Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 09:54:19
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA  (Gelesen 1644 mal)

InstUffzSEAKlima

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.030
Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #15 am: 13. September 2023, 06:55:45 »

Mehr muss niemand für die Beantwortung meiner Fragen wissen

Hier ist auch niemand verpflichtet, seine Zeit in die Beantwortung solcher Fragen zu investieren, wenn sowieso keiner die ganze/wahre Geschichte kennt. Das Thema sollte dort adressiert werden, wo es angebracht ist. Solche Fragen wären ja direkt bei der Entlassung innerhalb der Einheit zu stellen gewesen.
Gespeichert

Pericranium

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.020
Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #16 am: 13. September 2023, 22:18:54 »

Hat schon ein bisschen ein Gschmäckle von KDV und jetzt gemerkt, dass das vllt doch keine gute Idee war, da man ja jetzt zahlen muß...
Gespeichert

Diadelta23

  • Gast
Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #17 am: 14. September 2023, 00:28:09 »

@ InstUffzSEAKlima Natürlich ist hier niemand dazu verpflichtet meine Fragen zu beantworten. Das erwarte ich auch nicht. Aber ich bin auch nicht dazu verpflichtet hier sämtliche unwichtige Details preiszugeben. Meine Privatsphäre möchte ich schon gerne waren. Vor allem bei dieser Sache, da es doch relativ sensibel und komplex war.
Da die Entlassung sehr kurzfristig und unerwartet war, hatte ich nicht die Möglichkeit Hilfe aus meiner Einheit zu holen. Zumal die Person die mir hätte helfen können zu dem Zeitpunkt nicht da war.

@Pericranium ich finde es etwas unverschämt sowas zu unterstellen. Kommt wirklich jeder sofort bei SanOA auf die Idee, dass man nur den Studienplatz abgreifen will? Nein, es war kein KDV. Das war mein Traumberuf und ich hätte niemals gewollt, dass es zu diesem Punkt kommt. Nun ist es aber so und ich muss entsprechend irgendwie eine Lösung finden.
Und ja zu dem Zeitpunkt als ich die Verpflichtung unterschrieben habe, wusste ich natürlich nicht was da wirklich auf mich zukommen kann, wie auch mit 17 Jahren.
Gespeichert

InstUffzSEAKlima

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.030
Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #18 am: 14. September 2023, 06:41:17 »

@Diadelta23: Du merkst selber, dass so ein Forum der denkbar ungeeignetste Ort zur Klärung solcher Dinge ist.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #19 am: 14. September 2023, 07:41:32 »


Und ja zu dem Zeitpunkt als ich die Verpflichtung unterschrieben habe, wusste ich natürlich nicht was da wirklich auf mich zukommen kann, wie auch mit 17 Jahren.


Die Lösung habe ich Ihnen aufgezeigt.
Bitten Sie in Ihrem Widerspruch um vollständige Befreiung von der Rückzahlung.
Alternativ nur anteilige Rückzahlung.
Und wenn Rückzahlung, dann Stundung und Ratenzahlung.

Begründen Sie dies nachvollziehbar. Dann warten Sie ab.
Weitere Optionen gibt es nicht, da gesetzlich so vorgesehen.


Und das dies auf Sie zukommen kann ... steht auf Ihrer Verpflichtungserklärung dies Sie unterschrieben haben...
Ich weiß ... mit 17 liest man nicht was man unterschreibt ... dennoch steht es da ... :

"Im Übrigen ist mir bekannt, dass ich nach § 56 Abs. 4 SG verpflichtet bin, das Ausbildungsgeld, das
ich während meiner Beurlaubung zum Studium erhalten habe, zurückzuzahlen, wenn ich

a) auf meinen Antrag entlassen worden bin oder als auf meinen Antrag entlassen gelte,
b) meine Entlassung nach § 55 Abs. 4 SG vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt habe,
c) nach § 55 Abs. 5 SG entlassen worden bin,
d) meine Rechtsstellung verloren habe oder
e) durch disziplinargerichtliches Urteil aus dem Dienstverhältnis entfernt worden bin."





Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de