@thelastofus: Also das sollte dem Truppenteil bzw. dem zuständigen Karrierecenter schnellstmöglich verdeutlicht werden, dass die Zustimmung des AG in diesem Fall nicht notwendig ist - s. bspw. „Die Reserve“ (A2-1300/0-0-2) 2054:
„Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers/ des Dienstherrn bei Überschreiten der Dauer von RD von sechs Wochen im Kalenderjahr […] erforderlich.“
@F_K: Das sollte man definitiv beachten - die eigenen Lerngruppen mit ausreichend Material zur Bearbeitung zu versorgen, ist ein wesentlicher Punkt! Dies sollte mit der Schulleitung auch kommuniziert werden.
@Al Terego: RD in die Ferienzeiten zu legen, sollte geprüft werden. Manche Zeiträume zur Spiegelung eines Postens oder Lehrgänge sind aber auch nicht immer frei wählbar.
Üppig bemessen sind die Ferien je nach Fächerkonstellation aber nicht. Das Arbeitszeitmodell sieht aus guten Gründen vor, dass sieben Wochen Ferien im Jahr während des regulären Schulbetriebs „vorgearbeitet“ werden müssen - Klausuren etc. werden nach „Schulschluss“ korrigiert; ebenso Vor- und Nachbereitung.
Der TE muss sich einfach fragen, ob er für den eklatanten Personalmangel im Schulsystem verantwortlich ist und daher Reservedienst nicht leisten sollte, oder ob er gerade in diesen Zeiten seinen Teil für eine Verteidigung einbringen möchte. Die einspringenden Kollegen könnten dies auch wertschätzen.
Der zunehmende Personalmangel im Schulsystem ist seit über 15 Jahren zu beobachten. Entgegenwirkende Maßnahmen werden trotzdem nicht umgesetzt (s. Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission bzw. Kritiken hierzu).
Zur Frage des TE: Der Gesetzgeber macht den Dienst auf jeden Fall über das Arbeitsplatzschutzgesetz möglich.