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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Neue Regelung zur Probezeit FWDL und SaZ  (Gelesen 2689 mal)

LwPersFw

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Neue Regelung zur Probezeit FWDL und SaZ
« am: 21. November 2023, 07:49:57 »

Sobald das Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften

verkündet und in Kraft ist, ergeben sich Änderungen bzgl. der Beendigung des Dienstes während der Probezeit als FWDL.

Das Soldatengesetz wird dann lauten:

"„§ 58h  Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b

(1)
Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b endet

1. durch Entlassung entsprechend § 46 Absatz 1,
2. durch Entlassung entsprechend § 75 oder
3. durch Ausschluss entsprechend § 76.

(2)
Während der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats entlassen werden.

Die Entlassungsverfügung ist spätestens zwei Wochen vor dem Entlassungstermin bekannt zu geben.

Auf schriftlichen Antrag des Soldaten ist dieser während der Probezeit zum 15. oder Letzten eines Monats zu entlassen.

Die Entlassung ist in den ersten fünf Monaten einen Monat vor dem Entlassungstag zu beantragen.“ "



"Neben der von der Bundesregierung beschlossenen Neufassung des Absatzes 1 ergab sich weiterer Handlungsbedarf.

Ein wesentlicher Attraktivitätsfaktor, um Freiwillige als Soldatin oder Soldat zu gewinnen, ist die Möglichkeit, sich vor einer
dauerhaften Bindung zunächst einen persönlichen Eindruck vom Dienst als Soldatin oder Soldat verschaffen zu können und
gegebenenfalls zeitnah und unbürokratisch den Dienst auf eigenen Wunsch wieder beenden zu können.

Aus diesem Grund wurde durch den Gesetzgeber im Falle von freiwilligen Wehrdienst Leistenden die zunächst im Siebten
Abschnitt des Wehrpflichtgesetzes normierte Möglichkeit, eine Entlassung während der Probezeit jederzeit schriftlich
verlangen zu können (BT-Drs 17/4821 Seite 17), in das Soldatengesetz (SG) übernommen.

Für den Widerruf einer Verpflichtungserklärung durch Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit wurde das dem
Dienstherrn zustehende Ermessen einer Dienstzeitverkürzung im Sinne des § 40 Absatz 7 SG durch Nummer 210
des Berufungserlasses (AR A-1420/13) in der Gestalt gebunden, dass auch SaZ innerhalb der ersten sechs Monate
jederzeit durch Widerruf ihrer Verpflichtungserklärung ihr Dienstverhältnis beenden können.

In den vergangenen zwei Jahren ist die Anzahl derer, die innerhalb der ersten sechs Monate ihren Dienst als Soldatin
oder Soldat beenden, signifikant gestiegen. Eine ausreichende Zahl an Soldatinnen und Soldaten zu gewinnen, ist
jedoch essentiell für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, weshalb die Gründe für mögliche Abbrüche untersucht wurden.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass insbesondere der Übergang von der zivilen Schul- oder Arbeitswelt
(individualistisch, selbstbestimmt, keine oder überwiegend flache Hierarchien und verbreitete Nutzung moderner digitaler Medien)
in den Dienst als Soldatin oder Soldat (Uniform, fremdbestimmt, Befehl und Gehorsam, streng hierarchisch organisiert, direkte
Ansprache, mit erheblichem Entwicklungspotenzial bzgl. der Nutzung digitaler Medien) für die Betroffenen eine starke Umstellung darstellt.

Es ist daher gerade bei jüngeren Soldatinnen und Soldaten davon auszugehen, dass die vorzeitigen Beendigungen zu einem relevanten
Anteil aus bis dato ungewohnten Momentaufnahmen und kurzfristigen Befindlichkeiten innerhalb des persönlichen Erlebens der grundlegend
veränderten Lebensumgebung resultieren und damit „Affektkündigungen" darstellen. Auch unerwartete Missempfindungen beim Erleben des
ungewohnten Dienstes als Soldatin oder Soldat oder andere Erwartungen an die künftige geplante Verwendung werden als Gründe für die
vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses angeführt, obwohl die vorgesehene Verwendung zu diesem Zeitpunkt beim überwiegenden
Teil der Abbruchwilligen noch nicht aufgenommen wurde.

Den genannten Beendigungsmotiven kann im Rahmen der aktuellen Regelungen nicht begegnet werden, weil hierfür eine tiefergehende
unmittelbare Eruierung der Beweggründe der Soldatinnen und Soldaten und eine weitergehende Beratung beispielsweise durch
truppendienstliche Vorgesetzte notwendig ist.

Hierfür bedarf es eines entsprechenden Zeitansatzes, der durch die Einführung einer Entlassungsfrist geschaffen werden kann.
Die damit zukünftig eröffnete Möglichkeit einer eingehenderen Beratung und einvernehmlichen Korrektur von überstürzten,
impulsiven Entscheidungen kommt sowohl den Soldatinnen und Soldaten als auch der Bundeswehr zugute.

Aus diesem Grund sollte in den ersten fünf Monaten der Probezeit eine Entlassungsfrist von einem Monat zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats eingeführt werden.

Im sechsten Monat der Probezeit soll eine Entlassung zum 15. oder Letzten des Monats ohne Einhaltung einer Entlassungsfrist möglich sein.

Gleichzeitig ist die vorgesehene Frist in Bezug auf ihre Länge noch verhältnismäßig und kommunizierbar, so dass dem Gesichtspunkt der Attraktivität,
für welchen die Probezeit und die widerrufliche Verpflichtungserklärung seinerzeit eingeführt wurden, ausreichend Rechnung getragen wird.

In den Fällen, in welchen ein Verbleib im Dienstverhältnis während dieser Zeit nicht zuzumuten ist, besteht im Fall von freiwilligen Wehrdienst Leistenden
die Möglichkeit, die Soldatin oder den Soldaten wegen Vorliegens einer besonderen Härte (§ 58h Absatz 1 i. V. m. § 75 Absatz 2 Nummer 1 SG) zu
entlassen und bei Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die Dienstzeit im Sinne der § 40 Absatz 7 SG anderweitig zu verkürzen."



Quelle: Drucksache 20/9339



Die praktische Umsetzung nach in Kraft treten bleibt abzuwarten !


EDIT 09.01.2024: Titel des Themas geändert
« Letzte Änderung: 09. Januar 2024, 07:41:16 von LwPersFw »
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F_K

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #1 am: 21. November 2023, 08:33:32 »

... ist aber eine erhebliche Änderung - von "sofort" (in der Praxis wohl 1 Tag) auf einen Monat zum Ende / 15. sind also praktisch dann 4 bis 6 Wochen.
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thelastofus

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #2 am: 22. November 2023, 08:39:54 »

Das finde ich auch eine große Änderung. Im Prinzip sinnvoll...

Aber:

Aus der Erfahrung mit jungen Menschen in der Berufsausbildung, sowie unmittelbar nach Studium/Ausbildung. Wenn man "gekündigt" hat und noch die Kündigungsfrist hat dann wird eben krank gemacht..

Ich würde mich fast wetten trauen, das die jungen FWDL diese "Frist" nicht kennen und fast sofort, nachdem Sie das eingereicht habe, spät. am nächsten Morgen beim Truppenarzt stehen..
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Ralf

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #3 am: 22. November 2023, 08:46:04 »

Ich würde mich fast wetten trauen, das die jungen FWDL diese "Frist" nicht kennen und fast sofort, nachdem Sie das eingereicht habe, spät. am nächsten Morgen beim Truppenarzt stehen..
Können Sie ja, das ist ja ihr Recht, falls sie sich krank fühlen.
Letztendlich liegt die Entscheidung beim TrArzt, ob jemand krank ist.
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F_K

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #4 am: 22. November 2023, 08:59:13 »

@ thelastofus:

Die "Idee" ist ja, eine "Kurzschlusshandlung" aufgrund des Zeitablaufes nochmal "überdenken" zu können, und dazu benötigen Vorgesetzte und DV halt etwas Zeit (Zeit, um das Überdenken möglich zu machen, und ggf. Optionen aufzuzeigen) - wenn zusätzlich ein Wochenende / Krankheit dabei helfen kann, warum nicht?

Wir lesen hier ja oft genug - "Ich habe gekündigt, nun will ich wieder rein ... "
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thelastofus

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #5 am: 22. November 2023, 09:32:26 »

Zitat
Können Sie ja, das ist ja ihr Recht, falls sie sich krank fühlen.

Das bestreitet ja auch keiner, aber so sind eben die Erfahrungen. Wir haben eine Frist in der Probezeit von 2 Wochen für Azubis, (in der man sehr oft noch die Kündigung zurückziehen könnte) und die wird oft mit dem früher gelben Zettel dann überbrückt..

So habe ich das auch von anderen Kollegen bei der IHK erfahren. Die Kurzschlusshandlungen sind seit ein paar Jahren gestiegen und wer weg will, der will weg.

Aber wenn diese Frist nur 1 hilft noch länger zu bleiben dann ist das schon sinnvoll

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F_K

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #6 am: 22. November 2023, 09:39:09 »

@ thelastofus:

Kein TrArzt wird wegen "angeblicher" Krankheit gleich 4 bis 6 Wochen kzh schreiben - never ever.

In der Regel wird ggf. bis zum nächsten Montag Wiedervostellung verordnet - dann kann der Doc "draufschauen", der "Patient" hatte ein WE mit Gesprächen zu Hause - und der DV kann dann ausführlich beraten - ich gehe davon aus, daß dies oft helfen wird die richtige Entscheidung zu treffen (die ggf. auch die Trennung sein kann).
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ToMA

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #7 am: 23. November 2023, 10:54:20 »

Meiner Meinung nach geht hier Flexibilität verloren, die ein Rekrut hat, zügig den Dienst zu quittieren. So gesehen verlöre die Bundeswehr hier einen Pluspunkt, um Rekruten zu gewinnen.
Der FWDLer wäre verpflichtet, ggf. vier Wochen weiter gefrustet Dienst zu tun.
Es darf bezweifelt werden, dass sich seine Einstellung in dieser Zeit grundlegend ändern wird (Ausnahmen wird es immer geben).
Ich vermute, dass ein längeres Hinhalten nur dazu führt, die Bundeswehr danach eher schlecht zu reden, als zu sagen, gut, dass ich gezwungen war, länger dort zu bleiben.
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F_K

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #8 am: 23. November 2023, 11:37:21 »

@ ToMA:

Bitte erneut die ausführliche Begründung lesen - die Deine Kritik ja adressiert und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.
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Fragen234

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #9 am: 27. November 2023, 01:16:30 »

Gut und was ist wenn es ein wirklich bockiger Jugendlicher ist, der nach Kündigung einfach zu seiner Mama fährt, hab ich im Handwerk als Geselle wirklich oft erlebt, dass da nicht mal ein Krankenschein kam.

Fahren dann die Feldjäger raus und holen den für seine 3 Wochen wieder?

Meines Erachtens ist das schon ein gewisser Attraktivitätsverlust, insbesondere für Kurzzeit FWDLer mit 7 Monaten
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Ralf

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #10 am: 27. November 2023, 05:18:06 »

Zitat
Meines Erachtens ist das schon ein gewisser Attraktivitätsverlust, insbesondere für Kurzzeit FWDLer mit 7 Monaten
An den sieben Monaten ändert sich doch nichts. Sieben Monate bleiben sieben Monate. Und ich zumindest keine keine Statistik, dass FWDL sieben viel eher abbrechen.
Es beugt nur Spontankündigungen, Solidariätskündigungen und denjenigen, die einfach nur die Klamotten abgreifen wollen, vor. Und richtig dargelegt, das gibt es in der zivilen Arbeitswelt doch auch, warum sollen wir uns hier schlechter stellen?

Auswertungen zeigen, dass die meisten entweder mit der Entfernung oder der Verwendung nicht zufrieden sind und deswegen kündigen. Hier nun einen Weg zu finden, der beiden hilft, ist völlig legitim und schlichtweg überfällig. Es ist doch völliger Blödsinn, dass jemand am nächsten der Tag nach der Kündigung wieder beim KarrCBw anruft und einen neuen Termin will. Kommt auch deswegen vor, weil es eben Leute im Dienst und außer Dienst (auch hier im Forum) gibt, die sagen: vergiss es, wenn du mal drin bist, wird sich nichts ändern, musst du kündigen und dich erneut bewerben, dann kannst du Druck ausüben und bekommst was du willst.

Ich finde die Diskussion irgendwie surreal: die überwiegende Mehrheit würde einen Pflichtdienst begrüßen, aber eine Kündigungsfrist wird dann mal wieder kritisch gesehen.
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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #11 am: 27. November 2023, 08:23:54 »

@ Fragen234:

Handlungen haben Folgen - sowohl Zivil als auch Militärisch.

... wer nicht mal solche Folgen bedenkt, hat vermutlich größere Probleme / falsche Erziehung.
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thelastofus

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #12 am: 27. November 2023, 10:59:56 »

Zitat
Der FWDLer wäre verpflichtet, ggf. vier Wochen weiter gefrustet Dienst zu tun.


Neu ist das nicht. Als es noch den GWD gab mussten (natürlich) männliche SaZ nach dem Widerruf oder der Nichteignung in den ersten 6 Monaten, sogar noch 3 Monate weiter  Dienst tun. Wer das nicht wollte oder konnte - Fand Wege..

Andere, dazu zählte auch ich dienten die Zeit ab als wäre sonst nichts gewesen.

Ebenso dauerte bzw. dauerte auch eine Entlassung heute ein paar Tage.

Auch mit der neuen Probezeit wird es immer welche geben die "Wege finden". Aber das liegt an jedem selbst..

Im Zivilen gibt es ja auch weitaus längere Fristen. Wobei im Zivilen die Kündigung dann auch durch ist, und in der Regel nicht mehr zurückgezogen wird und kann.

Verstehe ich die neue Regelung so richtig:

1. Tag Schütze Mustermann "kündigt" gegen 18 Uhr des ersten Tages (es it zufällig der 1.)

Somit kann er erst zum 15. des Monates "gehen".

Am 10. fällt ihm ein das es doch ganz ok ist und er kann es zurückziehen?

Wenn ja hätte ich mir so eine Möglichkeit auch für Saz gewünscht. Ich zog damals den Widerruf und da gab es keine Möglichkeit das rückgängig zu machen.
(Aussage Chef "Ich bin nicht das Sozialamt"



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F_K

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #13 am: 27. November 2023, 11:10:43 »

Zitat
Die Entlassung ist in den ersten fünf Monaten einen Monat vor dem Entlassungstag zu beantragen.“ "

Bitte ggf. Fristenberechnung im BGB nachlesen - mit Kündigung zum Ende des Monats ist man am ersten Tag des gleichen Monats "eigentlich" zu spät.

.. also um praktisch die Frage zu beantworten - 4 Wochen verbleibt der Soldat nach Kündigung noch im Dienst - wenn keine der "zusätzlichen" Optionen gezogen werden.
Die Möglichkeit des "Überdenkens" ist ja ausdrücklich im Gesetz genannt, die Absicht des Gesetzes also "klar" - ja, eine Rücknahme der Kündigung nach Beratung ist "gewünscht", wenn das Beratungsergebnis entsprechend ist.
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thelastofus

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Antw:Neue Regelung zur Probezeit FWDL
« Antwort #14 am: 27. November 2023, 11:21:56 »

okay nicht schlecht.. hätte ich mir damals auch gewünscht. Aber da war die Lage eine andere.


Die Berechnung von Fristen ist mir bewusst, es sollte nur ein einfaches Beispiel sein.
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