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Autor Thema: nicht dienstfähig nach §64 ff  (Gelesen 519 mal)

Alexander R

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nicht dienstfähig nach §64 ff
« am: 27. Oktober 2023, 11:14:50 »

Hallo Alle, laut einem Überprüfungsbescheid bin ich nach der wehrmedizinischem Begutachtung i.V.m.  §64 nicht dienstfähig, unterliege nicht der Dienstleistungsüberwachung und stehe nicht für Dienstleistungen zur Verfügung.
Was heißt das jetzt? Kann ich mich nochmal bewerben bei der BW oder ist dann für immer diese "Türe geschlossen"?
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F_K

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2023, 11:21:47 »

Niemand kennt hier das Ergebnis der Untersuchung - sollten aber nicht wesentliche Änderungen der Tauglichkeit eintreten, bist Du nicht dienstfähig und damit können (weitere?) Bewerbungen als Soldat keinen Erfolg haben.
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KlausP

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2023, 11:25:31 »

Wie lautet das genaue Ergebnis?

- D4 - vorübergehend nicht dienstfähig bis in … Monaten

oder

- D5 - nicht dienstfähig

D5 wäre auf Dauer.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Alexander R

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2023, 11:33:56 »

wo finde ich das ? Auf dem Bescheid steht nur, dass ich nach §§ 64, 71, 73, 77 nicht dienstfähig usw. bin.
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KlausP

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2023, 11:43:49 »

Dann wird das wohl dauerhaft sein. Aber wir hier stochern mal wieder im Nebel. Genaue Auskunft kann man Ihnen dann wohl nur im Karrierecenter geben, bei dem die Untersuchung durchgeführt wurde.
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F_K

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2023, 11:57:50 »

Der TE sollte doch schon wissen, insbesondere bei einer Überprüfung, was die Ursache ist - in aller Regel wird dies nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich mitgeteilt.
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Alexander R

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2023, 12:23:39 »

Ja, die Ursache ist mir durchaus bekannt. Spielt denn die Ursache eine Rolle? oder ist die Ursache unerheblich, wenn das Ergebnis "nicht dienstfähig" lautet? Die Frage ist ernst gemeint.  Ob D4/5 kann ich dem Schreiben tatsächlich nicht entnehmen.
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F_K

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2023, 12:34:51 »

Ursachen führen zu Folgen (hier Dienstunfähigkeit).

Wer die Ursache kennt, kann mit etwas (med.) Sachverstand abschätzen, ob es Dauerhaft oder nur temporär ist.

(Der "Arm ab" wird nicht besser werden - Folgen einer OP können nach einer gewissen Zeit abgeheilt sein, die DU kann daher ggf. nur zeitweise sein).
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KlausP

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2023, 12:37:27 »

Wenn da „nicht dienstfähig“ geschrieben wurde sieht das für mich nach D5 aus. Sonst hätte man „vorübergehend nicht dienstfähig“ geschrieben. Aber, wie schon geschrieben, wir stochern im Nebel …
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Alexander R

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2023, 12:49:19 »

F43.usw. Ich weiß nicht, wie das eingeschätzt wird hinsichtlich der Prognose. Und meinen medizinischen Sachverstand übersteigt das auch, wie eine mögliche Einschätzung lauten könnte. Das Schreiben ist ein paar Wochen alt, ich würde es gerne aber noch einmal probieren mit der Bewerbung
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F_K

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Antw:nicht dienstfähig nach §64 ff
« Antwort #10 am: 27. Oktober 2023, 14:04:19 »

Ohne Kenntnis des Einzelfalles - mal so min. 3 Jahre abwarten, sowohl Krankheit als auch Lebenslauf müssen "stabil" erscheinen, dann rechtfertigt es wohl eine Neubetrachtung.

Eine jetzige Bewerbung würde auf die Akte zurückgreifen und aufgrund der Aktenlage abgelehnt werden.

Gute Besserung.
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