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Autor Thema: Änderung des Zuschusses zum Jobticket ab dem 01.05.2023  (Gelesen 382 mal)

didi62

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  • Beiträge: 184
    • Bundesverwaltungsamt - DLZ

Der Zuschuss wird gemäß § 10 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz nach der Höhe der hälftigen durchschnittlichen monatlichen Jahresticketkosten bemessen. Aufgrund der sich mit dem Deutschlandticket verändernden Tariflandschaft ändert sich auch die Berechnungsbasis. Die Kosten für bislang „teure“ Jobtickets werden durch die Einführung des DJT sinken, bzw. werden diese Angebote entfallen. Dadurch ergibt sich eine neue Berechnungsbasis an Hand des deutschlandweit gültigen DJT. Bislang war ein maximaler Arbeitgeberzuschuss von 40 € durch den Arbeitgeber möglich. Mit Einführung des DJT beträgt der maximal zulässige Arbeitgeberzuschuss unter Berücksichtigung eines 5-%igen Übergangsabschlag 23,28 € pro Monat für alle Jobtickets. Dieser Maximalzuschussbetrag gilt für alle (auch bisherige) Jobtickets. Der Arbeitgeber muss bei Bezug des DJT mindestens 25% des Ausgabepreises des Deutschlandtickets (49 €) als Zuschuss zahlen. Dies sind 12,25 € als Mindestzuschuss. Die exakte Höhe des Arbeitgeberzuschuss bestimmt Ihr Arbeitgeber.

Bitte dabei beachten, dass der Zuschuss zum Jobticket zum Zahlmonat Mai unter Umständen noch in alter Höhe (40,00 €) gezahlt wird. Es erfolgt dann eine Rückforderung zu einem späteren Zeitpunkt.

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