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Autor Thema: RDL - öffentlicher Dienst - Arbeitgeber Bundeswehr  (Gelesen 573 mal)

Morty90

  • Gast
RDL - öffentlicher Dienst - Arbeitgeber Bundeswehr
« am: 16. September 2022, 13:00:51 »

Hallo zusammen,

Lage:
- aktuell nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt
- beorderter Reservist
- 10-12 Tag RDL pro Jahr
- aktueller Arbeitgeber schluckt das widerwillig, aber lässt mich gehen, wenn es in dem Rahmen ist.

Jedoch ist die Arbeit nicht so was ich mir vorstelle und ich bin im Karriereportal der Bundeswehr über eine für mich passende Stelle gestolpert.
Auf diese würde ich mich vielleicht bewerben. (Angestelltenverhätnis)

Jetzt habe ich so ein wenig gelesen, dass es scheinbar im öffentlichen Dienst unterschiedliche Sachlagen zu RDL gibt.
Bei dem einen scheint es kein Problem, bei dem anderen wird sich quer gestellt. Genauso wie in der Privatwirtschaft.

Aber wie ist das bei der Bundeswehr als Arbeitgeber?
Gibt es da ein ähnliches Bild und es ist ein persönlicher Faktor oder lehnt z.B. die Bundeswehr dies komplett ab (mit Begründung dann) oder erlaubt dies in einem Rahmen?
Gibt es da vielleicht Erfahrung hier im Forum.

Ich will vermeiden, das ich die Stelle annehme und es dann heißt. Ne RDL´s sind nicht mehr drin.

Andere Frage, hat das vielleicht irgendwelche Vorteile, wenn ich bei der Bundeswehr angesetllt bin, Zwecks Weiterbildung und das dann als Reservist?
(TIV-ID Zivil und militärischer Nutzen)

Vielen Dank schon einmal.
Gespeichert

LwPersFw

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  • Beiträge: 6.814
Antw:RDL - öffentlicher Dienst - Arbeitgeber Bundeswehr
« Antwort #1 am: 16. September 2022, 19:54:12 »

"3.3.3.6 Reservistendienst von beordertem Zivilpersonal

3106. Zivilpersonal, das für Beorderungen durch die jeweiligen PersBSt freigestellt worden ist, leistet nur in seinen Beorderungsverwendungen (VstkgRes oder PersRes) oder in Fällen der Nr. 3107 dieser Regelung RD. Das Einverständnis der PersBSt ist bei RD nach Nr. 2003 von mehr als einem Monat im Kalenderjahr und/oder bei Unterschreiten der Schutzfrist einzuholen. Zudem ist vor jeder Heranziehung das Einverständnis der zivilen Beschäftigungsdienststelle einzuholen. Die schriftliche Zustimmung der PersBSt und der Beschäftigungsdienststelle sind im Regelfall durch die oder den Zivilbeschäftigten einzuholen. Im Einzelfall kann dies nach Absprache auch vom Beorderungstruppenteil durchgeführt werden. Dem BAPersBw sind Anforderungen zu RD nur bei erteilter Zustimmung vorzulegen.


3.3.3.7 Reservistendienst von nicht beordertem Zivilpersonal

3107. Nicht beordertes Zivilpersonal kann RD leisten zur

• Teilnahme an der Allgemeinen Soldatischen Ausbildung (ASA),
• vorbereitenden Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung oder
• Vorbereitung auf militärische und militärfachliche Aufgaben der Bw sowie deren Wahrnehmung, wenn diese im Zivilstatus nicht möglich ist
• Vorbereitung und Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, an Olympischen Spielen sowie an Internationalen Militärmeisterschaften im Rahmen des Spitzensportes nach den Vorgaben des Abschnittes 3.3.3.8.


3108. Darüber hinaus ist RD von nicht beordertem Zivilpersonal ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfordert in jedem Einzelfall das Einverständnis der Betroffenen und der zuständigen PersBSt. "

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