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Autor Thema: Wiedereinstellung nach Entlassung  (Gelesen 824 mal)

Tina95

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Wiedereinstellung nach Entlassung
« am: 17. November 2023, 10:32:50 »

Hallo,
ich möchte gern wieder zur Bundeswehr.

Erst einmal ein paar kurze Infos zu mir. 28 Jahre alt, Schulabschluss Abitur, gelernte ReNo (Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte) und arbeite auch in meinem Beruf. Zusätzlich habe ich noch einen Bachelor of Law (LL.B.) im Fernstudium absolviert.

Ich war schon einmal bei der Bundeswehr, wurde als StUffz FA eingestellt, Fw Lehrgang AMT/MFT bestanden und zum Fw befördert. Ausgebildet wurde ich zum StDstFw. Nun kam es in meiner Dienstzeit zu einem Vorkommnis mit einem Vorgesetzten, wodurch es auch zu einem Gerichtsverfahren kam. Für mich habe ich auch nach der Reaktion von meinem Disziplinarvorgesetzten und BAPers eine Entlassung oder Dienstzeitverkürzung angestrengt. Ich wurde dann nach 2 Jahren und 6 Monaten nach § 55 Abs 3 entlassen, da mir die Optionen für den Verbleib bei der Bundeswehr nicht in Frage kam. Es war damals sicherlich ein Fehler, aber mit 22 und dem Stress aufgrund der ganzen Aktion war ich da auch überfordert.

Mittlerweile bin ich auch darüber hinweg und habe mich weiterentwickelt. Nun hatte ich mich als Wiedereinsteller beworben und wollte auch schauen, welche Möglichkeiten ich überhaupt habe.
Beim Karriereberater lief das Gespräch eher suboptimal, da er annahm dass ich aufgrund von Nichteignung entlassen wurde. Ich weiß nicht, ob das ganze Verfahren in meiner PersAkte hinterlegt ist (im Gerichtsverfahren war ich Geschädigte).

Ich habe zwar einen Termin für das Assessment, aber bin mir unsicher ob ich überhaupt eine Chance habe. Besteht eigentlich die Möglichkeit auch für andere Verwendungen eingestellt zu werden? Und was wäre mit meinem Eingangsberuf überhaupt möglich? Ein paar Verwendungen mit kaufmännischen Berufen, die mich interessieren würde.

Danke für Eure Hilfe.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #1 am: 17. November 2023, 10:41:30 »

Welche Laufbahn soll es denn werden? Habe ich nicht gefunden … oder nur überlesen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #2 am: 17. November 2023, 10:43:46 »

55 3 ist ja

Zitat
(3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

Wenn dies stimmt, ist es keine Nichteignung gewesen.

Als Laufbahn steht wegen Abitur auch OA als Möglichkeit im Raum - oder halt Einstellung in die Laufbahn der Fw - im Prinzip in jeder gewünschten (und dafür geeigneten) Verwendung,

Viel Erfolg.
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Tina95

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Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2023, 11:37:33 »

Entschuldigt, dass ich mich nicht mehr gemeldet habe. War etwas im Stress.

Welche Laufbahn soll es denn werden? Habe ich nicht gefunden … oder nur überlesen.

Wenn dann entweder für die Fw-Laufbahn (da ich schon Fw bin geht UoP nicht mehr) oder evtl auch Offz-Laufbahn.

Ich wurde zum StDstFw ausgebildet, besteht auch die Möglichkeit für eine andere Verwendung eingestellt zu werden? Ich weiß nun nicht genau, was mit meinem Beruf möglich wäre. Auf den Bundeswehrseiten habe ich unter anderem den Flugberater gefunden, was interessant klang.

Ist der Bachelor of Law denn auch für das OFähnrprogramm geeignet? Für Köln habe ich jetzt eine Einladung erhalten.
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Ralf

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Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2023, 11:54:44 »

Zitat
Ich wurde zum StDstFw ausgebildet, besteht auch die Möglichkeit für eine andere Verwendung eingestellt zu werden? Ich weiß nun nicht genau, was mit meinem Beruf möglich wäre. Auf den Bundeswehrseiten habe ich unter anderem den Flugberater gefunden, was interessant klang.
Eine Wiedereinstellung ist grds. in den alten Verwendungsbereich vorgesehen, denn es wurde ja schon viel in Ausbildung investiert.
Würde eine komplette Neuausbildung bedürfen, da müsste schon ein dringender Bedarf vorherrschen. Die Berufsausbildung, die du hast, ist mit Sicherheit etwas kfm., da gibt es viele Verwendungen, denen ein kfm. Beruf zugeordnet sind.
Zitat
Ist der Bachelor of Law denn auch für das OFähnrprogramm geeignet? Für Köln habe ich jetzt eine Einladung erhalten.
Ja.

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2023, 12:04:40 von Ralf »
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tina95

  • Gast
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2023, 12:47:55 »

Zitat
Eine Wiedereinstellung ist grds. in den alten Verwendungsbereich vorgesehen, denn es wurde ja schon viel in Ausbildung investiert.
Würde eine komplette Neuausbildung bedürfen, da müsste schon ein dringender Bedarf vorherrschen. Die Berufsausbildung, die du hast, ist mit Sicherheit etwas kfm., da gibt es viele Verwendungen, denen ein kfm. Beruf zugeordnet sind.

Danke. Außer AMT und MFT habe ich keine weiteren Verwendungslehrgänge erhalten. Eine ZAW möchte ich ja nicht, nur vielleicht eine andere Verwendung die mit meinem Beruf möglich ist da ja auch der Bedarf bei StDstFw nicht besonders groß ist bzw genug Bewerber vorhanden sind. Das kann ich ja dann wenn ich alles geschafft habe mit dem Einplaner besprechen, ob da überhaupt eine Chance besteht und Bedarf besteht.
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2023, 14:18:19 von BulleMölders »
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