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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: RDL ohne/während laufender SÜ  (Gelesen 2901 mal)

StefanD

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Antw:RDL ohne/während laufender SÜ
« Antwort #30 am: 20. November 2023, 09:49:11 »

@arcd008

Wie das mit den Wettbewerben laufen soll wird sicher spannend. In 2024 findet wieder die Reservistenmeisterschaft statt. Da müssen dann alle die nur in die Nähe einer Waffe kommen überprüft sein. Also auch der Sicherheitsgehilfe auf der Schießbahn, weil er ja Zugriff auf Waffe und Munition hat.

Da ich mich dort als Unterstützungpersonal beworben habe bin ich mal gespannt. In 2022 war ich auf der Schießbahn ohne Sicherheitsüberprüfung, das geht jetzt wohl nicht mehr. Da einiges an Personal benötigt wird, und nicht jeder beordert und überprüft ist, wird das für das Organisation sicherlich zu einer interessanten Angelegenheit.

Von den Wettkampf-Mannschaften will ich gar nicht erst reden, die sind auch zu überprüfen und nicht jeder Wettkämpfer wird vermutlich beordert sein.
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TSG

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Antw:RDL ohne/während laufender SÜ
« Antwort #31 am: 23. November 2023, 22:47:38 »

Für diejenigen, die zivil eine SÜ haben, gibt es eine Abkürzung. Diese kann anerkannt werden, wenn dem SiBe eine entsprechnde Mitteilung ("Konferenzbescheinigung") zugeht. Diese Bescheinigung stellt der SiBe des AGs aus und sendet diese direkt an den SiBe der militärischen Dienststelle. Diese informiert das BAMAD, welches sich ggf. vom Wirtschaftsministerium (meines Wissens) bestätigen lässt, dass eine entsprechende SÜ vorliegt.

Hintergrund ist der, dass sowohl die militäische als auch zivile SÜ auf dem gleichen Gesetz beruhen und man nur eine Sicherheitsakte haben kann. Allerdings sträuben sich manche Dienststellen gegen dieses Vorgehen und beharren darauf, dass zusätlich eine "militärische" SÜ durchgeführt werdne muss.

Ob sich das Prozedere bei unbeorderten Reservisten unterscheidet, vermag ich nicht zu sagen.

Hoffe, das hilft dem ein oder anderen.
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StefanD

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Antw:RDL ohne/während laufender SÜ
« Antwort #32 am: 26. November 2023, 13:16:16 »

Die ganze Sache mit Schießen in DVag und Sicherheitsüberprüfung zieht wie es scheint weite Kreise. Hier ein Link zu einem Artikel von der Hompage des Reservistenverbands

https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/tagung-vdrbw-terrfuekdo-2023/
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xnos

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Antw:RDL ohne/während laufender SÜ
« Antwort #33 am: 29. November 2023, 12:30:52 »

Die Rückmeldung der WB im Wesentlichen:

1) Die Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsüberprüfung sei für Reservedienst notwendig.

2) Wer im Rahmen der Reserve noch keine BeoHSÜ durchlaufen und sich für den aktiven Dienst mit entsprechender Sicherheitsüberprüfung z.B. als Seiteneinsteiger mit einer hinsichtlich des Dienstpostens erforderlichen Überprüfung beworben habe, für den gelte, dass eine "Doppelte-Einleitung" nicht erfolgen könne.

Das kann in der Praxis dann bedeuten, dass bspw. die Einstellung in einem halben Jahr erfolgen soll, weiterer Reservedienst ab diesem Zeitpunkt aber nicht mehr möglich ist - unabhängig davon, dass ein Dienstposten zum wiederholten Male gespiegelt wird, oder eine erneute Reserveübung bei dem gleichen Truppenteil stattfinden soll. Dies würde sich dann auch auf die Erfahrungsstufe zum Dienstantritt auswirken, da der geleistete Reservedienst in Summe hierfür herangezogen wird. Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung aus zwingenden, insbesondere zeitkritischen Gründen möglich sein.

3) Eine nicht abgeschlossene BeoHSÜ stehe der Teilnahme an den ROA-Modulen trotz Waffenausbildung nicht entgegen.

4) Die Reserveoffizierslehrgänge seien aktuell abgesagt, da die Ausbildungskapazitäten zur Unterstützung der Ukraine gebunden seien. Die Verzögerungen seien bedauerlich, aber für die Betroffenen hinzunehmen.

_____

Leider blieb meine Kernfrage, ob gewisse Prozesse vor allem auch hinsichtlich der BeoHSÜ beschleunigt werden könnten, unbeantwortet. In diesem Thread hatte ich bereits gefragt:

"Warum müssen alle Reservisten, die dem Dienstherrn aufgrund von Beorderung oder bereits geleisteten Dienstleistungen oder aufgrund eines Wehrdienstverhältnisses (Fallbeispiel: ROA i.W.) bekannt sind, zeitgleich durch diesen engen Tunnel gepresst werden? Es scheint, dass die Mitwirkenden des Gesetzentwurfs keine Übergangslösung bedacht haben." Gleichzeitig wird ein Inübunghalten für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung gefordert.

Aus der Rückmeldung der WB lese ich ebenfalls heraus, dass es Kommunikationslücken innerhalb des BAPersBW gibt. Aus eigener Erfahrung und aus meinem Bekanntenkreis weiß ich um diesen Umstand. Darüber hinaus gibt es hier im Forum Erfahrungsberichte (s. "Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt", Seite 11).

Dennoch bin ich für die ausführliche Rückmeldung der WB dankbar und der dritte Punkt (s. o.) stellt für mich zudem ein zentrales Anliegen dar. Leider war ich ja auch vom vierten Punkt betroffen. Mit Personen des Reservistenverbandes meines Bundeslandes hatte ich ein interessantes Gespräch zur BeoHSÜ mit einem kritischen Blick auf die Lage. Ich hoffe weiterhin auf Besserung, da das Thema innerhalb der Reserve offensichtlich hohe Wellen schlägt.
Demgegenüber kann ich verstehen, dass die Prioritäten anderweitig festgelegt sind bzw. entsprechend der Situation festgelegt werden müssen.

Möglicherweise hilft diese Rückmeldung dem einen oder anderen - vor allem auch wenn ein Engagement in der Reserve (allerdings ohne BeoHSÜ) besteht und der Wechsel in ein aktives Dienstverhältnis angestrebt wird.
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