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Autor Thema: Verpflichtungszuschlage nach § 13 USG nur nach Ermessen?  (Gelesen 341 mal)

CalwimWinter

  • Gast

Grüße!

Leiste eine RDL und erfülle alle hier: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5444010/356a490e1035872a00861ca40566b9e2/information-zu-13-usg-verpflichtungsvereinbarung--data.pdf
angemerkten Bedingungen für § 13 USG.

Mein Reservistenbearbeiter meinte jetzt das § 13 USG nur nach Angebot der Dienststelle erfolgt und ich nicht damit rechnen sollte. Frage: Warum? Antwort: Ist an gewisse Bedingungen geknüpft.

Na die habe ich ja anscheinend erfüllt? Oder geht das jetzt nach Gusto der Dienststelle?

Kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Grüße
CiW
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arcd008

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  • Beiträge: 95
Antw:Verpflichtungszuschlage nach § 13 USG nur nach Ermessen?
« Antwort #1 am: 15. März 2023, 21:49:24 »

Hi,

hast Du die erste Bedingung gelesen?

"Ihnen wurde ein Angebot auf längere Verpflichtung durch den für Sie zuständigen
Truppenteil/Dienststelle unterbreitet. Sie haben dieses Angebot angenommen;"

>> "Oder geht das jetzt nach Gusto der Dienststelle?"

Offensichtlich, s.o.

so long

arcd008

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CalwimWinter

  • Gast
Antw:Verpflichtungszuschlage nach § 13 USG nur nach Ermessen?
« Antwort #2 am: 15. März 2023, 21:52:28 »

Na offensichtlich leiste ich eine RDL über 33 Tage, demnach 1. erfüllt. Ohne Angebot auf RDL keine RDL
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F_K

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Antw:Verpflichtungszuschlage nach § 13 USG nur nach Ermessen?
« Antwort #3 am: 15. März 2023, 22:03:03 »

Eine RDL  länger als 33 Tage ist kein Angebot.

Frage:
- gab es ein Angebot?
- war dieses VOR dem 15. Tag der RD bei BAPers?

... dann ist alles klar ...
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