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Autor Thema: Rückzahlung der Wohnungskosten Universität-München  (Gelesen 746 mal)

TimEulenspiegel9876

  • Gast
Rückzahlung der Wohnungskosten Universität-München
« am: 29. Dezember 2022, 09:32:02 »

Guten Morgen zusammen,
Ich hatte mal wieder ein Pausengespräch mit einem Kameraden, der wie ich an der UniBw in München studiert hat. Er meinte, dass er 2019 eine Rückzahlung erhalten hat, weil die Bundeswehr während der Zeit an der Uni die Kosten für die Stuben zu hoch angesetzt hat. Wir mussten monatlich glaublich 120€ zahlen, und dies wäre zu viel gewesen. Dies wäre nicht nur bei ihm der Fall gewesen, sondern generell bei allen. Er könne aber nicht mehr sagen, wo man die Rückzahlung einfordern kann oder auf welcher Grundlage dies basiert (Befehl, Stabsinfo etc.)
Gibt es hier noch weitere Personen, die eine Rückzahlung bekommen haben und wenn ja, wie erhalte ich Infos, ob ich auch betroffen war?
Ich zweifle selber noch an der Aussage, dass es "generell" bei jedem Soldaten zu hoch war (dass es mal den ein oder anderem gibt, bei dem etwas falsch berechnet wurde kenne ich) aber er sei sich sicher, weil es auch mehrere aus seinem Jahrgang bestätigt haben.
Danke für eure Infos.
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Beuteberliner

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Antw:Rückzahlung der Wohnungskosten Universität-München
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2022, 09:43:25 »

Wäre es für diese spezielle Frage nicht sinnvoller, eine Chatgruppe von Alumni/Studierenden an der UniBw M zu befragen? Die wird es doch ganz sicher geben. Falls Soe dort noch studieren gäbe es da auch noch so Personen wie Studentenfachbereichssüieße oder Ltr Studentenfachbereichsgruppen.
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Ceedich

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Antw:Rückzahlung der Wohnungskosten Universität-München
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2022, 16:23:19 »

Rufen Sie doch einfach mal in einen der StudFBer mal an und fragen nach.
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Andi

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Antw:Rückzahlung der Wohnungskosten Universität-München
« Antwort #3 am: 01. Januar 2023, 21:28:16 »

Er meinte, dass er 2019 eine Rückzahlung erhalten hat, weil die Bundeswehr während der Zeit an der Uni die Kosten für die Stuben zu hoch angesetzt hat. Wir mussten monatlich glaublich 120€ zahlen, und dies wäre zu viel gewesen. Dies wäre nicht nur bei ihm der Fall gewesen, sondern generell bei allen. Er könne aber nicht mehr sagen, wo man die Rückzahlung einfordern kann oder auf welcher Grundlage dies basiert (Befehl, Stabsinfo etc.)

Wow, da ist ja durch deinen Kumpel zum tatsächlichen Sachverhalt mit viel Kreativität einiges dazugekommen.  ;D
Ich vermute er war ein Charlie?
In den Jahren 2018/2019 wurden mindestens in Charlie die angesetzten Monatssätze für zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtete Lehrgangsteilnehmer (Studierende) umfassend überprüft. Der Monatssatz ist abhängig von Größe und Austtattung der Unterkunft und bei einigen Soldaten bzw. Unterkünften war hier ein falscher Monatssatz zur Abrechnung gebracht worden. Von Amtswegen wurde hier eine Überprüfung aller Lehrgangsteilnehmer vorgenommen und sofern erforderlich eine Rückerstattung veranlasst. Hat insgesamt aber nur einen kleinen Teil betroffen und nicht "alle".

Gruß Andi
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