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Autor Thema: Ü40-Regelung nach §48 BHO  (Gelesen 588 mal)

JohnMilton

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Ü40-Regelung nach §48 BHO
« am: 19. November 2023, 15:03:26 »

Hallo zusammen,

vorab: Ich möchte als Ungedienter zur Reserve der Bundeswehr, voraussichtlich als Feldwebel. Für mich ist das eine ganz neue Welt, also verzeiht bitte dumme Fragen  ::)

Ich habe meine Bewerbung bei meinem Karriereberater abgegeben, nun wird sich wohl Hannover zur Einteilung melden. Wenn ich das richtig verstanden habe, findet aufgrund meines Alters die Einteilung vor der Eignungsfeststellung statt. (Ü40-Regelung nach §48 BHO).

Kann mir hierzu jemand Hinweise geben, wie das abläuft? Muss ich schon eine genaue (oder zumindest wage) Vorstellung haben, wo und als was ich gerne verwendet werden würde?

Viele Grüße
John
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Ralf

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Antw:Ü40-Regelung nach §48 BHO
« Antwort #1 am: 28. November 2023, 11:50:16 »

Für Reservisten gilt doch nicht der §48 BHO, der gilt bei Übernahme zum BS oder bei Ernennung zum SaZ.
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