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Autor Thema: Frage zur Pflegeversicherung Personalfragebogen  (Gelesen 454 mal)

FragePersonalbogen

  • Gast
Frage zur Pflegeversicherung Personalfragebogen
« am: 20. September 2023, 15:48:52 »

Hallo zusammen,

undzwar sitze ich gerade am Personalfragebogen den man ausgefüllt zur GA mitnehmen muss.

Ich bin Stand jetzt noch Arbeitnehmer und werde es auch bis zum Start der GA, also unmittelbar davor noch sein. Jetzt zahle ich also noch ganz normal über die KV in die PV ein.

Muss ich dann bei der Frage ob bei Diensteintritt eine PV besteht JA ankreuzen, oder bin ich quasi bei Diensteintritt schon aus der gesetzlichen KV ausgegliedert und muss NEIN ankreuzen?

Und muss ich mich eigentlich generell bei meiner KV melden und Bescheid geben dass ich Soldat werde oder übernimmt die Bundeswehr das? Dazu gab es keinen Infobrief.

Vielen Dank im Voraus!
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KlausP

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  • Beiträge: 29.549
Antw:Frage zur Pflegeversicherung Personalfragebogen
« Antwort #1 am: 20. September 2023, 15:57:54 »

Von der GA-Einheit kommt sowas auch nicht. Ihren Unterlagen, die Sie zusammen mit der Aufforderung zum Dienstantritt erhalten haben, sollte so ein Vordruck für die KV beigelegen haben. Den müssen entweder Sie oder Ihr AG ausgefüllt der KV zusenden.

Sie müssen bei Dienstantritt nachweisen, dass Sie eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben. Das kann auch bei Ihrer bisherigen KV sein.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FragePersonalbogen

  • Gast
Antw:Frage zur Pflegeversicherung Personalfragebogen
« Antwort #2 am: 20. September 2023, 16:27:31 »

So einen Wisch für die KV haben tatsächlich nur die FWDLer bekommen. Und die PV kann man doch auch noch nachträglich, also nach der Unterrichtsstunde dazu abschließen oder?
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Andi

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Antw:Frage zur Pflegeversicherung Personalfragebogen
« Antwort #3 am: 27. September 2023, 15:25:26 »

Es gibt zur Pflegeversicherungspflicht von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten keinen Unterricht. FWDL fallen nicht unter diese Pflicht.

Es gibt einen Unterricht über den Rahmenvertrag als Dienstunfähigkeitsversicherung. Im Zuge dieser Versicherung kann noch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Alle anderen Formern von Versicherungen dürfen innerhalb des Dienstes und von Liegenschaften der Bundeswehr nicht beworben oder öffentlich vertrieben werden.

Über die Pflegeversicherungspflicht wird vor Dienstantritt schriftlich informiert (wie hier geschehen), nach Dienstantritt schriftlich belehrt und das wars. Am besten VOR Grundausbildungsbeginn bereits die Pflegeversicherung abschließen. Wichtig: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Schließt man eine private Anwartschaftsversicherung auf eine private Krankenversicherung ab, ist bei dieser Versicherung auch immer die Pflegeversicherung abzuschließen.

Gruß
Andi
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