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Autor Thema: Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss  (Gelesen 1881 mal)

Unproomn

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Hallo zusammen,


ich kann mir gut vorstellen, dass hier der/die eine oder andere aus der Reserve auch im öD tätig ist ;)

Ich habe nach meinem Masterabschluss jetzt 5 Jahre in der freien Wirtschaft in der IT (Business Intelligence) gearbeitet. Da ich nebenbei auf Jobsuche bin, bin ich auf eine sehr interessante Stelle gestoßen, die eben im öD wäre. Beim ersten kurzen Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass es hier um eine Stelle E10, Stufe 4, ginge.

Ich verstehe nun noch nicht ganz, wie im öD der eigene Uniabschluss und die Stelle selbst zusammenspielen. E10 ist ja scheinbar gehobener Dienst eher im Bachelor/FH-Bereich. Ich habe einen, eigentlich zwei, Master. Sollte man hier eigentlich nach dem eigenen Ausbildungsgrad eingestellt werden oder gibt die Entgeltgruppe einfach an, welches Qualifikationsniveau eine Stelle hat? Dh., etwas übertrieben, wenn ein Doktor als Sachbearbeiter einsteigt, bekommt er eben auch nur das?

Etwas wundern würde mich das aber schon, da die Stelle im weitesten Sinne um Stadtplanung und statistische Analysen geht, wo ich durchaus annehmen würde, dass das auf Masterniveau ist. Würde ich mich da "unter Wert" verkaufen?

Was dann zur nächsten Frage kommt: Wie kann man denn im öD gehaltsmäßig "aufsteigen"? Dass die Stufe mit der Berufserfahrung zusammenhängt, habe ich schon verstanden, aber kann man bspw. durch die eigenen Fähigkeiten und Leistungen aus einer E10- bspw. eine E12-Stelle machen? Oder heißt es einfach nur: Tarifverhandlungen abwarten, sonst kann man eigentlich nichts machen?


Beste Grüße,

U.
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Ralf

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #1 am: 05. November 2022, 18:37:04 »

Man wird ja nach der Aufgabe bezahlt, die Aufgabe bestimmt die Eingruppierung und die mitgebrachte Bildung muss mind. dem entsprechen.
Wenn ich militärisch auf einen Msch-DP eingestellt werde, ist es egal, ob man Abitur hat oder Doktor ist.
Die Aufgabe bestimmt die Dotierung.
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BulleMölders

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #2 am: 06. November 2022, 08:02:41 »

aber kann man bspw. durch die eigenen Fähigkeiten und Leistungen aus einer E10- bspw. eine E12-Stelle machen?
Wenn eine Stelle nicht über mehre Entgeldgruppen geschlüsselt ist, z. B. von E10 bis E12, kann man auf der Stelle nicht in eine höhere Entgeldgruppe eingeordnet werden.
Normalerweise bewirbt man sich dann auf eine Stelle mit einer höheren Entgeldgruppe, wenn diese dann ausgeschrieben wird.
Zweite Möglichkeit, die Stelle die man momentan inne hat, wird neu bewertet und mit einer höheren Entgeldgruppe hinterlegt. Wenn man dann weiterhin die Voraussetzungen für diese angehobene Stelle erfüllt, kann man höher besoldet werden.
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Thomi35

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #3 am: 07. November 2022, 06:54:42 »

Wir zuvor schon beantwortet,  man wird lediglich nach dem bezahlt, was man tut, nicht nach Abschlüssen, Fähigkeiten etc. Wie dieses bewertet wird, kann in den sog. Entgeltordnungen (EGO) nachgelesen werden. Für den Bereich der Länder (TV-L) ist diese z. B. unter dem folgenden Link zu finden: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf  . Beim Bund bzw. den Kommunen muß hier beim Tarifvertrag für den öffentlicheren Dienst schauen (TVöD).

Einen „automatischen“ vertikalen Aufstieg (sog. Bewährungsaufstieg) der Entgeltgruppe gibt es seit der Umstellung vom BAT/Manteltaraifvertrag für Arbeiter auf den TV-L bzw. TVöD nicht mehr. Bestenfalls greift die sog. Tarifautomatik, wenn man (nach EGO) höherwertige Tätigkeiten wahrnimmt; in diesem Fall kann man die Höhergruppierung beantragen, dann wird geprüft, ob diese Tätigkeiten nach der EGO zu einer höheren Entgeltgruppe führt. Hier muß man dann aber auch genau schauen, ob sich das rechnet, weil es im schlimmsten Fall dazu führen kann, daß man (im Bereich des TV-L) Erfahrungsstufen verliert und während der restlichen Arbeitszeit bis zur Rente trotz höherer Entgeltstufe insgesamt weniger verdient.

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thelasofus

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #4 am: 07. November 2022, 08:21:52 »

Wobei die Erfahrungsstufen "verhandelbar" sind. Wenn man relevante Berufserfahrung mitbringt o.Ä, dann kann man bei den meisten AG im ÖD auch mit einer höheren Stufe  einsteigen. Also z.B. EG 10 Stufe 3

Aber hier wird ja schon Stufe 4 angeboten.

Wenn man mit einem höheren Abschluss einstiegt als für die Stelle gefordert ist, hat man erst mal keinen Vorteil. Bei der Bewertung wurde eben hier gesagt das ein FH Abschluss reicht.

Ob das unter Wert verkaufen ist, weiß ich nicht.

Ein Prof. kann auch mit EG3 an der Kasse sitzen z.b.

Manche AG versprechen auch EG6 zur einarbeiten und dann die EG9b nach Übernahme der Verantwortung.
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Nachtmensch

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #5 am: 07. November 2022, 12:21:29 »

Bestenfalls greift die sog. Tarifautomatik, wenn man (nach EGO) höherwertige Tätigkeiten wahrnimmt; in diesem Fall kann man die Höhergruppierung beantragen, dann wird geprüft, ob diese Tätigkeiten nach der EGO zu einer höheren Entgeltgruppe führt.
Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung. Man könnte einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen, aber selbst auf den muss der Arbeitgeber nicht mal antworten, denn man ist eingruppiert. Die einzige Instanz, die eine richtige Eingruppierung feststellt ist das Arbeitsgericht bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage. Im Entgeltbereich gibt es keine Erfahrungsstufen sondern "nur" Stufen. Diese sind ebenso verhandelbar, wenn Berufserfahrung vorliegt oder es Schwierigkeiten gibt den Arbeitsplatz zu besetzen. Wichtig ist nur, dass dieses vor Unterschrift verhandelt werden muss.

Meiner Meinung nach haben viele Arbeitgeber (insbesondere die dem VKA anhängig sind) im Entgeltbereich die Brisanz noch nicht verstanden, das man als Ingenieur oder im IT-Bereich für den Hungerlohn E10/E11 nicht arbeitet. Stattdessen wird auf Seite der Arbeitgeber rumgejammert, dass die vielen offenen Arbeitsplätze nicht besetzt werden können. Aus meiner Sicht ist es ein absolutes Armutszeugnis, wenn sich als Bewerber mit einem Master in E10 abspeisen lässt. Tariflich gibt es die Möglichkeiten an ein E13 Entgelt ranzukommen. Die Personaler müssen es nur wollen und möglich machen. Meistens muss leider im Vorfeld einiges an die Wand gefahren werden, damit das bei den Personalern endlich mal ankommt. Bei der Bundeswehr mag das anders aussehen, allerdings im kommunalen Bereich, ist die Eingruppierung von Ingenieuren und ITler oftmals eine absolute Katastrophe.
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BulleMölders

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #6 am: 07. November 2022, 14:15:57 »

Wenn ich mal von unseren Verhältnissen ausgehe, dann liegt es nicht an den Personalern, sondern an der Politik, die halt kein Geld für Personal locker machen will. Macht sich halt nicht gut in der Presse wenn Geld für Personal im öffentlichen Dienst ausgegeben wird.
Da wird dann lieber zum Fünften Mal eine Straße und deren Fahrradweg umgebaut.
Aber das ist ein anderes Thema und führt nur vom eigentlichen Thema weg.
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Unproomn

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #7 am: 08. November 2022, 09:42:21 »

Ich habe jetzt nochmal mit der Personalerin gesprochen. So wie ich sie verstanden habe, handelt es sich ja um eine GmbH und nicht um eine Behörde, weswegen die Frage nach E10 nicht zwangsläufig mit dem "Niveau" zu tun hat. Sie hat auch gesagt, dass natürlich Leistung schon eine Rolle spielt und so auch Höhergruppierungen und damit eine gewisse "Dynamik" im Gehalt möglich sind. Kann ich erstmal natürlich nur so glauben. Grundsätzlich hat man natürlich auch in der freien Wirtschaft nicht den Anspruch, beim Jahresgespräch regelmäßig eine 10%ige Gehaltserhöhung zu bekommen.

Eine Rückfrage hätte ich da aber hierzu:

Zitat
Hier muß man dann aber auch genau schauen, ob sich das rechnet, weil es im schlimmsten Fall dazu führen kann, daß man (im Bereich des TV-L) Erfahrungsstufen verliert und während der restlichen Arbeitszeit bis zur Rente trotz höherer Entgeltstufe insgesamt weniger verdient.

KANN das sein oder MUSS das sein? Wenn ich also bspw. Entgeltgruppe 10, Stufe 4 bin und höhergestuft werden würde, wäre ich dann bspw. automatisch wieder bei Entgeltgruppe 11, Stufe 1? Dann würden sich Erhöhungen ja vermutlich nie lohnen...

Wenn wir mal davon ausgehen, dass sich mein Gehaltsniveau immerhin nicht merkbar verschlechtern würde und die Tätigkeit selbst sehr, sehr spannend klingt: Was sind denn generell die Vorteile des öD? Kann man das irgendwie so als "Mittelding" zwischen Freier Wirtschaft und Beamtentum sehen, was Dynamik und Sicherheit angeht? Ist bspw. die Vereinbarkeit mit der Familie schon überdurchschnittlich gut?

Spannend wäre auch der Rentenvergleich: Es gibt da ja offenbar eine eigene Zusatzkasse, welche allein vom AG bezahlt wird und daher anders ist als die üblichen betrieblichen Zusatzangebote. Ist das merkbar besser und bewegt sich ein bisschen in Richtung Pensionen? Ein Ansatz könnte ja sein: Man bekommt vielleicht etwas weniger Netto, muss aber auch weniger bspw. für Sparpläne/Altersvorsorge zurücklegen/investieren?

Oder ist öD abgesehen vom persönlichen Moment der "Sinngebung" eher das "worst of both worlds" verglichen mit freier Wirtschaft und Staatsdienst?
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Nachtmensch

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #8 am: 08. November 2022, 10:05:59 »

KANN das sein oder MUSS das sein? Wenn ich also bspw. Entgeltgruppe 10, Stufe 4 bin und höhergestuft werden würde, wäre ich dann bspw. automatisch wieder bei Entgeltgruppe 11, Stufe 1? Dann würden sich Erhöhungen ja vermutlich nie lohnen...
Es gibt im TV-L die ein oder andere Abweichung vom TVÖD. Im TVÖD erfolgt eine stufengleiche Höhergruppierung, das bedeutet man steigt von E10 Stufe 4 in E11 Stufe 4 auf und behält diese bei. Ob die Stufenlaufzeit nochmal von vorne beginnt, kann ich nicht sagen.
Beim TV-L wird meiner Meinung nach, man möge mich korrigieren, die stufengleiche Höhergruppierung nicht angewendet. Das bedeutet wenn man von E10 Stufe 3 auf E11 gruppiert wird, wird man dann in Stufe 2 eingruppiert. Sollte dieser Betrag niedriger sein als der vorherige, erfolgt ein Garantiebetrag, so das auf keinen Fall weniger ausgezahlt wird. Folglich erfolgt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung.

Zitat
Wenn Beschäftigte neue, verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen, können sie in eine höhere, besser bezahlte Entgeltgruppe gelangen. Doch aufgrund der geltenden Tarifregelungen kann eine solche Höhergruppierung in eine niedrigere Erfahrungsstufe führen. Zwar soll ein Garantiebetrag dafür sorgen, dass eine Höhergruppierung immer ein Gehaltsplus bringt. Weil der Garantiebetrag aber mit dem nächsten Stufenaufstieg wegfällt, können Beschäftigte über viele Jahre weniger verdienen als wenn sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe geblieben wären. Damit sich neue, verantwortungsvolle Aufgaben immer lohnen, brauchen wir die stufengleiche Höhergruppierung unter Mitnahme der Stufenlaufzeit.
Quelle: https://www.gew.de/dasgewinnenwir/forderungen/stufengleiche-hoehergruppierung
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Thomi35

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #9 am: 08. November 2022, 10:08:06 »


Eine Rückfrage hätte ich da aber hierzu:

Zitat
Hier muß man dann aber auch genau schauen, ob sich das rechnet, weil es im schlimmsten Fall dazu führen kann, daß man (im Bereich des TV-L) Erfahrungsstufen verliert und während der restlichen Arbeitszeit bis zur Rente trotz höherer Entgeltstufe insgesamt weniger verdient.

KANN das sein oder MUSS das sein? Wenn ich also bspw. Entgeltgruppe 10, Stufe 4 bin und höhergestuft werden würde, wäre ich dann bspw. automatisch wieder bei Entgeltgruppe 11, Stufe 1? Dann würden sich Erhöhungen ja vermutlich nie lohnen...

Es KANN sein, die Aussage gilt auch NUR noch für den TV-L, also für Tarifangestellte der Länder (ohne Hessen). Das liegt an zwei Effekten:

  • Bei einem Aufstieg in der Entgeltgruppe wird ggf. eine Anpassung der Stufe erfolgen. Vereinfacht ist es wie folgt: Sollte es in der höheren Entgeltgruppe in einer niedrigeren Stufe wenigstens genauso viel Gehalt wie zuvor geben, so fällt man auf diese Stufe zurück. Man erhält dann aber mindestens die Stufe 2. (§ 17 Abs. 4 TV-L)
  • Nach der Höhergruppierung beginnt die Laufzeit der entsprechenden Stufe erneut (§ 17 Abs. 4 S. 4 TV-L), d. h., daß man z. B. bei der Stufe 4 wieder vier Jahre warten muß, bis man Stufe 5 erhält, unabhängig davon, wie lange man zuvor bereits in der Stufe 4 war.

Das Ganze hätte bei einem entsprechenden Antrag von mir (aufgrund einer Änderung der Entgeltordnung im IT-Bereich) dazu geführt, daß ich bei einer Höhergruppierung von EG 11 auf EG 12 für die restlichen gut acht Arbeitsjahre ca. 28.000 EUR verloren hätte.
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thelastofus

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Antw:Öffentlicher Dienst - Entgeltgruppen und Studienabschluss
« Antwort #10 am: 08. November 2022, 18:54:17 »

Zitat
das man als Ingenieur oder im IT-Bereich für den Hungerlohn E10/E11 nich

Wobei bei jeder Gruppe immer dabei steht "oder sonstige Arbeitnehmer", ich hatte auch schon ohne Techniker oder Ing. eine E13 Stelle in Aussicht, aber das ist natürlich eher die Ausnahme.

Zitat
Ich habe jetzt nochmal mit der Personalerin gesprochen. So wie ich sie verstanden habe, handelt es sich ja um eine GmbH


Aber nicht "Die Autobahn" oder?


Zitat
Oder ist öD abgesehen vom persönlichen Moment der "Sinngebung" eher das "worst of both worlds" verglichen mit freier Wirtschaft und Staatsdienst?

Im öD wird man sicher nicht reich, wobei gerade der TV-V oder der TV-N schon sehr attaktiv sein können. (Für die gleich bewertete Stelle bekomt man bei TV-V schon mehrere 100 mehr)

Die "Gehaltserhöhungen" erfolgen halt in der Regel dann nur über neue TV  und die Dauer. Dafür hat man halt einen relativ sicheren Job.

Ich würde mir auch nich so hohe Hoffnungen drauf machen das die eigene Stelle EG11 oder so wird. Lieber die intern die Augen nach höheren Stellen offenhalten, intern sieht der Weg oft leichter aus..

Allgemein ist der öD bis zu einer gewissen EG auch schlecht bezahlt aber ich denke die meisten hier bewegen sich nicht so tief.

Bei uns hat man auch einen harten Verlust (Staatsunternehmen, angelegt Öd). Ich habe eine Entgeltgruppe und eine persönliche Erhöhung bekommen. Nächstes Jahr im Mai sind Tarif Verhandlungen, da bin ich auch schlechter gestellt, nach der Erhöhung, es sei den ich fordere eine neue. Bewerbe ich mich "höher" verliere ich auch ein paar 1000 €..

So gesehen ist es im moment das beste auf der Stelle zu bleiben.. (Obwohl bei uns die Möglichkeit besteht in die Leistungszone zu kommen), aber es gibt schlimeres mit 36 Tagen urlaub..

Für den öD spricht meist auch die Möglichkeit für RDL usw. wenn das von Belang ist. Natürlich kann das auch nicht immer gegeben sein.

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