Hi,
@ tdn:
Das habe ich auch gehört - inklusive der Information, dass an "neuen" Waffen nur mit SÜ ausgebildet werden darf - der "alte OG", darf dann wenn er nur G3 / P1 kennt, ohne SÜ nicht umgeschult werden darf - Schießen schon mal gar nicht ...
(Also auch keine Ausbildung MG4 / MG5)
Wobei die Umsetzung aber wohl an dem "Einspruch" der S2 Offiziere des LKdo scheitert - weil die erkannt haben, dass dazu überhaupt keine Kapazität vorhanden ist.
Wird also derzeit wohl nicht umgesetzt - deshalb habe ich nach Quellen nicht weiter gefragt ...
BeordUnabhängige ResArbeit wird also zukünftig noch "lustiger" werden ...
Exakt. Das wird seit neuesten streng umgesetzt, zumindest bei uns (im Bereich LkdoBW). An der vor kurzem angesetzte G36-Schießausbildung am AGSHP durften nur diejenigen Kameraden teilnehmen, die in ihrem Schießbuch zumindest einmal irgendwo G36 aufgeführt hatten. Das Übungs(!)handgranatenwerfen wurde komplett abgesagt, obwohl die sich ggü. damals ja nicht wirklich verändert haben und zumindest bei uns "damals" hatte jeder auch ein paar Mal scharf geworfen. Insoweit hat sich letzte Absage für mich nicht ganz erschlossen.
Im Wesentlichen wird - im besten Fall - "Kompetenzerhalt" bei der Waffenausbildung in der buRes nun durchgeführt werden können. Also gibt es keine GraPi, MG4+5, Panzerfaust, Handgranaten, MP7 und dergleichen Ausbildung mehr, es sei denn, man hat irgendwann die Waffe schon mal geschossen und das ist dokumentiert.
Mich würde nun interessieren, wie dann der "Kompetenzerhalt" durchgeführt wird. Wenn man die MP7-S-1 Übung im Schießbuch hat, darf man dann die MP7-S-2 schon nicht mehr schießen, weil ja nicht "Kompetenzerhalt" sondern "Erweiterung Kompetenz" oder bezieht sich das nur auf die Waffe an sich?
Was ist mit den ganzen Wettbewerben, "Kalter Marsch" o.Ä.? Das funktioniert dann ja auch nicht mehr so ohne Weiteres...
Gerne kann man die Diskussion auch in einem anderen Thread weiterführen...
so long
arcd008