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Autor Thema: Wirbelgleiten Ausnahme nach 90/5 oder Entlassung  (Gelesen 519 mal)

ResOffzABC

  • Gast
Wirbelgleiten Ausnahme nach 90/5 oder Entlassung
« am: 27. November 2023, 10:43:40 »

Guten Tag,

Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben. Bei mir wurde vor 1 Jahr im Rahmen eines HüftMRTs eine Spondylolisthesis / Wirbelgleiten diagnostiziert. Ich habe aber keine spürbaren Probleme oder Einschränkungen. AUßerdem treibe ich regelmäßig sport und bin recht fit.

Ich bin seit nun bald 5 Jahren beorderter Reservist (Offz.) und habe bisher bis auf HardcoreCovid-19 jedes Jahr geübt und mich gut in meiner Dienststelle eingefunden. Üblicherweise geht so eine Wehrübung immer einen Monat. Nun steht der 90/5 bei mir an und ich weiß dass diese Diagnose eigentlich zur Untauglichkeit führt. Ich habe das mit meinem Disziplinarvorgesetztem besprochen und er ist der Meinung dass er mich gerne behalten möchte und solange es im Rahmen meiner Tätigkeit nicht zu Ausfällen kommt - Ist zumeist Büroarbeit und zwischendrin mal dienstlich Autofahren.

Man wird ja vom Arzt auch gefragt, ob es rezente Diagnosen gibt als Reservist von denen er/sie wissen müsste - das wäre hier ja der Fall. Und ich möchte auch wahrheitsgemäß antworten um einer Dienstpflicht nachzukommen. Nun meine Frage: Ist das ein entgültiges Urteil, was mich für immer aus meiner Tätigkeit als Reservist entfernen wird oder gibt es eine Möglickiet mich im Rahmen meiner Tätigkeit als Reservist für bedingt tauglich zu halten?

Was könnt ihr eventuell als Erfahrung mitteilen? Ich bin etwas verzweifelt, da es wie so ein Damoklesschwert über mir schwebt, dass ich bei der Eingangsuntersuchung bei meiner nächsten Wehrübung direkt wieder nach Hause geschickt und die Übung direkt für beendet erklärt wird und meine Auskleidung eingeletet wird.

Vielen Dank schonmal!

Jürgen
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F_K

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Antw:Wirbelgleiten Ausnahme nach 90/5 oder Entlassung
« Antwort #1 am: 27. November 2023, 10:53:47 »

Nunja, für das MRT gab es ja eine Ursache - und nun gibt es eine Diagnose.

Es gibt für Res ja Tauglichkeitsgrade, die eine Bürotätigkeit auch mit manchen Gesundheitsziffern möglich machen, die sonst eine Tauglichkeit ausschliessen - dies erscheint hier doch der richtige Weg zu sein. Viel Erfolg.
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ResOffzABC

  • Gast
Antw:Wirbelgleiten Ausnahme nach 90/5 oder Entlassung
« Antwort #2 am: 27. November 2023, 11:01:03 »

Danke erstmal für die Antwort. Davon habe ich gehört kenne hier aber nicht die Vorschriften Rahmendokumente - also in meinem Falle: Nichts Konkretes weiß man nicht. Also auch hab ich mal gehört das es einen extra Tauglichkeitsgrad für Reservisten gibt - können aber auch nur Gerüchte sein.

Der Anlass für das MRT war eine Sportverletzung wo ich eine Hüpftprellung hatte um eine Haarrissfraktur auszuschließen, was dann auch nicht der Fall war (also keine Haarrissfraktur). Die Prellung ließ ganz gut behandeln.

Jürgen


 
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F_K

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Antw:Wirbelgleiten Ausnahme nach 90/5 oder Entlassung
« Antwort #3 am: 27. November 2023, 11:04:41 »

@ ResOffzABC:

Da gibt es hier eigene Threads zu - Tauglichkeitsgrad X (afaik), halt "Büro" ohne "wildes Gerödel".

Dein SanBereich wird / kann Dich da beraten, und wenn Dein DV "mit im Boot ist", sollte dies schon passen.
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