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Autor Thema: Fahrtkostenerstattung FWDL  (Gelesen 555 mal)

LimaZulu850

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Fahrtkostenerstattung FWDL
« am: 02. Oktober 2023, 08:38:50 »

Ich habe eine Entfernung von knapp 800km pro Woche zum Dienstort und zurück. Das ist mit den Zügen eine Zumutung. Wäre nicht das erste Mal, irgendwo nachts festzusitzen und vom Wochenende bleiben ein paar erbärmliche Stunden, die Verbindungen sind das Letzte. Mit PKW geht es aber eigentlich. Allerdings sind da die Spritkosten relativ hoch und als FWDL bekomme ich jetzt keinen derartig hohen Sold, dass die 200 Euro Sprit pro Woche nicht fürchterlich weh tun 😅 Wie sieht es dahingehend mit Förderung oder Entlastung aus? Gibt es Möglichkeiten für Zuschüsse etc?
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Ralf

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Antw:Fahrtkostenerstattung FWDL
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2023, 12:46:13 »

Sind ROA iW FWDL oder SaZ?
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Fahrtkostenerstattung FWDL
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2023, 12:46:30 »

Siehe Anhang

"Reisebeihilfen für Familienheimfahrten 

Sind unentgeltliche Familienheimfahrten aufgrund der Verkehrsverbindung nicht möglich oder wegen des immensen Zeitaufwandes nicht zumutbar (z.B. länger als 10 Stunden bei Nutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel) können Reisebeihilfen bis zur Höhe der notwendigen Kosten für das Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen erstattet werden:

• Wegstrecke mind. 2 km und

• keine Zurverfügungstellung kostenfreier Mitfahr- oder Mitflugmöglichkeit durch Bw und

• keine Fahrtkostenerstattung durch Bw für arbeitstägliche Fahrten von der Wohnung/Unterkunft zur Dienststelle und

• schriftlicher Antrag (Bw-3067) innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Kalendermonaten."



Hier wäre also im Einzelfall zu prüfen ob der regelmäßige Zeitaufwand noch zumutbar ist...

Bei 800 km und den Gegebenheiten unserer Bahn wohl eher nicht...  ;)

« Letzte Änderung: 02. Oktober 2023, 13:04:34 von LwPersFw »
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Scholle

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Antw:Fahrtkostenerstattung FWDL
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2023, 12:50:43 »

Sind ROA iW FWDL oder SaZ?

In der Hinsicht natürlich SaZ. Aber irgendwo doch auch Reservistendienstleistende oder sehe ich das falsch?
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KlausP

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Antw:Fahrtkostenerstattung FWDL
« Antwort #6 am: 02. Oktober 2023, 12:54:52 »

ROA I.W. sind vom Status her Status SaZ und definitiv KEINE RDL. Sie bekommen z.B. Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz wie jeder andere SaZ auch.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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