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Autor Thema: Aussetzung der DSA-Prüfberechtigung Bw  (Gelesen 343 mal)

Ralf

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Aussetzung der DSA-Prüfberechtigung Bw
« am: 18. Dezember 2023, 08:59:42 »

Zur Info:

Betreff: Fachl. Weisung zur temporären Aussetzung der DSA-Prüfberechtigung Bw

Zitat
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit setze ich Sie in Kenntnis, dass sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Vertretern des DOSB darauf verständigt wurde,
eine zunächst temporäre Aussetzung sowohl der Gültigkeit aller bestehenden DSA-Prüfberechtigungen Bw, als auch die Ausbildung
zum Erwerb von Prüfberechtigungen Bw zum 31.12.2023 auszusetzen.

Dieser einvernehmliche Beschluss ist aufgrund der Entscheidung des GenInsp Bw aus dem Jahr 2019 zur Verlagerung des DSA in den freiwilligen Sport folgerichtig.

Unabhängig dieser Entscheidung wird, vor allem das sportliche Training in der Bw und das hierzu ausgebildete nebenamtliche Sportfachpersonal (na SpFPers),
weiterhin in einer engen Wechselbeziehung zum Sport in der Gesellschaft stehen und mit dessen Strukturen sinnvoll verknüpft sein.

Um diese Strukturen vor allem regional, in der Zukunft weiter zu festigen, wird die Abnahme des DSA für alle Angehörigen des Geschäftsbereich BMVg
und die Angehörigen befreundeter Streitkräfte im Inland bei ortsansässigen Sportvereinen/-verbänden erfolgen.

Auf der anderen Seite verpflichtet sich die Bw ihre Angehörigen dahingehend zu unterstützen, ehrenamtliche Funktionen in ortsansässigen Sportvereinen/-verbänden wahrzunehmen.

Durch die aktive Partizipation von Angehörigen der Bw am lokalen Vereins-/Verbandssport wird eine „Win-Win-Situation“ geschaffen, bei welcher einerseits die Angehörigen der Bw die Möglichkeit des zivilen Lizenzerwerbs zur Prüfberechtigung des DSA erhalten und andererseits ortsansässige Vereine/Verbände ausgebildetes na SpFPers für ihre breitensportlich-ausgerichtete Vereins/Verbandsarbeit gewinnen können.

Diese Neuausrichtung fördert nicht nur eine enge und kooperative Beziehung zwischen dem DOSB einschließlich seiner Landesverbänden und der Bw sondern auch eine gesellschaftliche Verankerung der Bw durch das DSA.

Alle Adressaten werden gebeten, im Rahmen ihrer beratenen Funktion ggü. Dienststellen/Standorten diese fachliche Entscheidung zu kommunizieren.

Darüber hinaus werden LSpLhrBw Tr angewiesen, die Trainingskataloge 2024 entsprechend der Entscheidung anzupassen.

Temporär? Na da bin ich gespannt.
Eine "win-win" Situation? Is klar ::)
Nun werden bestimmt alle Bw-Angehörigen mit Freude sich irgendwo einen Verein suchen, dort auf bestimmte Zeiten angewiesen sein und dann das DSA machen.
Manchmal frage ich mich, ob...  >:(
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xnos

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Antw:Aussetzung der DSA-Prüfberechtigung Bw
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2023, 09:45:40 »

„Durch die aktive Partizipation von Angehörigen der Bw am lokalen Vereins-/Verbandssport wird eine „Win-Win-Situation“ geschaffen, bei welcher einerseits die Angehörigen der Bw die Möglichkeit des zivilen Lizenzerwerbs zur Prüfberechtigung des DSA erhalten“

Der Vorteil der Soldatinnen und Soldaten (DSA durch einen BW-Prüfer abnehmen lassen) wird gestrichen und durch einen Umstand ersetzt. Klarer Win! ???

„und andererseits ortsansässige Vereine/Verbände ausgebildetes na SpFPers für ihre breitensportlich-ausgerichtete Vereins/Verbandsarbeit gewinnen können.“

Soldatinnen und Soldaten können sich also neben ihrem Dienst und weiteren (privaten) Verpflichtungen engagieren. Das war vorher auch möglich. Nun erfolgt dies eher aus einem „Zwang“ heraus. Ggf. wollen die Vereine keine „Besserwisser“, die sowieso nicht lange bleiben, oder die Soldatinnen und Soldaten halten sich während ihrer kurzen Teilnahme an der Abnahme des DSA ohnehin zurück. Klarer Win! ???

Eine Förderung der kooperativen Beziehung zwischen dem DOSB einschließlich seiner Landesverbände und der Bw und der gesellschaftlichen Verankerung der Bw durch das DSA sehe ich eher dadurch, indem bspw. die Bw je nach Standortkapazität eine Abnahme des DSA für die Zivilgesellschaft anbietet, oder indem die Invictus Games bzw. die dahinterstehende Thematik weiter in die Gesellschaft getragen wird.
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F_K

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Antw:Aussetzung der DSA-Prüfberechtigung Bw
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2023, 10:02:36 »

Nun ja, halten wir mal fest:

- Die Bundeswehr hat die Abnahme des DSA innerhalb der Bundeswehr selber "sabotiert", und Aktionen des DOSB, dies zumindest abzumildern, aktiv verhindert. (siehe Statistik Abnahme DSA in der BW, ich selber war vor Jahren an Gesprächen DOSB / BW beteiligt - grauenvoll seitens der BW)

- Die Bundeswehr hat sich "bemüht", unter anderem durch Einführung "eigner" Test, die Bedeutung des DSA (innerhalb der BW) zu marginalisieren. (Entfernung der Anforderung aus den Vorschriften, nicht Übernahme Leistungsstufen DSA für Leistungsabzeichen, usw.).

(- Von Vorschriften / Vorgabenverstößen mal gar nicht zu sprechen).

- ... die Bundeswehr wollte dann aber noch "lustige" Sonderlocken haben, wie Nachweis Schwimmfähigkeit durch Kleiderschwimmen (hat DOSB sogar gemacht, obwohl "sportlich" fragwürdig).

Insoweit ist eine "Trennung" nun folgerichtig - und diese Trennung geschieht auf ausdrücklichen Wunsch / Betreiben der Bundeswehr - es gibt / gab ja eine Gruppe im BMVg, die dies nunmehr erfolgreich betrieben hat.

Sad, but true ...
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