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Autor Thema: AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA  (Gelesen 1645 mal)

Diadelta23

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AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« am: 11. September 2023, 04:28:41 »

Hallo,
ich wurde vor einiger Zeit vorzeitig aus der Bw entlassen. Zuvor war ich SanOA. Dementsprechend muss ich jetzt die Ausbildungskosten zurückzahlen. Im Internet findet man leider sehr wenig dazu, da ist zwischen fünf und sechsstellig alles dabei.
Als SanOA wurde ich vor Entlassung für 2,5 Jahre beurlaubt. Wie läuft das ab mit der Rückzahlung und gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass das Ganze vielleicht auch etwas milder ausfällt? Für einen relevanten Teil dieser Zeit war ich auch krank gemeldet. Vom BAPers kam letztens Post, dass der Betrag aktuell festgelegt wird. Ich kann mir leider nicht wirklich vorstellen, mit welcher Summe ich da rechnen muss und wo ich mir eventuell Hilfe suchen kann/mich beraten lassen kann.
Dazu kommt auch, dass ich aktuell ja gar nicht in der Lage bin, einen solchen Betrag abzuzahlen. Momentan stehe ich ja mit nichts da und werde die nächsten Jahre auch nur wenig verdienen, was halt gerade so zum Leben reicht. Ausbildungsgehälter sind ja bekanntermaßen nicht gerade hoch.
Von meiner ehemaligen Einheit gab es auch leider keine Hilfe oder Beratung und die einzige Person, die mir irgendwie geholfen hatte, war zu dem Zeitpunkt meiner Entlassung nicht da. Das Ganze ging auch sehr schnell, deswegen hatte ich auch nicht wirklich die Möglichkeit, mich darauf einzustellen.
Vielleicht kann mir ja irgendjemand weiterhelfen oder mir zumindest sagen, was auf mich zukommt und an welche Stellen ich mich wenden könnte.

Vielen Dank schonmal im Voraus!
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Angemon84

  • Gast
Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #1 am: 11. September 2023, 06:48:42 »


Als SanOA wurde ich vor Entlassung für 2,5 Jahre beurlaubt. Wie läuft das ab mit der Rückzahlung und gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass das Ganze vielleicht auch etwas milder ausfällt? Für einen relevanten Teil dieser Zeit war ich auch krank gemeldet.

Frage:
Wurden Sie während der Beurlaubung weiterhin besoldet?
Während der Krankschreibung wurden Sie ja weiterhin besoldet. Warum haben sie in dieser "relevanten" Zeit keine Rücklagen gebildet (gespart).
Zitat
Mit Leistungsbescheid vom 28. Juli 2010 forderte die Beklagte die Klägerin nach Anhörung zur Erstattung des ihr gewährten Ausbildungsgeldes sowie der entstandenen Fachausbildungskosten in Höhe von insgesamt 127 240,37 € unter Gewährung einer verzinslichen Stundung durch Einräumung von Ratenzahlung auf. Die Stundungszinsen in Höhe von 4 % sollten mit der Bestandskraft des Bescheids erhoben werden.
Quelle: Urteil vom 12.04.2017 - BVerwG 2 C 16.16 ECLI:DE:BVerwG:2017:120417U2C16.16.0
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xnos

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #2 am: 11. September 2023, 07:26:56 »

„Ein Student der Humanmedizin kostet eine Uni im Jahr durchschnittlich 31.690 Euro“

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/statistik-so-viel-kosten-studenten-ihre-unis-pro-jahr-a-1078683.html? (2016)

Hast du schon den Sozialdienst der Bw kontaktiert oder dein zuständiges Sozialamt?

Zudem: In Hamburg gäbe es noch die Möglichkeit der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA). Falls du nicht in Hamburg wohnst, könntest du dich auch einmal an die juristische Fakultät oder AStA der Universität wenden, an der du studiert hattest. Gegebenenfalls besteht eine Rechtsschutzversicherung über die Eltern zur Erstberatung?

Mehr fällt mir gerade nicht ein.


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KlausP

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #3 am: 11. September 2023, 07:54:58 »

Zitat
… Hallo,
ich wurde vor einiger Zeit vorzeitig aus der Bw entlassen. …

Welche Begründung steht denn in der Entlassungsverfügung?
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F_K

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #4 am: 11. September 2023, 07:59:12 »

@ xnos:

Was genau ist hier der Mehrwert der Angabe der Kosten des Studiums bei einer Uni?
Wird ein Studium abgebrochen, fordert die Uni genau 0 Euro zurück - dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Es gibt eine Grundlage für die Rückforderung der Ausbildungsbeihilfe - davon wird ein Teil zurückgefordert - und diese Forderung wird dann ggf. in Raten getilgt.
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LwPersFw

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #5 am: 11. September 2023, 08:11:39 »

Auszüge aus A-1344/1


"Wurden Erstattungspflichtige für die besondere Ausbildung beurlaubt, entspricht die Dauer der Beurlaubung der Dauer der Ausbildung.

Wurde die besondere Ausbildung nicht abgeschlossen, ist als Ende der letzte Tag der abgebrochenen Ausbildung anzusehen."




Erstattungspflichtig sind alle Kosten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Studium und der Fachausbildung stehen.

Dazu gehören

a) bei einer Ausbildung außerhalb der Bundeswehr die dieser in Rechnung gestellten und auf die Soldatin oder den Soldaten entfallenden Kosten,
b) bei einer Ausbildung innerhalb der Bundeswehr die anteilig auf die Spezialausbildung der einzelnen Soldatin oder des einzelnen Soldaten entfallenden Personal- und Sachkosten der Ausbildungseinrichtungen als so genannte Rahmenkosten,
c) die persönlichen Kosten, die der Bundeswehr durch das Studium oder die Fachausbildung entstehen (z. B. Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld).

Soldatinnen und Soldaten in der Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes, dazu gehören auch Sanitätsoffizieranwärterinnen
und Sanitätsoffizieranwärter, müssen unbeschadet der von der Nr. 201 erfassten Kosten das ihnen aufgrund der zu § 30 Absatz 2 SG erlassenen
Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung gewährte Ausbildungsgeld in Höhe der Bruttobezüge erstatten.





Grundsätzlich sind die ermittelten Kosten der besonderen Ausbildung und das Ausbildungsgeld sofort und in voller Höhe fällig.

Nach den wortgleichen Härtefallklauseln der § 49 Absatz 4 Satz 3 SG und § 56 Absatz 4 Satz3 SG kann auf die Erstattung ganz
oder teilweise verzichtet
werden
, wenn sie für die Soldatin oder den Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.

Eine besondere Härte kann insbesondere vorliegen, wenn

a) durch die Kostenerstattung die wirtschaftliche Existenz der Erstattungspflichtigen oder des Erstattungspflichtigen ernstlich gefährdet würde,
b) die bei einer Einrichtung der Bundeswehr entstandenen Kosten unverhältnismäßig höher sind als die Kosten, die der Soldatin oder dem Soldaten für eine entsprechende Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Bundeswehr entstanden wären,
c) die Kosten, gemessen an den im späteren zivilen Berufsleben verwertbaren Spezialkenntnissen, unverhältnismäßig hoch sind.





Die Rückforderung eines größeren Erstattungsbetrages in einer Summe kann die
wirtschaftliche Existenz Erstattungspflichtiger ernstlich gefährden. Hiervon kann ausgegangen werden,
wenn Erstattungspflichtige entsprechende Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Steuerbescheid)
belegen. Anhand der nachgewiesenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse ist zu prüfen, welche
wirtschaftliche Belastung den Erstattungspflichtigen zugemutet werden kann. Eine ernstliche
Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz kann durch eine verzinsliche Stundung und durch das
Einräumen von Ratenzahlungen vermieden werden.

Die Einräumung von Zahlungserleichterungen kommt regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn
durch andere, zeitlich nach Kenntnis von der Erstattungspflicht der Kosten des Studiums oder des
Ausbildungsgeldes eingegangene Verbindlichkeiten eine fristgemäße Tilgung der Rückforderung nicht
erfolgt (unschädlich sind nach Kenntnis der Erstattungspflicht eingegangene Verbindlichkeiten für
selbstbewohnte Immobilien und Kraftfahrzeuge in Eigennutzung). In diesen Fällen ist die gesamte
Forderung fällig zu stellen, um den Bund gegenüber anderen Gläubigern nicht zu benachteiligen.

Falls Ratenzahlungen eingeräumt werden, kann sich die Festlegung der monatlichen
Teilzahlungsrate an den Pfändungsfreigrenzen nach den Pfändungsschutzvorschriften für
Arbeitseinkommen (analog §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO)) orientieren."




Legen Sie fristgerecht gegen den Leistungsbescheid des BAPersBw Widerspruch ein.

Bitten Sie um Neubescheidung in Anwendung der o.g. Vorgaben.
Erläutern Sie was in Ihrem Fall zur Anwendung kommen sollte und warum.
Wenn vorhanden, fügen Sie Belege dafür bei (SIE sind in der Beweislast!).

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F_K

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #6 am: 11. September 2023, 08:45:36 »

Also Höhe der Forderungen - Ausbildungsgeld Brutto, da gibt es ja Bescheinigungen, mal die 2,5 Jahre, sollte einfach bestimmbar sein.
Vermutlich wird ja Ratenzahlung gewährt werden, damit sollte ein Härtefall nicht entstehen - so die Vorschrift.
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xnos

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #7 am: 11. September 2023, 08:52:58 »

@F_K:

Der TE fragte doch zur eigenen Kalkulation nach den ungefähren Ausbildungskosten.
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Diadelta23

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #8 am: 11. September 2023, 09:04:12 »

@Angemon84 Ja, ich habe das normale Ausbildungsgeld bekommen, das SanOA in der Regel während der Beurlaubung zum Studium bekommen. Das mit der Krankmeldung habe ich dazugeschrieben, falls es eventuell relevant sein könnte. Ich kenne mich da wie gesagt überhaupt nicht aus. Meine Rücklagen sind durch diverse Kosten, die sich in letzter Zeit ergeben haben nicht mehr vorhanden. Habe zu dem Zeitpunkt auch nicht mit sowas gerechnet, dementsprechend habe ich auch nicht extrem viel gespart.
Der Fall bringt mir leider sehr wenig, weil der nicht mehr aktuell ist und ich habe ja auch eine deutlich kürzere Zeit studiert und das Studium nicht beendet.

@KlausP Die Begründung möchte ich hier aus privaten Gründen nicht nennen. Ist für meine Frage auch nicht relevant

@LwPersFw Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich den Großteil nicht wirklich verstanden habe. Ich habe keinerlei Kapital oder ähnliches. Bei Ratenzahlung stellt sich mir auch die Frage wie das funktionieren soll. Mein Gehalt wird die ganze Ausbildung durchgehen deutlich unter der Pfändungsfreigrenze liegen. Darüber kommt es erst in etwa drei Jahren, wenn ich volles Gehalt bekommen kann. Jemand aus meinem Bekanntenkreis meinte, dass eine Privatinsolvenz sinnvoll sei. Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus.
Was ist der Leistungsbescheid? Davon habe ich noch nichts gehört. Ist das das Dokument, in dem steht wie viel ich zahlen muss? Der BAPers hat bis jetzt nur in dem Brief angekündigt, dass sie den Betrag aktuell festlegen und das Ganze noch etwas dauern wird. Mehr habe ich aktuell leider noch nicht. Wäre halt gut zu wissen, auf welchen Betrag ich mich in etwa einstellen kann, falls das jemand weiß oder einen vergleichbaren Fall kennt.




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KlausP

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #9 am: 11. September 2023, 09:15:56 »

Zitat
… @KlausP Die Begründung möchte ich hier aus privaten Gründen nicht nennen. Ist für meine Frage auch nicht relevant …

Der Entlassungsgrund könnte für die Rückforderung durchaus von Belang sein, wenn er nämlich durch Ihr „(Mit)Verschulden“ bedingt ist (Entlassung auf eigenen Antrag, KDV, absichtliches Nichtbestehen von Prüfungen …). Rein gesundheitliche Gründe, die zur Dienstunfähigkeit führen, dürften mMn nicht darunter fallen.

§55 und §56 Soldatengesetz.
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Diadelta23

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #10 am: 11. September 2023, 09:21:57 »

@KlausP Ich habe schon geschrieben, dass ich die Bezüge zurückgefordert werden. Mehr muss niemand für die Beantwortung meiner Fragen wissen
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LwPersFw

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #11 am: 11. September 2023, 11:10:25 »


Ich habe keinerlei Kapital oder ähnliches.


Dies hat ja primär nichts mit der gesetzlich normierten Rückforderung zu tun.   https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__56.html

Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Einzelfalls ist das BAPersBw aber gem. der A-1344/1 verpflichtet, ggf. greifende Tatbestände zu berücksichtigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.





Was ist der Leistungsbescheid? Ist das das Dokument, in dem steht wie viel ich zahlen muss?


Ja.

Und bis dahin können Sie ja schon an einer entsprechenden Formulierung für Ihren Widerspruch arbeiten.

Zitat
Nach den wortgleichen Härtefallklauseln der § 49 Absatz 4 Satz 3 SG und § 56 Absatz 4 Satz3 SG kann auf die Erstattung ganz
oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für die Soldatin oder den Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.

Inkl. der Bitte um Stundung und Ratenzahlung, falls man nicht ganz auf die Erstattung verzichten will.





 Wäre halt gut zu wissen, auf welchen Betrag ich mich in etwa einstellen kann, falls das jemand weiß oder einen vergleichbaren Fall kennt.


Das wird Ihnen hier niemand sachgerecht sagen können, da zu viele Faktoren im Einzelfall einfließen:

Zitat
Erstattungspflichtig sind alle Kosten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Studium und der Fachausbildung stehen.

Dazu gehören

a) bei einer Ausbildung außerhalb der Bundeswehr die dieser in Rechnung gestellten und auf die Soldatin oder den Soldaten entfallenden Kosten,

c) die persönlichen Kosten, die der Bundeswehr durch das Studium oder die Fachausbildung entstehen (z. B. Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld).

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Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung gewährte Ausbildungsgeld in Höhe der Bruttobezüge erstatten.




... und ich habe ja auch eine deutlich kürzere Zeit studiert und das Studium nicht beendet.


Es wird dieser Zeitraum betrachtet:

Zitat
"Wurden Erstattungspflichtige für die besondere Ausbildung beurlaubt, entspricht die Dauer der Beurlaubung der Dauer der Ausbildung.

Wurde die besondere Ausbildung nicht abgeschlossen, ist als Ende der letzte Tag der abgebrochenen Ausbildung anzusehen."


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ulli76

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #12 am: 11. September 2023, 11:25:49 »

Da keiner weiss, wie lange du studiert hast und was es mit der Krankschreibung auf sich hat, kann niemand sagen, was du zurückzahlen muss.

Da BAPers aber schon eine Rückzahlung angekündigt hat, ist die Entlassung selbst verursacht. Das Risiko von Krankheit, unverschuldetes Nichtbestehen von Ausbildungen etc. trägt die Bundeswehr.

Da der Betrag sehr hoch sein kann, wird in der Regel die Ratenzahlung angeboten. Es gibt die Möglichkeit von Stundungen etc. Msust du halt mit dem Sachbearbeiter absprechen.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #13 am: 11. September 2023, 11:34:56 »

Nochmal Hinweis:

2,5 Jahre mal Höhe Ausbildungsgehalt / Brutto lässt sich ja schnell ausrechnen, dies wäre dann der "Maximalwert".

LwPersFw hat die Vorschrift zitiert, so wie ich diese lesen "entfällt" bei Ratenzahlung / Stundung "per Vorschrift" die "besondere Härte".

(Ansonsten würde ja "niemand" zurückzahlen - weil ein "abgebrochener Student" ja in der Regel wenig).
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anon

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Antw:AUsbildungskosten zurückzahlen SanOA
« Antwort #14 am: 12. September 2023, 19:30:36 »

Du kannst doch einfach mal versuchen, bei dem Sachbearbeiter, der auf dem Bescheids genannt, ist anzurufen und den um ne unverbindliche grobe Einschätzung bitten.

Stumpf ist immer Trumpf.
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