April 2023, 07:58:17 »

Erstmal bedeutet das für Besoldungsempfänger- und Versorgungsempfänger des Bundes GAR NICHTS. Hier geht es ausschließlich um die Tarifbeschäftigten! Ob und wie ein eventuelles Ergebnis auf Besoldungsempfänger übertragen wird steht doch noch viel weiter in den Sternen als bei den Tarifbeschäftigten. Da bedarf es nämlich erst der gesetzlichen Regelungen.

Zu der Frage der Versorgungsempfänger: Deren Bezüge errechnen sich immer aus der Besoldung der Aktiven gleicher BesGr.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Beuteberliner

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 494
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #72 am: 16. April 2023, 08:00:55 »

Richtig. Deswegen habe ich den Eifer mancher Teilnehmer an dieser Diskussion auch nicht wirklich verstanden, @ KlausP.
Gespeichert

2Cent

  • Gast
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #73 am: 16. April 2023, 08:23:32 »

@KlausP
So zu tun als hätte das nichts mit der Besoldung zu tun ist doch lächerlich, warum verhandeln da denn auch der DBB mit?

Inhaltlich wurde das Ergebnis in den letzten Runden immer übertragen, minus der Pensionsrückstellung

Warum sollte es dieses mal anders sein?
Gespeichert

Nachtmensch

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 330
Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #74 am: 16. April 2023, 08:31:18 »

An und für sich kein schlechtes Angebot.

Teilt man die Einmalzahlung auf die 9 Monate von Juni bis Februar auf und addiert die 220€ hinzu, kommt man auf eine monatliche Lohnsteigerung in der untersten Besoldungsgruppe und Stufe von 15%, wohl bemerkt Netto sogar mehr.
Dann aufsteigend natürlich prozentual weniger.

Ab März nächsten Jahres ergeben sich dann Werte von 14,4% bis in die in die Portepee Eben von 12%

Ich könnte mich damit anfreunden.
Leider hast du nichts verstanden. Eine Einmalzahlung ist immer schlecht, weil sie halt nur einmal gezahlt wird. In diesem Fall gibt es netto erstmal was mehr aber halt nicht tabellenwirksam. Rechne doch den Verlust mal auf 20 oder 30 Jahre aus der entsteht. Wären die 220 Euro tabellenwirksam, so würde man die bei jeder kommenden Erhöhung mitziehen. Jetzt gibt es 14 Monate eine Nullrunde. Alleine das Instrument der steuerfreien Einmalzahlung in die Tarifverhandlung mit rein zu nehmen ist meiner Meinung nach bereits eine absolute Frechheit.
Verdi ist mit 10,5 Prozent auf 12 Monate rein und kommt mit einer tabellenwirksamen Erhöhung von 200 Euro plus 5,5 Prozent bei 24 Monaten raus. Finde den Fehler.
Wenn dazu noch die nicht amtsangemessene Alimentation kommt, ist das Desaster perfekt. Da hat sich der Bund ebenso ebenso wenig nicht mit Ruhm bekleckert.
Gespeichert
Seiten: 1 ... 4 [5] 6 ... 22   Nach oben
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de