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Autor Thema: Dienstgrad bei Lehrgängen  (Gelesen 1579 mal)

doc.

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Antw:Dienstgrad bei Lehrgängen
« Antwort #15 am: 24. September 2023, 15:13:54 »

Zitat
DVag bei BeordTrT - vorl. höherer DG

Ganz so simpel ist es leider nicht.
Auch Lehrgänge wie ASSA oder nSAK-Umschulung finden eben NICHT beim BeordTrT statt - aber dennoch im vorläufigen Dienstgrad.

Und wie genau ist "FrwRes Arbeit" definiert?

Eigentlich ist es schon simpel. Es geht meines Wissens darum, wer die RDL beim KarrC anfordert und nicht *wo* die Dienstleistung stattfindet. Wenn ich zum Beispiel beim Marinekommando beordert bin und die schicken (kommandieren) mich auf einen Lehrgang (z.B. ASSA oder nSAK), dann vorl. DG.

Bei BuRes-Vorhaben zieht mich der FwRes zu/heran und da das i.A. nicht mein BeordTrT ist, kein vorl. DG
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LwPersFw

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Antw:Dienstgrad bei Lehrgängen
« Antwort #16 am: 24. September 2023, 18:05:02 »


Auch wenn ich noch keine Urkunde oder sowas bekommen hab?

Gibt es für vorläufig höhere Dienstgrade überhaupt eine Urkunde?



"3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die Ernennungsverfügung (AR „Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten“ A-1420/22) und sendet diese dem oder der für die dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten mit dem Hinweis zu, dass die Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades am ersten Tag der Dienstleistung unverzüglich dienstlich bekannt gegeben werden muss.

Zu Dienstleistungen werden Reservistinnen und Reservisten herangezogen, ohne dass ihnen der vorläufige Dienstgrad von Rechts wegen verliehen wird.

Der vorläufige höhere Dienstgrad darf erst ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe geführt werden.

Die für die Verleihung des endgültigen Dienstgrades erforderlichen Dienstleistungstage können ab dem Tag der dienstlichen Bekanntgabe des vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades angerechnet werden, wenn der RD nicht der allgemeinmilitärischen bzw. militärfachlichen Ausbildung dient.

Der Tag der dienstlichen Bekanntgabe der Verleihung eines vorläufig höheren Dienstgrades ist dem BAPersBw durch Übergabe einer Ausfertigung der Ernennungsverfügung unmittelbar mitzuteilen. Das BAPersBw gibt das Datum der dienstlichen Bekanntgabe und den vorläufig höheren Dienstgrad in das PersWiSysBw ein. Das BAPersBw überwacht die Erfüllung der Voraussetzungen für die endgültige Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades gemäß A-1340/49 und leitet die Verleihung des endgültigen Dienstgrades ein."


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Science_Guy

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Antw:Dienstgrad bei Lehrgängen
« Antwort #17 am: 24. September 2023, 19:58:45 »

"3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die Ernennungsverfügung [...] und sendet diese dem oder der für die dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten.

Ah, das macht's glaub ich klarer! Wenn ich also nur auf einer DVag war (der Wortlaut ist ja Dienstleistung) und BAPersBw noch keine Ernennungsverfügung erstellt hat, konnte auch noch keine Beförderung stattfinden und in diesem Fall war für diese DVag noch der aktuelle, nicht der vorläufig höhere, Dienstgrad relevante, korrekt?
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LwPersFw

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Antw:Dienstgrad bei Lehrgängen
« Antwort #18 am: 25. September 2023, 06:36:34 »

"3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die Ernennungsverfügung [...] und sendet diese dem oder der für die dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten.

Ah, das macht's glaub ich klarer! Wenn ich also nur auf einer DVag war (der Wortlaut ist ja Dienstleistung) und BAPersBw noch keine Ernennungsverfügung erstellt hat, konnte auch noch keine Beförderung stattfinden und in diesem Fall war für diese DVag noch der aktuelle, nicht der vorläufig höhere, Dienstgrad relevante, korrekt?

Korrekt, ohne Ernennungsverfügung keine Beförderung

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dpj.koblenz

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Antw:Dienstgrad bei Lehrgängen
« Antwort #19 am: 15. April 2024, 21:33:56 »

Hallo,

ich wärme hier noch einmal auf, weil ich wirklich die Verwirrung in beide Richtungen vermeiden möchte:

Demnächst steht bei mir das erste Modul für den RO-SE (vorl. höherer DG) an. Die Heranziehung habe ich erhalten.

Mache ich die Übung im vorl. DG oder im alten DG?

Viele Grüße und danke für die dann hoffentlich finale Aufklärung,

Daniel
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xnos

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Antw:Dienstgrad bei Lehrgängen
« Antwort #20 am: 16. April 2024, 11:40:39 »

Moin!

Wenn es deine erste Dienstleistung ist, dann im alten Dienstgrad.
Hast du bspw. an der ASSA teilgenommen, dann wurdest du dort schon befördert. Du reist dann mit dem vorläufigen Dienstgrad zum ersten Modul an.
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panzerjaeger

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Antw:Dienstgrad bei Lehrgängen
« Antwort #21 am: 16. April 2024, 12:10:10 »

Zitat
Mache ich die Übung im vorl. DG oder im alten DG?

Du reist im alten Dienstgrad an.
Die Ernennung zum neuen, vorl. Dienstgrad erfolgt dann bereits am ersten Tag der RD.
Die Übung "machst" Du dann also zum überwiegenden Teil im neuen Dienstgrad.

Viel Spaß und viel Erfolg wünsche ich Dir!
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dpj.koblenz

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Antw:Dienstgrad bei Lehrgängen
« Antwort #22 am: 16. April 2024, 17:18:39 »

Hallo,

danke für die Klärung. Das hilft! Ich habe im Dezember letzten Jahres meine Ernennungsverfügung erhalten und daher passt es jetzt alles.

Freue mich auf die Inhalte und die Kameraden,

VG

Daniel
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