Die Rückmeldung der WB im Wesentlichen:
1) Die Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsüberprüfung sei für Reservedienst notwendig.
2) Wer im Rahmen der Reserve noch keine BeoHSÜ durchlaufen und sich für den aktiven Dienst mit entsprechender Sicherheitsüberprüfung z.B. als Seiteneinsteiger mit einer hinsichtlich des Dienstpostens erforderlichen Überprüfung beworben habe, für den gelte, dass eine "Doppelte-Einleitung" nicht erfolgen könne.
Das kann in der Praxis dann bedeuten, dass bspw. die Einstellung in einem halben Jahr erfolgen soll, weiterer Reservedienst ab diesem Zeitpunkt aber nicht mehr möglich ist - unabhängig davon, dass ein Dienstposten zum wiederholten Male gespiegelt wird, oder eine erneute Reserveübung bei dem gleichen Truppenteil stattfinden soll. Dies würde sich dann auch auf die Erfahrungsstufe zum Dienstantritt auswirken, da der geleistete Reservedienst in Summe hierfür herangezogen wird. Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung aus zwingenden, insbesondere zeitkritischen Gründen möglich sein.
3) Eine nicht abgeschlossene BeoHSÜ stehe der Teilnahme an den ROA-Modulen trotz Waffenausbildung nicht entgegen.
4) Die Reserveoffizierslehrgänge seien aktuell abgesagt, da die Ausbildungskapazitäten zur Unterstützung der Ukraine gebunden seien. Die Verzögerungen seien bedauerlich, aber für die Betroffenen hinzunehmen.
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Leider blieb meine Kernfrage, ob gewisse Prozesse vor allem auch hinsichtlich der BeoHSÜ beschleunigt werden könnten, unbeantwortet. In diesem Thread hatte ich bereits gefragt:
"Warum müssen alle Reservisten, die dem Dienstherrn aufgrund von Beorderung oder bereits geleisteten Dienstleistungen oder aufgrund eines Wehrdienstverhältnisses (Fallbeispiel: ROA i.W.) bekannt sind, zeitgleich durch diesen engen Tunnel gepresst werden? Es scheint, dass die Mitwirkenden des Gesetzentwurfs keine Übergangslösung bedacht haben." Gleichzeitig wird ein Inübunghalten für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung gefordert.
Aus der Rückmeldung der WB lese ich ebenfalls heraus, dass es Kommunikationslücken innerhalb des BAPersBW gibt. Aus eigener Erfahrung und aus meinem Bekanntenkreis weiß ich um diesen Umstand. Darüber hinaus gibt es hier im Forum Erfahrungsberichte (s. "Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt", Seite 11).
Dennoch bin ich für die ausführliche Rückmeldung der WB dankbar und der dritte Punkt (s. o.) stellt für mich zudem ein zentrales Anliegen dar. Leider war ich ja auch vom vierten Punkt betroffen. Mit Personen des Reservistenverbandes meines Bundeslandes hatte ich ein interessantes Gespräch zur BeoHSÜ mit einem kritischen Blick auf die Lage. Ich hoffe weiterhin auf Besserung, da das Thema innerhalb der Reserve offensichtlich hohe Wellen schlägt.
Demgegenüber kann ich verstehen, dass die Prioritäten anderweitig festgelegt sind bzw. entsprechend der Situation festgelegt werden müssen.
Möglicherweise hilft diese Rückmeldung dem einen oder anderen - vor allem auch wenn ein Engagement in der Reserve (allerdings ohne BeoHSÜ) besteht und der Wechsel in ein aktives Dienstverhältnis angestrebt wird.