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Autor Thema: BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit  (Gelesen 722 mal)

alphacharlie

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BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« am: 25. Oktober 2023, 21:56:04 »

Moin zusammen,

hab mal wieder ein paar wirre Fragen, die mir wahrscheinlich nur die Profis hier beantworten können.

Angenommen:

Einsatzschädigung -> WDB-Antrag -> Aufnahme Schutzzeit -> vorzeitige Beendigung der Schutzzeit wegen DU.

Ist das möglich, während der Schutzzeit DU zu werden? Per Beschluss von irgendwem? Auf eigenen Antrag? Kommt man überhaupt auf irgendeinen eigenen Antrag hin aus der Schutzzeit raus? Wenn ja, was ist dann? In diesem Beispiel wäre die Dienstzeit noch nicht abgelaufen.

Wenn bis hierhin irgendwo ein ja, sind dann BFD, Übergangsgebührnisse und Abfindung futsch oder noch erhältlich, wenn man einmal in der Schutzzeit war?

MkG und sorry für etwaige Verwirrung
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LwPersFw

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2023, 06:42:20 »

Sie haben doch in alten Beiträgen vom 08/09-23 erklärt das Sie auf keinen Fall in die Schutzzeit wollen... sondern DU und a.s.a.p. raus ... ?

Alles andere kann Ihnen Ihr Lotse genau erklären... steht vor allem in A-1340/110 und A1-1340/110-5000.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

alphacharlie

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2023, 11:11:33 »

Sie haben doch in alten Beiträgen vom 08/09-23 erklärt das Sie auf keinen Fall in die Schutzzeit wollen... sondern DU und a.s.a.p. raus ... ?

Alles andere kann Ihnen Ihr Lotse genau erklären... steht vor allem in A-1340/110 und A1-1340/110-5000.

Korrekt. Das ist auch immer noch so.

Hätte vielleicht mehr zum Hintergrund schreiben sollen: es liegen weitere Informationen vor, die besagen, dass wenn keine Schutzzeit, dann keine WDB-Anerkennung…

Wurde vor kurzem durch das BAPersBw über meinen Pers bzgl. Aufnahme in die Schutzzeit kontaktiert (Formulare unterschreiben etc.), obwohl ich bekanntlich auf diese verzichtet hatte…
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LotseBert

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2023, 12:29:06 »

Das liest sich teilweise alles etwas durcheinander gewürfelt!
Du hast doch geschrieben du hast einen kompetenten Lotsen. Der müsste doch langsam mal etwas Struktur in diese Verwirrungen bringen.

Das Verfahren zur Aufnahme in die Schutzzeit ist von einem WDB Verfahren unabhängig. Es handelt sich um zwei verschiedene Verwaltungsverfahren.

Aus meiner Sicht gibt es auch garkeinen Grund sich so sehr gegen die Aufnahme in die Schutzzeit zu wehren. Es besteht für den Betroffenen nach Aufnahme in die Schutzzeit zu jeder Zeit die Möglichkeit einen Antrag auf Einleitung eines DU-Verfahrens zu stellen.

Während der Schutzzeit stehen dir als SAZ dann auch umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung, neben der medizinischen Rehabilitation / Versorgung auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation /Wiedereingliederung in Anspruch zu nehmen.

Ich habe persönlich noch nicht den Eindruck, dass bei dir die notwendigen Strukturen geschaffen wurden, um in deinem Zustand aus der Bundeswehr auszuscheiden. Ich kann diese Reaktion - sofort raus aus der Bundeswehr (Vermeidungsverhalten) absolut nachvollziehen. Aber ich habe den Eindruck, dass neben deinen verwürfelten Emotionen und Gedanken auch noch ziemlich wenig Struktur für deine mittelfristige bis langfristige Zukunft vorhanden sind.

Ich respektiere deine Entscheidung, aber bist du dir sicher gut informiert und beraten worden zu sein?
Ich habe ehrlich gesagt nicht den Eindruck.

Nach meiner Bewertung sprechen nur dein Drang die BW schnellstmöglich zu verlassen und damit dein Vermeidungsverhalten dagegen in die Schutzzeit aufgenommen zu werden. Organisatorisch wäre die Aufnahme in die Schutzzeit nur von Vorteil. Du wärst medizinisch weiterhin in den bekannten Strukturen versorgt. Hast du dir überhaupt schon ein ziviles ärztlich therapeutisches Netzwerk aufgebaut, in das du gleitend ohne lange Wartezeiten übergehen kannst?

Weiter könntest du dich in Ruhe orientieren, strukturieren und mit Unterstützung dir einen Plan ausarbeiten wie es mittel bis langfristig weiter geht. Du währst finanziell und medizinisch versorgt und könntest dich auf das wesentliche konzentrieren.

Ich kenne deinen individuellen persönlichen Fall nicht. Deshalb kann man keine Empfehlungen abgegeben. Aber das was ich schreibe ist mein persönlicher Eindruck von dem was ich von dir gelesen habe.

Die besten Grüße



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alphacharlie

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2023, 13:17:08 »

@LotseBert

Erstmal dankeschön!

Nun, auch meinem FU6-Facharzt ist aufgefallen, dass die Beratungsqualität in meinem Standort schlecht zu sein scheint.

Er hat mich ebenfalls dazu gedrungen, in die Schutzzeit einzutreten, er wollte aber keinem Beratungsauftrag nachgehen, sondern hat mir einen guten Sozialdienst woanders empfohlen (Termin steht).

Mein Lotse erschien kompetent, jedoch konnte er mir nicht beantworten, ob ich meinen BFD und die Übergangsgebührnisse behalte, wenn ich per eigenem DU-Antrag aus der Schutzzeit und dem Dienstverhältnis entlassen werde… z.B. ohne bereits abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahmen während der Schutzzeit.

Die Zeit rennt nunmal… Hier liegen grade Unterlagen des BAPers bzgl. Prüfung Schutzzeit vor mir und es werden vier Unterschriften und sofortige Rücksendung gefordert…

Grundsätzlich sehe ich die Schutzzeit auch als gut an und verstehe, wofür sie da ist und was sie mit sich bringt.

Aber was, wenn ein vollständiges Ausscheiden in meinem Fall doch notwendig wird. Aus welchen Gründen auch immer.
Ich hätte dann schon gerne meinen BFD-Topf (Plan dafür steht), meine rund 10.000€ Abfindung, etc… Das möchte ich ungern verschenken, da auch finanzielle Problematiken (schwieriger und teurer Krankheitsfall in der Familie) aufgetreten sind, welche wiederum meine psychischen verschlimmert haben und am Leben erhalten. Die Ursachen dafür sind zwar zum Glück überstanden, aber die dadurch entstandenen 7.000€ auf Privatkredit mit 6% p.a. zahlt man nicht einfach so mal wieder zurück…

Meine Frau hatte sich in der damaligen Notlage an zwei gewisse Vereine gewendet und um Hilfe gebeten. Diese wurde abgelehnt, da wir zu viel verdienten… ich verdiene als OSG deutlich mehr als meine Frau und wir wohnen bereits eine Stunde von der nächsten Stadt entfernt… aber nun gut. Es blieb also am Ende nur ein Kredit.
Das nur mal zum Hintergrund…

Meine Therapie könnte problemlos als Zivilist weitergehen, einen guten Hausarzt gibts auch.
Ich habe einfach Angst davor, einen so sicheren Anspruch wie den BFD etc. zu verlieren und dann nur auf Antrag Bildungsmaßnahmen in der Schutzzeit wahrnehmen zu können. Die könnten ja auch sagen: „Sie waren mal Friseur, das schaffen Sie auch wieder, mehr brauchen Sie nicht“…. Oder?
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LwPersFw

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2023, 07:05:30 »

Das liest sich teilweise alles etwas durcheinander gewürfelt!
Du hast doch geschrieben du hast einen kompetenten Lotsen. Der müsste doch langsam mal etwas Struktur in diese Verwirrungen bringen.

Das Verfahren zur Aufnahme in die Schutzzeit ist von einem WDB Verfahren unabhängig. Es handelt sich um zwei verschiedene Verwaltungsverfahren.

Aus meiner Sicht gibt es auch garkeinen Grund sich so sehr gegen die Aufnahme in die Schutzzeit zu wehren. Es besteht für den Betroffenen nach Aufnahme in die Schutzzeit zu jeder Zeit die Möglichkeit einen Antrag auf Einleitung eines DU-Verfahrens zu stellen.

Während der Schutzzeit stehen dir als SAZ dann auch umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung, neben der medizinischen Rehabilitation / Versorgung auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation /Wiedereingliederung in Anspruch zu nehmen.

Ich habe persönlich noch nicht den Eindruck, dass bei dir die notwendigen Strukturen geschaffen wurden, um in deinem Zustand aus der Bundeswehr auszuscheiden. Ich kann diese Reaktion - sofort raus aus der Bundeswehr (Vermeidungsverhalten) absolut nachvollziehen. Aber ich habe den Eindruck, dass neben deinen verwürfelten Emotionen und Gedanken auch noch ziemlich wenig Struktur für deine mittelfristige bis langfristige Zukunft vorhanden sind.

Ich respektiere deine Entscheidung, aber bist du dir sicher gut informiert und beraten worden zu sein?
Ich habe ehrlich gesagt nicht den Eindruck.

Nach meiner Bewertung sprechen nur dein Drang die BW schnellstmöglich zu verlassen und damit dein Vermeidungsverhalten dagegen in die Schutzzeit aufgenommen zu werden. Organisatorisch wäre die Aufnahme in die Schutzzeit nur von Vorteil. Du wärst medizinisch weiterhin in den bekannten Strukturen versorgt. Hast du dir überhaupt schon ein ziviles ärztlich therapeutisches Netzwerk aufgebaut, in das du gleitend ohne lange Wartezeiten übergehen kannst?

Weiter könntest du dich in Ruhe orientieren, strukturieren und mit Unterstützung dir einen Plan ausarbeiten wie es mittel bis langfristig weiter geht. Du währst finanziell und medizinisch versorgt und könntest dich auf das wesentliche konzentrieren.

Ich kenne deinen individuellen persönlichen Fall nicht. Deshalb kann man keine Empfehlungen abgegeben. Aber das was ich schreibe ist mein persönlicher Eindruck von dem was ich von dir gelesen habe.

Die besten Grüße


Dem Genannten kann ich mich nur anschließen.

Auch aus meiner Sicht brauchen Sie dringend sachgerechte Beratung vor Ort !





Auszüge A1-1340/110-5000

"3 Regelungen zur Schutzzeit

3.1 Allgemeines

Steht fest, dass eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung infolge eines
Einsatzunfalls vorliegt und die einsatzgeschädigte Person weiterhin medizinische Leistungen und/
oder Leistungen zur beruflichen Qualifizierung benötigt, um die Aufnahme der bisherigen beruflichen
Tätigkeit, eine Weiterverwendung nach dem EinsatzWVG oder eine sonstige Eingliederung in das
Arbeitsleben zu erreichen
, tritt die einsatzgeschädigte Person kraft Gesetzes in die Schutzzeit ein.

Die Schutzzeit beginnt mit der Feststellung des Einsatzunfalls und endet mit der Feststellung,
dass die Ziele erreicht sind oder voraussichtlich nicht mehr erreicht werden können. Die Schutzzeit
endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

Nach Beginn von Leistungen der beruflichen Qualifizierung nach § 3 EinsatzWVG gilt eine
zeitliche Befristung der Schutzzeit auf längstens fünf Jahre. Es besteht die Möglichkeit der
Verlängerung der Schutzzeit um bis zu drei Jahre, sofern in dieser Zeit das Erreichen der Ziele der
Schutzzeit zu erwarten ist.

VII ZALK/ZeKos 1 ZALK teilt den Betroffenen über die zuständigen (Disziplinar-) Vorgesetzten
mit einem Informationsschreiben gegen Empfangsbekenntnis die Aufnahme in die Schutzzeit mit.

Gleichzeitig wird sie oder er über die mögliche Dauer der Schutzzeit, die Beendigungsgründe und die
Rechtsstellung während der Schutzzeit informiert. Über die Aufnahme in die Schutzzeit ist die
personalbearbeitende Dienststelle zu informieren.

Die Dauer der Verlängerung der Schutzzeit sowie das Ende der Schutzzeit werden durch
VII ZALK/ZeKos 1 ZALK auf Grundlage der Bewertung der für die medizinischen oder beruflichen
Leistungen zuständigen Stellen festgestellt und der einsatzgeschädigten Person über die zuständige
(Disziplinar-) Vorgesetzte oder den zuständigen (Disziplinar-) Vorgesetzten schriftlich gegen
Empfangsbekenntnis mitgeteilt.

Darüber hinaus sind der Sanitätsdienst der Bundeswehr, der Sozialdienst der Bundeswehr und ggf. der
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr zu informieren, dass die einsatzgeschädigte Person den
gesetzlichen Regelungen zur Schutzzeit unterliegt.

Die zuständigen personalbearbeitenden Dienststellen haben sicherzustellen, dass
Einsatzgeschädigte aus ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis während der Schutzzeit wegen
durch den Einsatzunfall bedingter Dienstunfähigkeit
nur auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt
oder entlassen werden. Entsprechende Anträge sind nach den jeweils geltenden Bestimmungen zu
bearbeiten
. VII ZALK/ZeKos 1 ZALK ist durch die zuständige personalbearbeitende Dienststelle zu
informieren, wenn eine einsatzgeschädigte Person
ihre Versetzung in den Ruhestand oder ihre
Entlassung wegen Dienstunfähigkeit beantragt.



Die Leistungen zur beruflichen Qualifizierung (nicht Höherqualifizierung) nach § 3 EinsatzWVG
sind Leistungen, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit entsprechend der Leistungsfähigkeit zu
erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und somit die Wiederaufnahme der
bisherigen beruflichen Tätigkeit, eine Weiterverwendung nach dem EinsatzWVG oder eine sonstige
Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Hierunter fallen insbesondere die
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, die Berufsvorbereitung, die Berufsaus- und
-weiterbildung sowie eine erforderliche Schulausbildung. Leistungen in diesem Sinne werden nur
gewährt, soweit kein (vorrangiger) gleichartiger Anspruch auf berufliche Qualifizierung nach sonstigem
deutschem, überstaatlichem oder zwischenstaatlichem Recht besteht (z. B. Berufsförderung nach dem SVG).






A-1340/110

"1.1.2 Berufsförderung

106. Das BAPersBw koordiniert die Gewährung von Leistungen zur beruflichen Qualifizierung nach § 3 EinsatzWVG."

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alphacharlie

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2023, 09:35:38 »

@LwPersFw

Ja, die brauche ich definitiv… Bin wie gesagt bald bei einer „guten“ Sozialberatung…

Vielen Dank für die Auszüge und das Hervorheben.
Leider bin ich immer noch genauso schlau, was BFD, Übergangsgebührnisse und -Beihilfe betrifft, wenn man während der Schutzzeit aufgrund DU nach eigenem Antrag entlassen wird.

Haben Sie wenigstens eine Vermutung dazu, ob diese wegfallen oder erhalten bleiben würden?

Ich finde dazu wirklich gar nichts. Kenne die Vorschriften bald auswendig…
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LwPersFw

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2023, 10:45:21 »


Sie sind ja noch innerhalb Ihrer regulären Dienstzeit...

D.h. stellen Sie den Antrag innerhalb der Schutzzeit, vor DZE, auf Grund DU entlassen zu werden --- gilt dies wie ein ganz normales DU-Verfahren... mit den entsprechenden Regularien.


Anders wäre es, wenn das reguläre DZE in der Schutzzeit erreicht wird --- die Ziele der Schutzzeit aber noch nicht erreicht sind, aber noch erreicht werden können, dann wechseln Sie mit Ihrer Zustimmung in das sog. Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Status wie SaZ).

Erst wenn die Ziele der Schutzzeit erreicht sind, bzw. nicht mehr erreicht werden können, wird dieses Dienstverhältnis beendet (spätestens mit Alter 65).

Wobei zu beachten ist ...

+ die medizinische Phase der Schutzzeit ist (theoretisch) nicht begrenzt -- solange Erfolgsaussichten zur Wiedereingliederung militärisch oder zivil bestehen

+ die Phase der beruflichen Qualifizierung ist auf 5 Jahre festgelegt (im Ausnahmefall plus 3 weitere Jahre)



Deshalb sollten Sie das von @LotseBert Genannte nochmals überdenken...


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LotseBert

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2023, 11:10:39 »


da auch finanzielle Problematiken (schwieriger und teurer Krankheitsfall in der Familie) aufgetreten sind, welche wiederum meine psychischen verschlimmert haben und am Leben erhalten. Die Ursachen dafür sind zwar zum Glück überstanden, aber die dadurch entstandenen 7.000€ auf Privatkredit mit 6% p.a. zahlt man nicht einfach so mal wieder zurück…



Mit solchen Aussagen solltest du gegenüber den behandelnden Ärzten und auch allgemein eher maximal zurückhaltend sein!

Wenn in den Arztbefunden auftaucht, dass dein Gesundheitszustand sich verschlechtert hat, aber das ganze nicht auf die anerkannten schädigenden Ereignisse zurückzuführen ist, dann wird das mit einem eventuell zukünftigen Verschlimmerungsantrag, sollte sich dein Gesundheitszustand einmal massiv verschlechtern, sehr schwierig werden.

Für mich machst du noch einen sehr unorientierten und wenig informierten Eindruck. Das ist aber gar nicht schlimm, wenn man weis das es so ist!

Du kannst in deiner aktuellen Verfassung noch nicht richtig in die Zukunft planen, weil du zu wenig informiert und (auch wenn du das nicht hören willst) noch viel zu sehr mit dir, deinen Gesundheitsstörungen, deinen Erlebnissen beschäftigt bist.

Du konzentrierst dich aktuell sehr stark auf die kurzfristigen (finanziellen Probleme) vernachlässigst dabei aber die Wichtigkeit der langfristigen Perspektive! Es geht darum mittel bis langfristig dich gesundheitlich zu stabilisieren, um dann langfristig deine Arbeitsfähigkeit zu fördern und damit auch die finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen.

Ich kann mich nur wiederholen. Ich persönlich würde mir an deiner Stelle bestmögliche Beratung vor Ort organisieren.
Die Schutzzeit hat aus meiner Bewertung keine Nachteile für dich. Aber auch das musst du mit Spezialisten vor Ort prüfen.

In der Schutzzeit hättest du auf jeden Fall die Möglichkeit, dir finanziell und medizinisch abgesichert, erst einmal einen Überblick zu verschaffen und dir die dringend notwendige Unterstützung zu organisieren.


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alphacharlie

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2023, 12:06:05 »

Ich danke euch beiden für eure Einschätzungen, ehrlichen Worte und Hilfestellungen.

Ich werde erstmal den Weg in und durch die Schutzzeit gehen.

Zu gewisser Zeit lasse ich hier mal ein Update da, wie es verlaufen ist.

Nochmal danke und viele Grüße.
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Griffin

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #10 am: 28. Oktober 2023, 00:32:30 »


… @alphacharlie, wenn ich mir erlauben darf, ein Rat fürs Leben: Lobe den Tag nicht vor dem Abend!

Wenn ich solche Sachen lese wie: „… guter Sozialdienst woanders …“ . Denke an Deinen „… kompetenten Lotsen…“.

Diese Dinge lassen sich immer erst aus der Retroperspektive valide bewerten.

Gesunde Sensibilität und das stetige Bemühen, bei eigener Betroffenheit, um Objektivität sind in diesen Vorgängen/ Verfahren unabdingbar – und Emotionen & Ego, so schwer wie es fällt, sekundär.

Alles Gute!
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" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

alphacharlie

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Antw:BFD trotz Aufnahme in die Schutzzeit
« Antwort #11 am: 28. Oktober 2023, 01:20:00 »

@Griffin

Darfst du dir erlauben.

Ich sehe das bereits wie du. Deshalb suche ich auch hier im Forum nach Antworten/Einschätzungen, eben weil mein Vertrauen in meinen Arbeitgeber und vielen seiner Org-Bereiche bereits massiv gelitten hat.

Sowas wie „guter Sozialdienst woanders“ sind auch nur von mir nachgeplapperte Floskeln. Ich vertraue grundsätzlich niemandem mehr, was es ja grade so schwierig macht, folgenschwere Entscheidungen zu treffen… Ich kenne daher schon einige Paragrafen aus den ZDVs oder dem SVG gefühlt auswendig… und das als Landser…

Danke und Gruß!
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