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Autor Thema: Trennungsgeld - berechtigt ja oder nein?  (Gelesen 577 mal)

Whey93

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Trennungsgeld - berechtigt ja oder nein?
« am: 02. November 2023, 13:14:12 »

Guten Tag Kameraden,

Ich bin für meine erste Verwendung an den Dienstort gezogen und habe die dortige Wohnung (15 km vom Dienstort) anerkennen lassen, ich beziehe derzeit kein Trennungsgeld.
Im März nächsten Jahres erfolgt die Versetzung an einen neuen Dienstort (Die Versetzungsverfügung habe ich bereits erhalten).

Meine Absicht ist es, im Januar eine Wohnung in meiner Heimat zu beziehen (115 km vom aktuellen Dienstort, 300 km vom folgenden Dienstort).
Für die Zeit zwischen Januar und März kann ich eine Stube in meiner derzeitigen Kaserne beziehen.

Besteht nun die Möglichkeit die Wohnung in meiner Heimat anerkennen zu lassen und infolgedessen ab der Versetzung Trennungsgeldempfänger zu werden?

Vielen Dank im Voraus!
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Bashy

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Antw:Trennungsgeld - berechtigt ja oder nein?
« Antwort #1 am: 02. November 2023, 15:19:36 »

Kurz gesagt: Nein.

Lang gesagt: Denk mal darüber nach, wofür das Tür und Tor öffnen würde. Dann verstehst du sicher auch warum nicht.
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Whey93

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Antw:Trennungsgeld - berechtigt ja oder nein?
« Antwort #2 am: 02. November 2023, 15:26:15 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Würde ich denn Trennungsgeld erhalten, wenn ich zunächst meine aktuelle Wohnung behalte und erst nach der Versetzung (dann müsste ich ja Trennungsgeldempfänger werden) umziehen würde?
So wie ich die GAIP verstehe müsste dies möglich sein?

MkG
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F_K

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Antw:Trennungsgeld - berechtigt ja oder nein?
« Antwort #3 am: 02. November 2023, 15:59:56 »

... aber nicht mehr Trennungsgeld als vorher, ggf. eben keine Übernahme der Umzugskosten.
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FoxtrotUniform

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Antw:Trennungsgeld - berechtigt ja oder nein?
« Antwort #4 am: 02. November 2023, 20:59:26 »

Lass dich hierzu vom Travelmanagement beraten.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

funker07

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Antw:Trennungsgeld - berechtigt ja oder nein?
« Antwort #5 am: 02. November 2023, 21:47:08 »

Würde ich denn Trennungsgeld erhalten, wenn ich zunächst meine aktuelle Wohnung behalte und erst nach der Versetzung (dann müsste ich ja Trennungsgeldempfänger werden) umziehen würde?
Der Weg sollte funktionieren.
Erst mit anerkannter Wohnung versetzt werden und am neuen Standort TG beantragen.
Wenn der Grundantrag durch ist und ein Forderungsnachweis abgerechnet wurde, in die "neue" Wohnung (darf auch älter sein) in der Heimat "umziehen" und anerkennen lassen.

Fahrtkosten gibts, wie von F_K bereits angemerkt, maximal in der bisherigen Höhe, weil der Umzug privat veranlasst wurde.
Den Status TG-Empfänger und damit Anspruch auf eine Unterkunft, den Sonderurlaub für die Familienheimfahrt usw bekommst/behältst du aber.
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