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Autor Thema: Führerschein Ausbildung  (Gelesen 848 mal)

ThomasK

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Führerschein Ausbildung
« am: 02. März 2023, 19:50:18 »

Hi,
geplant ist dass ich auf dem BW-Führerschein geschickt werden, und nun stell ich mir die Frage: Ich habe den Automatik Führerschein schon. Werde ich dann den Getriebe auf dem Lehrgang machen? Wie lange würde der Spaß dann dauern?

Lg 
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F_K

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Antw:Führerschein Ausbildung
« Antwort #1 am: 02. März 2023, 22:33:18 »

Welche Klasse? B-Fo oder voll?
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funker07

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Antw:Führerschein Ausbildung
« Antwort #2 am: 04. März 2023, 15:38:33 »

Der B-Führerschein nur für Automatik ist kein vollwertiger B-Schein, sondern hat bestimmte Schlüsselzahlen drin.
Demnach würde der "B-Fo" (B für Fortgeschrittene; nur militärische Anteile) nicht in Frage kommen.

Eine Differenzschulung gibt es meines Wissens nicht, somit würdest du auf den normalen B-Anfänger Lehrgang gehen.
Soweit ich mich erinnere 4 Wochen Vollzeit an einer Bw-Fahrschule.
Ob du da wirklich hin geschickt wirst, hängt davon ab, ob deine Einheit dich als Kraftfahrer braucht, ob du genug Restdienstzeit hast, usw.
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F_K

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Antw:Führerschein Ausbildung
« Antwort #3 am: 04. März 2023, 17:47:43 »

Anmerkung:

Mit B197 sind ein paar Stunden Fahrschule mit Schaltwagen und eine "Prüfung" durch den Fahrlehrer (kein Prüfer! / Prüfung) ausreichend, um "voll" B fahren zu dürfen.

Es würde mich wundern, wenn BW deshalb dann "voll" B Anfänger machen würde
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JensMP79

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Antw:Führerschein Ausbildung
« Antwort #4 am: 13. März 2023, 06:18:55 »

Die Beschränkung der FE-Kl B mit SZ 197 bedeutet, dass die FEP auf einem Kfz mit Automatikgetriebe
abgelegt wurde und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Kl. B mit Schaltgetriebe
stattgefunden hat (§ 17a FeV). Demzufolge dürfen Kfz der Kl. B mit Schaltgetriebe geführt werden.

Im Gegensatz dazu SZ 78: Ausb und FEP wurden ausschließlich auf einem „Automatik -Fahrzeug“ absolviert,
somit dürfen keine Kfz mit Schaltgetriebe geführt werden (die beschränkende Eintragung SZ 78 ist in allen
FE-Klassen möglich).

Bei Erweiterung der FE auf die Kl. BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE muss jedoch die Prüfung
auf einem Kfz mit Schaltgetriebe abgelegt werden, wenn die Beschränkung der Erweiterungsklassen
auf SZ 78 (nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe) vermieden werden soll.

Weiteres regelt die A2-1050/10-0-220
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