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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Trennungsgeld und Ü25  (Gelesen 763 mal)

Springer198

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Trennungsgeld und Ü25
« am: 08. Juni 2023, 12:25:44 »

Grüßt euch!

Ich blicke gerade nicht mehr 100% durch. Zur Situation: Am 03.07.2023 erfolgt mein Dienstantritt in der Laufbahn der Offiziere im Truppendienst. Meine Stammeinheit wird dann in Torgelow sein. Ich wohne/lebe in Sachsen und alle Wohnungen von denen ich gleich spreche befinden sich auch dort. Außerdem bin ich 25 Jahre alt. Ich besitze seit 2 Jahren eine eigene Wohnung, an der ich jedoch nicht mehr gemeldet bin. Im Assessement-Center in Köln habe ich also meine derzeitige Meldeadresse angegeben und angekreuzt, dass ich keine eigene Wohnung besitze, da meine derzeitige Meldeadresse nur eine Dachgeschosswohnung im Elternhaus ist. Jetzt ist es so, dass meine alte Wohnung zum 30.06.2023 übergeben wird und der Mietvertrag endet. Gleichzeitig beziehe ich eine neue Wohnung mit meiner Partnerin mit Vertragsbeginn zum 01.07.2023 mit Schlüsselübergabe im Juni.

Meine Sorge: Sobald ich meine Lehrgänge abgeschlossen habe habe ich in meiner Stammeinheit keinen Anspruch mehr auf eine Unterkunft in der Kaserne. Da ich aber bereits eine Wohnung in Sachsen unterhalte, wäre es eine finanzielle Belastung 2 Wohnungen zu bezahlen, wenn ich im worst case in Torgelow etwas suchen müsste. Zusätzlich habe ich nach meiner Auffassung Anspruch auf Trennungsgeld, habe es im Assessmentcenter aber falsch angegeben.

Jetzt habe ich nur noch 3 Wochen Zeit das Alles zu klären. Wie sollte ich nun vorgehen um TG zu erhalten? Wenn ich TG erhalten sollte, ist die Bundeswehr dann verpflichtet mir trotz Ü25 einen Platz in der Kaserne zuzusprechen?

Vielen Dank im Voraus!
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld und Ü25
« Antwort #1 am: 08. Juni 2023, 13:21:24 »

Auf Grund dessen:


Im Assessement-Center in Köln habe ich also meine derzeitige Meldeadresse angegeben und angekreuzt, dass ich keine eigene Wohnung besitze, da meine derzeitige Meldeadresse nur eine Dachgeschosswohnung im Elternhaus ist.


In Verbindung mit den hier genannten Ausführungen bzgl. dem Verfahren bei Einstellung in die Bw

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67930.msg692896.html#msg692896

sehe ich keine große Chance, dass Sie ab Einstellung TG-Empfänger werden...

Sie können es natürlich versuchen.
Rufen Sie umgehend beim AC an und schildern Sie, dass Sie seit 2 Jahren über eine Eigentumswohnung verfügen.
Ob diese, anstatt der Unterkunft bei den Eltern, berücksichtigt werden kann, um somit ab Dienstantritt TG-Empfänger zu werden.
Ob es klappt ... kann ich nicht bewerten, eher nicht, da Sie die Wohnung ja nicht selbst bewohnen... Aber, fragen kostet nichts.



Nehmen wir einmal an Sie werden nicht dauerhafter TG-Empfänger.

Wenn Sie bei Einstellung Ü25 sind und mit dem untersten Dienstgrad eingestellt werden, sind Sie die ersten 6 Monate trotzdem zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.

Gleiches gilt i.d.R. auch bei Lehrgängen, auch wenn Ü25.

Weshalb bei Lehrgängen i.d.R. kostenlose Unterkunft gestellt wird.

Wie die aktuellen Regeln für das Studium sind, kann ich nicht sagen.
Aber auch dort sollte eine kostenlose Unterkunft gestellt werden. (zu prüfen)


Was Sie nicht erhalten werden ist Trennungsgeld, sobald Sie über 3 Monate kommandiert, oder versetzt werden.

Wenn Sie ab 01.07.23 dauerhaft mit Ihrer Partnerin leben werden, wäre dann die einzige Lösung : Hochzeit.

Denn ab dem Tag der Eheschließung würde dann diese Wohnung für alle danach kommenden Personalmaßnahmen als berücksichtigsfähig gelten.

D.h. wenn Sie z.B. vor dem Studium heiraten und dann mit der UKV-Zusage mit aufschiebender Wirkung dorthin versetzt werden... sind Sie während des Studiums TG-Empfänger.

Und so fort für alle weiteren Versetzungen, solange der jeweilige neue Dienstort nicht im Einzugsgebiet (bis 30 km) zur Wohnung liegt.

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Springer198

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Antw:Trennungsgeld und Ü25
« Antwort #2 am: 08. Juni 2023, 13:36:37 »

Danke für die Antwort.
Leider ist mein hilfsbereiter Sachbearbeiter erst am Montag wieder telefonisch erreichbar. Ich habe ihm deshalb jetzt eine Mail geschrieben und den Sachverhalt geschildert.

Eventuell für die Situation noch ausschlaggebend: Ich werde nicht studieren, da meine Einstellung direkt als Oberfähnrich erfolgt. Ich weiß bisher nur AGA Rotenburg, SGA Torgelow, OSH Dresden. Meine Stammeinheit wird in Torgelow sein.

Angenommen ich würde meine Partnerin heiraten (wäre so langsam auch mal Zeit  8) ), ab welchem Punkt meiner Offiziersausbildung würde denn eine "weitere Personalmaßnahme" eintreten, die mich TG-berechtigt? Ist die OSH Dresden nach SGA Torgelow schon eine Versetzung?

MfG
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Springer198

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Antw:Trennungsgeld und Ü25
« Antwort #3 am: 08. Juni 2023, 13:53:30 »

Ich wurde soeben spontan vom Sachbearbeiter angerufen und bin nun im Bilde.

Für diejenigen die es interessiert: Meine alte Wohnung ist anerkennungsfähig. Ich soll nun so zügig wie möglich den Mietvertrag einsenden, danach erhalte ich per Post das selbe Dokument wie schon im AC, nur dass ich diesmal meine Wohnung angebe die ich schon seit zwei Jahren besitze. Zitat: "Wie könnt ihr Bewerber euch immer in solche Situationen bringen"  ::) . Zum Dienstantritt soll ich dann mit dem neuen Mietvertrag erscheinen und angeben, dass ich umgezogen bin. Meine jeweilige Dienststelle würde sich dann darum kümmern.

So würde das alles funktionieren und ich bin erleichtert.
Auch danke für eure Auskunft hier!
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld und Ü25
« Antwort #4 am: 09. Juni 2023, 10:11:50 »


Angenommen ich würde meine Partnerin heiraten (wäre so langsam auch mal Zeit  8) ), ab welchem Punkt meiner Offiziersausbildung würde denn eine "weitere Personalmaßnahme" eintreten, die mich TG-berechtigt? Ist die OSH Dresden nach SGA Torgelow schon eine Versetzung?

MfG

Die Wohnung wäre bei jeder Personalmaßnahme die ab dem Tag der Hochzeit beginnt berücksichtigungsfähig, egal ob Kommandierung oder Versetzung.

Wäre vor dem Tag der Hochzeit bereits eine Personalverfügung erstellt, bei der der Dienstantritt aber erst nach dem Tag der Hochzeit liegt...

... heißt es zügig zu handeln:
+ PersBearb erfasst die Hochzeit , inkl. Befüllung des Datenfeld "eigener Hausstand , ab "
+ meldet dies umgehend dem Ersteller der Verfügung und bittet um Korrektur der UKV-Entscheidung, da Hochzeit



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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld und Ü25
« Antwort #5 am: 09. Juni 2023, 10:39:38 »

Ich wurde soeben spontan vom Sachbearbeiter angerufen und bin nun im Bilde.

Für diejenigen die es interessiert: Meine alte Wohnung ist anerkennungsfähig. Ich soll nun so zügig wie möglich den Mietvertrag einsenden, danach erhalte ich per Post das selbe Dokument wie schon im AC, nur dass ich diesmal meine Wohnung angebe die ich schon seit zwei Jahren besitze. Zitat: "Wie könnt ihr Bewerber euch immer in solche Situationen bringen"  ::) . Zum Dienstantritt soll ich dann mit dem neuen Mietvertrag erscheinen und angeben, dass ich umgezogen bin. Meine jeweilige Dienststelle würde sich dann darum kümmern.

So würde das alles funktionieren und ich bin erleichtert.
Auch danke für eure Auskunft hier!

Nur zum Verständnis:

Sie haben doch geschrieben

Zitat
Ich besitze seit 2 Jahren eine eigene Wohnung, an der ich jedoch nicht mehr gemeldet bin

Dann ist dies doch
+ Ihre Eigentumswohnung
+ in der Sie auch nicht gemeldet sind

Wenn ich jetzt einmal annehme, dass dem AC der Punkt "nicht gemeldet" egal ist...

... haben Sie doch keinen Mietvertrag für Ihre eigene Wohnung.

D.h. Sie müssen den Nachweis über das Wohneigentum vorlegen.
Im Nachweis muss Ihr Name i.V.m. der Adresse der Immobilie ersichtlich sein.

Und achten Sie darauf, dass die UKV-Entscheidung zur Einstellung durch das AC abgeändert und Ihnen zugesendet wird.

Sie benötigen die Zusage der UKV mit aufschiebender Wirkung zum Dienstantritt.


Und hierzu

Zitat
Zum Dienstantritt soll ich dann mit dem neuen Mietvertrag erscheinen und angeben, dass ich umgezogen bin.
Meine jeweilige Dienststelle würde sich dann darum kümmern.

Meine Empfehlung

Stellen Sie schnellstmöglich nach Dienstantritt erst mal den Grundantrag Trennungsgeld... bezogen auf Ihre Eigentums-Wohnung.
Sobald der Grundantrag genehmigt wurde, rechnen Sie schnellstmöglich das 1. TG für Juli ab.
Melden Sie sich erst zum 01.08.2023 in der neuen Wohnung als Hauptwohnsitz an.
Melden Sie danach den Umzug in die neue Wohnung beim Pers der GA-Einheit.
Legen Sie
+ Mietvertrag
+ Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
+ erste TG-Abrechnung
+ Schreiben mit TG-Entscheidung bei Einstellung
vor und stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung des neuen Hausstandes (dies ist ein extra Formular!)

Dieser Antrag geht zum BAPersBw.
Von dort erhalten Sie ein Schreiben mit der Berücksichtigungsfähigkeit der neuen Wohnung.
Dieses Schreiben übersenden Sie dann mit dem nächsten monatlichen TG-Antrag an den TG-Abrechner

... und fragen Sie auch beim Pers nach, ob die neue Berücksichtigungsfähigkeit in PersWiSys erfasst wurde!





« Letzte Änderung: 09. Juni 2023, 10:43:02 von LwPersFw »
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