Moin zusammen,
wie in vor rausgegangenen Threads bestimmt schon herausgelesen wurde mein DU-Verfahren genehmigt.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73423.msg743481.html#msg743481Darüber hinaus hab ich dadurch das mein DZE jetzt feststeht einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit gestellt.
Kurze Hintergrundinfo zum Sachverhalt nochmal:
KZH gewesen von 13.02 bis 28.07.
Schreiben BAPers: DZE 31.01.24
Seit dem als Sonderurlaub mit vollen Bezügen geführt. (Beschluss BAPers)
Ich habe meinen Antrag auf Nebentätigkeit am Dienstag dem Spieß eröffnet. Alles formell mit Eingangsstempel, 2 Kopien etc.
Heute mit dem PersFw telefoniert (Spießvertretung), ob da schon was herausgekommen ist.
Dieser teilte mir mit, dass die Chefin den Antrag ablehnt.
Begründung:
"Sie würde es nicht einsehen, da ich eh die Bundeswehr verlasse, krankgeschrieben bin und dazu noch volles Gehalt bekomme"
Mein Anliegen dazu:
Der Passus: KZH ist hinfällig, da ich als Sonderurlaub geführt werde.
Ich habe mir auch keine Nebentätigkeit gesucht, weil ich Geld dazuverdienen möchte, sondern dass ich dieses als Möglichkeit, sehe mich, wieder ins zivile Berufsleben eingliedern zu können, und dass ich was Sinnvolles mit meiner Zeit anfangen kann.
Neben dem steht im Schreiben BAPers dazu, dass ich die Nebentätigkeit natürlich anzeigen bzw. genehmigen muss. Für mich liest sich das so, dass vom Dienstherren auch nichts dagegen spricht diese zu genehmigen.
Meine Fragen dazu jetzt:
- Sind die Ablehnungsgründe der Chefin von der Vorschrift gedeckt und haben diese auch in der Vorschrift bestand?
- Hab ich recht darauf, dass, bei Ablehnung, dieser Antrag an die nächst höhere Stelle geleitet wird? (Nach meinem Verständnis wird es bei Genehmigung ja eh nochmal weiter "hochgeschickt")
MFG und schönes Wochenende
DFE