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Autor Thema: Chancen auf DU-Verfahren  (Gelesen 658 mal)

dreaffo

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Chancen auf DU-Verfahren
« am: 03. Juli 2023, 12:19:04 »

Hallo zusammen,
bin SaZ 13 und befinde mich in meinem 9ten Dienstjahr in der Laufbahn U.o.P.

Letztes Jahr bekam ich die Diagnose "mittelschwere Depression".
War 2021/22 in ambulanter Therapie und später dann auch in einer stationären Klinik, wo die Diagnose dann auch gestellt wurde.

Anfang diesen Jahres wurde ich versetzt, auf eigenen Wunsch, weil ich am alten Standort sehr unzufrieden war. Anfangs lief es auch super und ich hab mich sehr wohl in der neuen Einheit gefühlt.
Allerdings ist vor einigen Monaten privat etwas vorgefallen, dass mich seitdem nicht mehr loslässt...
Meinen Dienst kann ich "uneingeschränkt" leisten, allerdings fühle ich mich von Tag zu Tag immer schlechter meinen Dienst überhaupt auszuüben, was mit Schlafstörungen, Verspannungen und ständigen Kopfschmerzen einhergeht - krankschreiben lassen ist für mich keine Option, weil ich Angst habe, ich würde meine Einheit im Stich lassen...

Vor kurzem war zur Wiedervorstellung bei meiner Psychologin im BWK und habe das Thema DU-Verfahren angesprochen, weil es mir Anfang '21 schon einmal empfohlen wurde, ich das allerdings rigoros abgelehnt hatte, sondern alles daran setzen wollte, dass ich wieder gesund werde.

Nun habe ich seit Anfang d.J. ebenfalls keine Therapie mehr gemacht, weil ich entweder mit sehr langen Wartezeiten rechnen musste oder es keine freien Kapazitäten gab.
Somit habe ich das erstmal ad acta gelegt, weil an sich ging es mir auch gut und ich konnte auch in schwierigen Phasen damit umgehen.

Die Psychologin riet mir nun eine ambulante Therapie wieder anzufangen und mir das mit dem DU-Verfahren sehr gut durch den Kopf gehen zu lassen.

Aktuell suche ich noch immer verzweifelt nach einem Therapieplatz, bin mir aber zu 100 % sicher, dass ich nicht mehr so weiter machen will bei der Bundeswehr.
Denn die nächsten 5 Jahre werde ich so nicht glücklich werden... zumal ich es wieder verstärkt merke, dass ich mich von Freunden/Familie eher distanziere und kaum noch Lebensfreude in irgendeinem Bereich habe.

Vor kurzem habe ich das Thema ebenfalls beim Truppenarzt angesprochen, allerdings konnte ich mich dort so gar nicht öffnen und er meinte, dass ein DU-Verfahren aktuell total ins leere laufen würde... dabei hatte er sich nicht einmal genauer den Brief der Psychologin angeschaut...

Mir fällt es sehr schwer mit diesem Thema mit der VP o. Spieß zu reden... krankschreiben will ich mich auch nicht lassen, weil ich mich so oder so schlecht fühle, ob ich nun arbeite, oder ob ich mich frühs quäle überhaupt zur Arbeit zu gehen.
An meinem Verhalten würde auch niemals jemand darauf kommen, dass aktuell oder schon länger was nicht stimmen würde... mache mir jetzt umso mehr Sorgen, wenn ich dann wieder in X Monaten bei der Psychologin bin, dass ich nachwievor meinen Dienst zu Ende bringen müsste....

Ich weiß einfach nicht weiter und würde einfach nur gehen wollen....   :-\
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LwPersFw

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Antw:Chancen auf DU-Verfahren
« Antwort #1 am: 03. Juli 2023, 15:05:38 »

Wenn Ihr gesundheitlicher Zustand - aus Ihrer persönlichen Sicht - die Einleitung eines DU-Verfahrens rechtfertigt, können Sie dies auch selbst schriftlich beantragen ( A-1350/67 , Nr. 206 ).

Ich empfehle Ihnen aber keine vorschnelle Entscheidung.

Lassen Sie sich auf jeden Fall zuvor vom Sozialdienst und vom BfD zu den Auswirkungen einer Entlassung wegen DU informieren !

Und Sie müssen auch wissen, sollte die Prüfung Ihres Antrages ergeben das keine DU vorliegt, verbleiben Sie im Dienst.

Grundsätzliche Informationen zum Verfahren finden Sie hier:

+ GAIP des BAPersBw Abt III u. IV  - KennNr 63-04-00    ( für jeden zugänglich im IntranetBw )
+ A-1350/67
+ A-1420/20

Sollte der Fall bestehen/eintreten das Ihre Gesundheit langfristig eingeschränkt ist und somit eine Eingliederung
in den zivilen Arbeitsmarkt bedroht ist, sollten Sie mit dem BfD auch die Möglichkeiten dieser Regelung besprechen :

A-1355/14 "Zivilberufliche Integration behinderter Soldaten".

"Personenkreis

201. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach Maßgabe dieser Regelung Soldatinnen
bzw. Soldaten gewährt, die in ihrer körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen
Gesundheit beeinträchtigt sind und deren Aussichten, nach dem Ausscheiden aus dem
Dienstverhältnis am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen der Art oder der
Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb
Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Eine wesentliche Minderung dieser Aussicht kann
vorliegen, wenn die Soldatin bzw. der Soldat ihren bzw. seinen erlernten oder zuletzt überwiegend
ausgeübten Beruf wegen der Behinderung nicht mehr verrichten kann.

Die drohende Behinderung steht der Behinderung gleich."


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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

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Antw:Chancen auf DU-Verfahren
« Antwort #2 am: 03. Juli 2023, 15:58:07 »

In Ergänzung:

Die Ursache der (erneuten?) Depression scheint ja eher im Privaten zu liegen - insoweit ist mir unklar, wie da eine Entlassung helfen soll - es geht zumindest aus dem Text nicht hervor.

Wenige Arbeitgeber leisten soviel wie die BW für die gesundheitliche  Wiederherstellung - auch hier ist nicht erkennbar, was eine Entlassung für Vorteile bietet.
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