Moin zusammen,
folgendes Anliegen.
Ich bin seit dem 28.02 KzH nachdem ich mein FÜNFTES Gutachten aus meiner Psychatrischen Behandlung bekommen habe.
Erstes u. 2 Gutachten : 2019 (Erstes Gutachten Stationärer Aufenthalt FU im BWK)
3 u. 4 Gutachten : 2022 (Beide nach Einweisung in eine Große Zivile Psychatrische Klinik)
5 Gutachten am oben genannten Datum.
Es besteht seit über einem Jahr ein 90/5 Dienstverwendungsfähigkeit der mich Freispricht vom Dienst an der Waffe, Führen eines DstKfz u. Teilnahme an Übungen.
Seit dem 28.02 befinde ich mich im DU - Verfahren.
Da ich noch nie ein Stubenhocker war und auch keiner sein kann wollte ich einer Nebentätigkeit nachgehen, selbst wenn diese unentgeltlich stattfindet muss diese ja genehmigt werden.
Ich habe dafür Rücksprache über die Heilfürsorge mit meiner TrÄrztin gehalten, diese sagte dass es entfällt da ich mich erholen soll. Dieses tuhe ich jetzt schon seit mehr als 2 Monaten.
Mein Dienstalltag bestand daraus das ich morgens aufgestanden bin und mir überlegen musste wie ich den Tag rumkriege da es für unsere TE Keine Aufträge gab/gibt. (InfanterieDP an einem DivStandort)
Ich habe mit meinem TEFhr auch darüber gesprochen und er sagte mir KzH ist nicht gleich KzH.
Aufgrund meiner Psychischen Labilität und dem Fakt das mir zuhause die Decke auf den Kopf fällt, muss es doch irgendein Schlupfloch geben damit ich einer 'geregelten' Tätigkeit nachgehen kann. Selbst wenns nur die 7h pro Woche sind.
Besteht da irgendwie die Möglichkeit es so zu verkaufen, das ein geregelter Alltag und dauerhafte SINNVOLLE Beschäftigung meinem Heilungsprozess zugute kommt?
Bevor mir hier jetzt irgendjemand mit 'Warum hast du dich nicht versetzen lassen?' kommt : Verpflichtungsprämie. Ich durfte mich dementsprechend nur auf Dienstposten versetzen lassen für die ich damals die Prämie bekommen habe.
Ich wollte die zurückzahlen um flexibler bei meiner Dienstpostenwahl zu sein, dies hat man mir verweigert.
Ich bedanke mich schonmal für KONSTRUKTIVE Antworten u.o. Vorschläge
MKG
DFE