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Autor Thema: Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"  (Gelesen 1947 mal)

LwPersFw

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Die ehemalige "Präventivkur" wird durch die ebenfalls 21 Tage dauernde Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM) ersetzt.

Zu finden in der neu in Kraft gesetzten Regelung:

"A-2640/6 "Erhalt und Steigerung der Psychischen Fitness von Soldatinnen und Soldaten"

Sicherstellen der personellen Einsatzbereitschaft und der individuellen Fürsorge durch
zeit- und zielgruppenorientierte Maßnahmen zum Erkennen, Erhalten und Steigern der
psychischen Fitness von Soldatinnen und Soldaten"

Angehängt an die Regelung sind die dazugehörigen Formulare:

Bw-5807   Dokumentation besonders belastender Ereignisse bei der Bundeswehr - Einsatz
Bw-5808   Dokumentation besonders belastender Ereignisse bei der Bundeswehr - Inland
Bw-5809   Antrag auf psychische Stärkungsmaßnahme nach besonderer Belastung

Die Formulare sind auch in der FormularDBBw zu finden.



"Psychische Stärkungsmaßnahme für Angehörige der Bundeswehr, die im Zusammenhang mit militärischen Aufgaben mit besonderem Belastungspotenzial (mAbB) Belastungen ausgesetzt waren"

Was sind mAbB ?

"Als militärische Aufgaben mit besonderem Belastungspotenzial (mAbB) werden im Rahmen dieser AR längere Abwesenheiten von Soldatinnen und Soldaten
durch mandatierte Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen sowie anerkannte Missionen der Bundeswehr (Bw)6, Seefahrten sowie Übungsvorhaben bis hin
zur LV/BV verstanden 7. MAbB umfassen somit bspw. die besonderen Auslandsverwendungen, humanitäre Hilfeleistungen und Einsätze im Rahmen
der Katastrophenhilfe und Amtshilfe (nach Artikel 35 Grundgesetz (GG)) als Nationale Territoriale Aufgabe sowie von Unglücksfällen im In- und Ausland"

Wer kann teilnehmen (siehe u.a. Flyer):

+ Soldaten/innen
+ RDL
+ zivile Mitarbeiter der Bw
+ Militärseelsorge

Die Teilnahme an der PSM erfordert i.d.R. eine Antragstellung !

Grundsätzlich im Zeitfenster 6 Monate nach Rückkehr/Ende der mAbB.

"Es handelt sich um eine psychosoziale Fürsorgemaßnahme. Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung darf eine PSM nicht gewährt werden."


"Die Beantragung erfolgt mittels Formular Bw-5809. Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten genehmigen den Antrag und stellen die Kostenübernahmeerklärung aus.

Es können bis zu drei Abkömmlichkeitszeiträume und bis zu drei Durchführungsorte angegeben werden.

Mit der Genehmigung und Kostenübernahmeerklärung können sich die Antragstellenden in den entsprechenden Einrichtungen in eigener Zuständigkeit bewerben/anmelden.

Mit Bw-5809, Teil 2 leiten die zuständigen Disziplinarvorgesetzten, nach Feststellung der Truppenärztin bzw. des Truppenarztes, dass die bzw. der Antragstellende nicht behandlungsbedürftig ist, den Antrag weiter.

Eine ergänzende ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich."



Im u.a. Flyer sind auch die aktuell 27 Kliniken aufgeführt, an denen die PSM durchgeführt wird.

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LoggiSU

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Antw:Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"
« Antwort #1 am: 20. November 2023, 14:31:09 »

Die Disziplinarvorgesetzten stellen die Kostenübernahmeerklärung aus?
Das Geld für die Maßnahme kommt doch aus dem Topf der Heilfürsorge, wenn ich nicht irre.
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LwPersFw

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Antw:Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"
« Antwort #2 am: 20. November 2023, 16:41:20 »

Die Disziplinarvorgesetzten stellen die Kostenübernahmeerklärung aus?
Das Geld für die Maßnahme kommt doch aus dem Topf der Heilfürsorge, wenn ich nicht irre.

So verfahren wie in der Regelung festgelegt ... gut ist.

Alles Andere kann dem Antragsteller und DV doch egal sein...



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Tasmanian Devil

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Antw:Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"
« Antwort #3 am: 23. Januar 2024, 15:52:37 »

Ich hab nach 3 Monate Einsatz ein Anspruch auf eine Kur bekommen.

Wurde jedoch abgelehnt da ich weder Tod noch Verwundung erlebt hatte. Depressionen zählen nicht zur Kur. Meinte unsere stationäre Heilfürsorge
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Angemon84m

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Antw:Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"
« Antwort #4 am: 23. Januar 2024, 16:57:19 »

Ich hab nach 3 Monate Einsatz ein Anspruch auf eine Kur bekommen.

Wurde jedoch abgelehnt da ich weder Tod noch Verwundung erlebt hatte. Depressionen zählen nicht zur Kur. Meinte unsere stationäre Heilfürsorge

Warum beantragt man eine Kur, obwohl hier die Psychische Stärkungsmaßnahme erforderlich ist?
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Bumblebee

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Antw:Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"
« Antwort #5 am: 23. Januar 2024, 20:15:34 »

Ich hab nach 3 Monate Einsatz ein Anspruch auf eine Kur bekommen.

Wurde jedoch abgelehnt da ich weder Tod noch Verwundung erlebt hatte. Depressionen zählen nicht zur Kur. Meinte unsere stationäre Heilfürsorge

Eine Depression ist eine Krankheit.
Die Kur ist eine Präventivmaßnahme.
Die Behandlung der Depression erfolgt auf dem normalen Truppenärztlichen Weg.

Zitat
Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung darf eine PSM nicht gewährt werden



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LwPersFw

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Antw:Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"
« Antwort #6 am: 24. Januar 2024, 08:09:14 »

Vereinbaren Sie einen Termin beim TrArzt.

Besprechen Sie mit diesem Ihre Situation.

Zunächst ist ja zu klären, ob für Sie die o.g. "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)" in Betracht kommt ?

Wenn ja, zusammen mit dem Disziplinarvorgesetzten umsetzen.

-----------------------------------------------------------------------------

Ergibt sich aber ein Behandlungsbedarf, ist ja der TrArzt für die weiteren Maßnahmen zuständig.

Kommt im weiteren Verlauf die Frage nach einer Kur auf... muss man mit dem TrArzt schauen was bei der Beantragung Erfolg versprechend ist...

Was erfolgt zuerst: Feststellung medizinischer Notwendigkeit, Prüfung der Angemessenheit und Ausschöpfung anderer Maßnahmen

Erst danach bestimmt der TrArzt - anhand der Situation und/oder Notwendigkeit der Vorsorge bzw. Rehabilitation
(Vorbeugung / Verhinderung Verschlechterung / Verbesserung Teilhabe) - welche Maßnahme für den Soldaten
medizinisch notwendig und angemessen ist.

Und dann gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten der Umsetzung:

Es bedarf der PRÄVENTION          >>  Maßnahme nach § 6 BwHFV

Es bedarf der REHABILITATION    >>  Maßnahme nach § 13 BwHFV


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jiN

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Antw:Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"
« Antwort #7 am: 31. Januar 2024, 22:56:30 »

finde die umbenennung ganz sinnvoll. viele kameraden entscheiden sich gegen die kur; "habe nichts schlimmes erlebt", "will nicht schon wieder so lange von zu hause weg sein" hört man da sehr oft.
jedoch liegt bei den behandlungen oftmals auch der fokus auf ganz anderen sachen, thema ruhe, zeit für sich.
habe bereits vier dieser präventivkuren in anspruch genommen, jedes mal woanders (bad wurzach / möhnesee / höchenschwand / bad dürrheim) und fand es jedes mal auf seine eigene art und weise gut und hat mir auch diverse fortschritte fürs weitere leben beschert und natürlich auch um wieder in den geregelten dienstalltag zu finden.
warum eine kur von der heilfürsorge abgelehnt wird, ist mir allerdings schleierhaft...  @tasmanian devil
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LwPersFw

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Antw:Aus Präventivkur wird "Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)"
« Antwort #8 am: 01. Februar 2024, 06:05:10 »


warum eine kur von der heilfürsorge abgelehnt wird, ist mir allerdings schleierhaft...  @tasmanian devil


Da sich @tasmanian devil nicht mehr dazu geäußert hat...

Wissen wir ja nicht ob es um eine PSM oder eine richtige Kur ging... ?

Und bei der PSM gilt ja:

"Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung darf eine PSM nicht gewährt werden."


Depressionen zählen nicht zur Kur...



Und ging es um eine richtige Kur... gelten die von mir am 24.01.24 genannten Kriterien, die ggf. nicht erfüllt sind.



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