Die Beschränkung der FE-Kl B mit SZ 197 bedeutet, dass die FEP auf einem Kfz mit Automatikgetriebe
abgelegt wurde und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Kl. B mit Schaltgetriebe
stattgefunden hat (§ 17a FeV). Demzufolge dürfen Kfz der Kl. B mit Schaltgetriebe geführt werden.
Im Gegensatz dazu SZ 78: Ausb und FEP wurden ausschließlich auf einem „Automatik -Fahrzeug“ absolviert,
somit dürfen keine Kfz mit Schaltgetriebe geführt werden (die beschränkende Eintragung SZ 78 ist in allen
FE-Klassen möglich).
Bei Erweiterung der FE auf die Kl. BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE muss jedoch die Prüfung
auf einem Kfz mit Schaltgetriebe abgelegt werden, wenn die Beschränkung der Erweiterungsklassen
auf SZ 78 (nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe) vermieden werden soll.
Weiteres regelt die A2-1050/10-0-220