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Autor Thema: Marine / Handys und co auf See einsammeln  (Gelesen 2995 mal)

Jonathaahn309245

  • Gast
Marine / Handys und co auf See einsammeln
« am: 26. Oktober 2023, 22:25:42 »

Hallo,

bei uns auf der Korvette wurde vor einigen Tagen ein neuer Befehl erlassen der die Private Handynutzung regelt bzw. den an/aus Zustand des Betreuungsnetzwerks. Darin steht dass in ganz kritischen fällen Handys sowie Private IT eingesammelt werden kann.

Also zum einen widerspricht der Befehl wohl irgendeinem NATO Befehl aber das ist mir eigentlich egal. Ich frage mich eher ob es rechtens ist dass Private IT eingesammelt wird. Wo soll das ganze Zeugs denn hin? Wer haftet bei schäden usw..

Wie würdet ihr dies bewerten?

Danke euch
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doc.

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2023, 22:43:56 »

Es ist ja schon erstaunlich wie man diese Frage stellen kann, nach dem was in der UKR schon aufgrund privater "elektromagnetischer Emissionen" passiert ist.

Ja, ich würde zu dem Schluss kommen, dass das ein rechtmäßiger und verbindlicher Befehl ist. Im Zweifel könnte ich sogar verstehen, wenn härtere Maßnahmen als "nur" wegschließen in einem Spannungsfall angemessen wären. Letztlich kann man nur sichergehen, dass ein Gerät keine Spuren mehr hinterlässt, wenn die Stromversorgung unterbrochen ist. Und bei manchen Geräten lässt sich der Akku nicht reversibel entfernen.


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Niklas000

  • Gast
Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2023, 22:53:59 »

Naja so eine Korvette ist ein schwimmender Computer, selbst wenn ein paar Leute so dreißig sind und ihr Handy nicht ausschalten es aber im Spind haben wird man außen vermutlich keinen Unterschied messen.

Ich denke das Private Handys einsammeln nicht rechtens ist und auch nicht wirklich durchsetzbar ist. Wer soll sich denn dem annehmen und von 100 Leuten Handys und co einsammeln. Wenn ich mit 10 Leute in der Pampa in nem Loch liege sieht die Welt wieder anders aus. Aber auf nem Schiff ändert ein Handy nix an der Signatur.
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irgendwer

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2023, 06:51:45 »

Es geht bei solchen Befehlen nicht nur um Elektromagnetische Signaturen. Auch Fragen des Geheimschutzes und der  "Operational Security" sind davon betroffen. Das Beispiel des Flugkörperunfalls der Sachsen, vor ein paar Jahren, und wie schnell ein Video davon im Internet kursierte zeigt leider all zu deutlich, das solche Befehle erforderlich sind.
An den Ersteller: was haben denn eure Vorgesetzten und insbesondere die VP, die den Befehl ja sicherlich mitgezeichnet haben, auf eure Bedenken hin gesagt?
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F_K

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2023, 07:09:20 »

Mal technisch nachgefragt: der "Bordcomputer" einer Korvette bucht sich "einfach so" in GSM Netze ein?

Quelle?
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2023, 07:40:13 »

Letztlich kann man nur sichergehen, dass ein Gerät keine Spuren mehr hinterlässt, wenn die Stromversorgung unterbrochen ist. Und bei manchen Geräten lässt sich der Akku nicht reversibel entfernen.

Ausschalten? "Flugmodus"?

Es geht aber nicht um die Aussendungen, die irgendwelche Systeme stören könnten - die müssen ganz anderen Beeinflussungen widerstehen, sondern es geht einfach um das Sicherstellen der Geheimhaltung bzw. der Verhinderung unkontrollierter Informationsübermittlung. In Kabul kam es seinerzeit auch vor, dass nach Anschlägen oder Ereignissen mit Personenschäden das Mobilfunknetz über KB-Impuls für die Soldaten deaktiviert wurde und Roaming über "Roshan" (afg. Mobilfunknetz) verboten wurde. Das wurde von der EloKa auch überwacht und erkannte Verstöße an die Einheiten gemeldet, aber es wurden keine aktiven Störmaßnahmen ergriffen. Man wollte verhindern, dass Informationen über nicht kontrollierte Kanäle nach Deutschland gelangen - seinerzeit Sprache/SMS.
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LwPersFw

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2023, 07:48:31 »

Der Dienstherr bekommt nur über einen Weg privaten Besitz des Soldaten:

"Beschlagnahme ist die Wegnahme eines Gegenstandes, um ihn in amtliche Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
Da Durchsuchungen und Beschlagnahmen schwerwiegende Eingriffe in die Rechte der Einzelnen darstellen, sind sie grundsätzlich nur nach truppendienstrichterlicher Zustimmung (Ausnahme: Gefahr im Verzug, s. u.) zulässig."


D.h. nichts damit zu tun, dass der Soldat bestimmten Restriktionen zur Nutzung privater IT unterworfen werden kann, bzw. muss. Z.B. durch Aussprechen entsprechender Verbote.

Siehe u.a. A-1130/17 Absicherung von Einrichtungen , bzw. A1-1130/0-8001 , Nr. 225, 237, 246

Z.B. kann der Befehl lauten:

"Aus zwingenden dienstlichen Gründen ist ab sofort bis auf Weiteres keine Nutzung privater Handys gestattet.
Diese sind ausschließlich ausgeschaltet im Spind zu verwahren und dürfen nicht eingeschaltet werden."

Kontrolle des Befehls durch die Vorgesetzten. Und bei Verstoß disziplinare Ahndung des Einzelnen.



Nur zur Verdeutlichung --- sollte dieser Befehl missachtet werden und nachweislich eine schwerwiegende Folge (z.B. Gefährdung der konkreten Auftragserfüllung) eintreten...

"Wehrstrafgesetz (WStG)

§ 19 Ungehorsam

(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat

1. wenigstens fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe oder
2. fahrlässig den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen (§ 226 des Strafgesetzbuches) verursacht."



Darauf würde ich bei der Befehlsgebung unmissverständlich hinweisen und das auch kein "Auge zugedrückt" wird...

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2023, 08:06:58 »

Was haben eigentlich ihre Vorgesetzten auf ihre Frage zu der Thematik gesagt und was hat die Vertrauensperson unternommen?
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Jonathaahn309245

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2023, 08:27:00 »

Mal technisch nachgefragt: der "Bordcomputer" einer Korvette bucht sich "einfach so" in GSM Netze ein?

Quelle?

Nein, für Dienstliche Anlagen gibt’s kein GSM.

 
Was haben eigentlich ihre Vorgesetzten auf ihre Frage zu der Thematik gesagt und was hat die Vertrauensperson unternommen?

Leider nichts..


Danke an LwPersFw für diese sehr ausführliche Antwort. Denke das ist die Antwort die ich gebraucht habe.

Ich möchte auch nochmal klarstellen, mir und einigen anderen von uns geht es nicht um dauerhaften Handykonsum, das Ding kann auch ruhig ausgeschaltet zwischen den Socken liegen(Akku raus geht ja leider nicht), aber ich bin kein Freund davon alles einzusammeln usw. Weil dann ist das Geschrei groß wenn die PlayStation, das Laptop, das iPhone und die Tablets irgendwo als Haufen eingeschlossen sind und bei der erst besten Welle kaputt sind.
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F_K

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2023, 08:41:22 »

Dann halten wir mal technisch fest:

- Die Aussage, ein Handy würde die Signatur eines Kriegsschiffes nicht verändert, völliger BS ist.

- Ein einzelnes (eingeschaltetes) Handy verändert die Signatur erheblich, bucht es sich in ein GSM Netz ein, sind die Aufklärungsmöglichkeiten für einen potentiellen Feind enorm.

(Dies beinhaltet noch nicht mal die Möglichkeiten, von Schadsoftware ...).

Insoweit sind Befehle, dieses Risiko bei bestimmten Einsätzen / Bedrohungsstufen zu reduzieren, rechtlich einwandfrei.
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Kaai

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #10 am: 27. Oktober 2023, 09:16:20 »

Ich kann nur für unsere Fregatten klasse sprechen, aber wir haben zwei GSM Module, eins für Betreuung eins für nen eingeschifften Stab. Die werden bei bedarf auch abgeschaltet. Aber auch ansonsten strahlt das Oberdeck wie ein Weihnachtsbaum.


Insoweit sind Befehle, dieses Risiko bei bestimmten Einsätzen / Bedrohungsstufen zu reduzieren, rechtlich einwandfrei.
Den Befehl es auszuschalten oder Einzusammeln?
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F_K

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #11 am: 27. Oktober 2023, 09:29:41 »

@ Kaai:

Bei ausgeschalteten (dienstlichen) GSM Modulen des Schiffes ist die GSM Emission des Schiffes GENAU NULL - nicht vorhanden.

Werden dann private GSM Geräte betrieben, gibt es eine GSM Strahlung - von Null auf vorhanden ist ein RIESIGER Unterschied - die Aufklärungsmöglichkeiten muss ich wohl nicht weiter ausführen, oder?

Ausschalten ist in jedem Fall gedeckt - siehe LwPersFw Post.
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Kaai

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #12 am: 27. Oktober 2023, 09:40:40 »

Bei sowas frage ich mich immer, macht es in der Realität einen Unterschied? Bin nur Informatiker kein EK. Wir sind Lang, Breit, Hoch und Grau. Man kann uns aus der Luft nicht verfehlen. Jede Nation kann also ohne Probleme uns verfolgen. Mit 30kn/55km/h ist man auch nicht ums nächste Eck verschwunden.
Das Oberdeck strahlt sowieso, mit diverse Frequenzen in jede Richtung. Würde also ein anderes Schiff sagen sie haben uns nur gefunden weil jemand vergessen hat das Diensthandy auf Brücke auszuschalten?
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F_K

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #13 am: 27. Oktober 2023, 10:00:00 »

@ Kaai:

Das Oberdeck strahlt nur dann, wenn es "jemand" will - sonst eben NICHT.

Es ist eine bewusste Entscheidung - Schussfeld geht vor Deckung.

(Beispiel Realität (allerdings Land, aber Transferleistung setze ich mal voraus) - und "Land / Gebäude" sind stationär, also verschwinden "nie" -  RU Befehlsausgabe bzw. "Warten" darauf - viele Soldaten vor Ort, UKR Art Angriff - viele Tote.)

... und selbst wenn man selber "strahlt" - da geht die Entwicklung schon in Richtung "LPOI" https://en.wikipedia.org/wiki/Low-probability-of-intercept_radar
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anon

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Antw:Marine / Handys und co auf See einsammeln
« Antwort #14 am: 27. Oktober 2023, 10:22:47 »

Naja das ist sicher schon irgendwie rechtmäßig regelbar, es kommt halt auf die konkrete Umsetzung an. In Sperrzonen muss ich ja auch mein Handy vorher abgeben / in einem Spind einschließen.

Wenn man jetzt auf ein Schiff überträgt und anordnet: Private Handys dürfen nur noch in Raum X gelagert werden und werden da in so Strahlenschutztaschen (z.B. 8105-01-640-8757) und als Umverpackung in ner individuellen verschlossenen, versiegelten Kassette gelagert, zu der nur der Soldat selbst den Schlüssel bekommt. Dann sollte das rechtlich doch ok sein und der S2 ist auch happy.

Hat der Befehlsersteller soweit gedacht? Vermutlich nicht. Da der Befehl den Soldaten ja derzeit nicht betrifft, ist dieser auch noch nicht einer Wehrbeschwerde zugänglich.

Wobei man auch sagen muss: Wenn die Gefahrensituation so kritisch ist, dass dieser Schritt unternommen wird, bist du froh, dass es passiert...


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