Bei der Zulassung spielt eine möglicherweise notwendige Rückführung keine Rolle.
Äußedem ist es kein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, da alle OAs bereits während des Studiums Leutnant werden, regelmäßig vor Erreichen des Bachelors. Spätestens dann würde sich hier bei UmP die gleiche Frage stellen. Man könnte jetzt argumentieren, dass dann die OffzMilFD Laufbahn möglich wäre. Das wäre aber defakto ebensowenig eine Rückführung, wie im Falle eines UoP, der als Fähnrich oder Oberfähnrich versagt und dann UmP verbleibt.
Im Übrigen sind die Einstellungsvoraussetzungen für Offz ohne Studium derzeit offenbar höher als für Offz mit Studium. Zumindest existieren Einladungen vom ACFü, aus denen man das ableiten könnte.
Die Beförderung von stud. OA erfolgt nach der A-1340/29. Sie richtet sich nicht nur nach der Mindestzeit der A-1340/49, sondern auch nach dem Studienfortschritt. Und deswegen scheitern idR nur wenige Lt am BA, denn deren Beförderung würde vorher wieder zurückgeschickt, wenn absehbar ist, dass eine Stufung oder Exmatrikulation erfolgt. Dann wird man in den AusbGang o.St. überführt, scheidet als SaZ mit der Zwischenfestsetzung aus, oder wird als BS entsprechend ausgebildet.
Eine "Rückführung" eines studOffz im DGrad Lt zum OffzMilFD ist nicht möglich, wer so argumentiert, vergleicht noch nicht einmal Äpfel mit Birnen. Wäre auch nicht erforderlich, weil man dann automatisch in den Ausbildungsgang o. St. überführt werden würde.
Die Einstellungsvoraussetzungen für OA o.St. sind identisch, diese leiten sich aus §23 SLV ab mithin bei Zulassung wie hier aus § 27 SLV. Die Auswahlkriterien – das meinst du wahrscheinlich – sind hier höher. Das liegt vor allem daran, dass die Bedarfsträgerforderungen hierfür immer niedriger waren. Die Forderung des GI / der SK ist ein studierter OffzTrD, alles andere ist die Ausnahme.
Wie ich anfangs schrieb, gibt es bei UoP keinen Präzedenzfall, von daher wird man sehen, was und wie in bestimmten Situationen umzugehen ist. Es ist mir jedoch wichtig, mögliche Fallstricke aufzuzeigen, über die man nachdenken muss. Sicherlich ist es dann „BAPersBw-Sache, sich darüber Gedanken zu machen“, nur ob dann einem die Gedanken gefallen (bspw. dass man dann irgendeine Verwendung irgendwo machen muss, falls man in einem Anwärterdienstgrad zurückgeführt wird), das steht ja auf einem anderen Blatt.
Das „hätte ich das vorher gewusst“, höre ich eben öfters, so wie die LfbAufsteiger FA aus der Msch-Lfb, die während der ZAW scheitern und auf einmal in einem Unteroffizierdienstgrad ohne alles dastehen und dann entlassen werden müssen.
Damit will ich es auch bewenden lassen, da wir mittlerweile arg am eigentlichen Thema vorbei sind.