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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Dienststellen schließung rechtmäßig  (Gelesen 1365 mal)

Strom007

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Dienststellen schließung rechtmäßig
« am: 03. Januar 2024, 13:31:21 »

Moin, Moin zusammen.

Ist es rechtmäßig, dass ein KP Chef seine Kompanie einfach schließen kann und befiehlt, dass in der Zeit Urlaub bzw. Überstunden genommen werden müssen.
Schließtage kenne ich bisweilen nur von der KITA meiner Tochter allerdings nicht von einer Dienststelle des Bundes in der ein Hauptmann das mal eben einfach befiehlt. Urlaub will ich an den bestimmten Tagen nicht nehmen und Überstunden habe ich nicht.

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KlausP

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #1 am: 03. Januar 2024, 13:55:45 »

Erholungsurlaub darf nicht befohlen werden, Stundenabbau dagegen sehr wohl. Wenn Sie keinen Urlaub nehmen wollen muss Ihr Disziplinarvorgesetzter eben organisieren, dass Sie entweder für den Zeitraum selbständig zu erfüllende Aufträge erhalten oder in einer Nachbareinheit Dienst leisten.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Al Terego

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #2 am: 03. Januar 2024, 13:56:32 »

Abbau Mehrarbeit kann er befehlen, Urlaub nicht. Wenn die Dienststelle komplett geschlossen ist (was er durchaus anordnen kann) und es tatsächlich Angehörige der Einheit gibt, die keine Mehrarbeit auf dem "Konto" haben und partout keinen Erholungsurlaub nehmen wollen, müssen diese anderweitig zum Dienst eingeteilt werden (Sonderdienste oder Dienst in einer anderen Einheit/Dienststelle)
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #3 am: 03. Januar 2024, 16:18:45 »

Das ist doch eigentlich in den meisten ziv. Firmen, Behörden und anderen Dienststellen auch so, dass dort Schließtage vorab festgelegt werden, in denen die Buden für den normalen Arbeitsbetrieb zu bleiben und die Beschäftigten dann in der Regel sowieso frei nehmen, also die Zeit zwischen den Jahren, an den Brückentagen usw. Nicht selten wird in dieser Zeit auch die Raumheizung gedrosselt  bzw. planmäßige Wartungen an der techn. Infrastuktur vorgenommen.

Diese Schließungstage sind aber in der Regel für das ganze Jahr vorab bekannt, so dass alle Ausbildungsvorhaben, Lehrgänge und Urlaubsplanungen sich daran orientieren können.

Bis auf wenige Ausnahmen haben eigentlich Soldaten ebenso wie zivile Beschäftigte oft das Problem, die aufgebauten Stunden nicht nehmen zu können, weil es sich unter dem Jahr nicht mit dem Dienstbetrieb vereinbaren läßt bzw. durch Sondervorhaben die Stundenkonten wachsen.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #4 am: 03. Januar 2024, 16:22:00 »

…und es tatsächlich Angehörige der Einheit gibt, die keine Mehrarbeit auf dem "Konto" haben und partout keinen Erholungsurlaub nehmen wollen, müssen diese anderweitig zum Dienst eingeteilt werden (Sonderdienste oder Dienst in einer anderen Einheit/Dienststelle)

Das kommt aber nicht aus heiterem Himmel, sondern hier kann ja schon lange im Voraus für das Vorhalten eines entsprechenden Stundenvorrates gesorgt werden; Sonderdienst an Wochenende usw. gibt es mit Sicherheit, wenn auch nicht mehr in der Häufigkeit wie vor einigen Jahren noch.
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Al Terego

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #5 am: 03. Januar 2024, 17:25:28 »

Das kommt aber nicht aus heiterem Himmel, sondern hier kann ja schon lange im Voraus für das Vorhalten eines entsprechenden Stundenvorrates gesorgt werden; Sonderdienst an Wochenende usw. gibt es mit Sicherheit, wenn auch nicht mehr in der Häufigkeit wie vor einigen Jahren noch.

So sehe ich dies auch. Der TE scheint aber ein spezialgelagerter Sonderfall zu sein  8)
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Bashy1

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #6 am: 03. Januar 2024, 18:58:35 »

Was hier dargestellt wird, ist auch nur die halbe Wahrheit denn:
Zitat
Aus dienstlichen Gründen ist die Festlegung eines bestimmten Zeitraumes für die Inan
spruchnahme des Erholungsurlaubs zulässig.

Insofern kann der Kompaniechef den Zeitraum sehr wohl befehlen.
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Strom007

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #7 am: 03. Januar 2024, 19:00:21 »

An Brückentagen, befielt ein Hauptmännchen Urlaub. Ich weise ihn im Anschluss darauf hin, dass das mit dem Urlaub befehlen so nicht funktioniert. Überstunden sammel ich nicht sondern verbrauche sie meist sofort. Ist ja meine persönliche Angelegenheit. Ich hab dann mal erfragt, woher er sich die Freiheit nimmt, eine Dienststelle an Brückentagen oder Zwischen den Feiertagen einfach zu schließen. Seine Aussage daraufhin, weil ich Hauptmann bin. Ich glaube nicht, dass ein A12 Dienstposten einfach eine Dienststelle des Bundes kraft eigener Arroganz schließen kann.

Wenn er das kann, dann bitte ich darum mir mitzuteilen, wo das so steht.

Horrido
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Strom007

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #8 am: 03. Januar 2024, 19:02:36 »

Was hier dargestellt wird, ist auch nur die halbe Wahrheit denn:
Zitat
Aus dienstlichen Gründen ist die Festlegung eines bestimmten Zeitraumes für die Inan
spruchnahme des Erholungsurlaubs zulässig.

Insofern kann der Kompaniechef den Zeitraum sehr wohl befehlen.

Sodann die Gründe einschlägig und nachvollziehbar sind.
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funker07

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #9 am: 03. Januar 2024, 19:05:35 »

Das ist doch eigentlich in den meisten ziv. Firmen, Behörden und anderen Dienststellen auch so, dass dort Schließtage vorab festgelegt werden
Ändert aber nichts an dem Fakt, dass der Soldat keine Stunden hat und Erholungsurlaub nicht befohlen werden kann.

Zitat
Aus dienstlichen Gründen ist die Festlegung eines bestimmten Zeitraumes für die Inan
spruchnahme des Erholungsurlaubs zulässig.
Insofern kann der Kompaniechef den Zeitraum sehr wohl befehlen.
Es kann festlegen, dass er in diesen Tagen die Beantragung von EU vorschlägt, weil zu anderen Zeiten Übungen, Sondervorhaben, sonstwas sind.
Wenn der Soldat aber seine 30 Tage EU auch so "los wird", muss er in diesem Zeitraum keinen Urlaub nehmen.
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Strom007

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #10 am: 03. Januar 2024, 19:09:50 »

Bevor das wieder ausartet. Ich bin mir der Vorschriften Lage, was EU und Stundenabbau angeht sehr bewusst. Ich möchte im Endeffekt nur noch wissen, wo steht, dass der KP Chef seine KP einfach schließen kann. Ich habe bsplw. einen Büroarbeitsplatz und kann die Zeit an Brückentagen nutzen. Zwischen den Feiertagen konnte ich in allen anderen Dienststellen, welche ich bereits besuchen durfte auch arbeiten. Nur hier nicht, aber wo das steht, konnte mir der Hauptmann nicht sagen.
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funker07

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #11 am: 03. Januar 2024, 19:25:19 »

Puh, da hab ich gerade keine Vorschriftenlage greifbar.

Geht es um eine Kompanie innerhalb eines Bataillon (oder Regiments)?
Die sind normalerweise keine eigenständige Dienststelle.
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FoxtrotUniform

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #12 am: 03. Januar 2024, 19:31:50 »

Bevor das wieder ausartet. Ich bin mir der Vorschriften Lage, was EU und Stundenabbau angeht sehr bewusst. Ich möchte im Endeffekt nur noch wissen, wo steht, dass der KP Chef seine KP einfach schließen kann. Ich habe bsplw. einen Büroarbeitsplatz und kann die Zeit an Brückentagen nutzen. Zwischen den Feiertagen konnte ich in allen anderen Dienststellen, welche ich bereits besuchen durfte auch arbeiten. Nur hier nicht, aber wo das steht, konnte mir der Hauptmann nicht sagen.
Die herablassende Art finde ich äußerst armselig.

Den Auftrag der Einheit findet man in ISOrg. Der Einheitsführer setzt diesen Auftrag um und trägt die alleinige Verantwortung. Insofern ist die Aussage „weil er Hauptmann ist“ unzutreffend, sondern „weil er Einheitsführer ist“ wäre richtig (wobei ich mich hier auch nicht erklären würde).

Unbenommen von dem Urlaubsaspekt, findet eine Abstimmung mit dem Dienststellenleiter/Kommandeur und ggf. der Führungsebene 2 statt, ob eine Einheit „schließt“.

Die Sinnhaftigkeit kann man hier nicht beurteilen, da naturgemäß dein Beitrag sehr subjektiv ist.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Strom007

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #13 am: 03. Januar 2024, 19:34:09 »

Es geht um eine kleine einzelne Dienststelle. Mit einem Stabszugführer und einem Leiter (A15). Selbst wenn der Leiter, das befehlen würde, würde ich das hinterfragen wollen. Das muss doch irgendwo Niedergeschrieben sein. Ich mein das auch nicht böswillig. Ich kann die Zeit immer Sinnvoll nutzen.
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Strom007

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Antw:Dienststellen schließung rechtmäßig
« Antwort #14 am: 03. Januar 2024, 19:48:06 »

Bevor das wieder ausartet. Ich bin mir der Vorschriften Lage, was EU und Stundenabbau angeht sehr bewusst. Ich möchte im Endeffekt nur noch wissen, wo steht, dass der KP Chef seine KP einfach schließen kann. Ich habe bsplw. einen Büroarbeitsplatz und kann die Zeit an Brückentagen nutzen. Zwischen den Feiertagen konnte ich in allen anderen Dienststellen, welche ich bereits besuchen durfte auch arbeiten. Nur hier nicht, aber wo das steht, konnte mir der Hauptmann nicht sagen.
Die herablassende Art finde ich äußerst armselig.

Den Auftrag der Einheit findet man in ISOrg. Der Einheitsführer setzt diesen Auftrag um und trägt die alleinige Verantwortung. Insofern ist die Aussage „weil er Hauptmann ist“ unzutreffend, sondern „weil er Einheitsführer ist“ wäre richtig (wobei ich mich hier auch nicht erklären würde).

Unbenommen von dem Urlaubsaspekt, findet eine Abstimmung mit dem Dienststellenleiter/Kommandeur und ggf. der Führungsebene 2 statt, ob eine Einheit „schließt“.

Die Sinnhaftigkeit kann man hier nicht beurteilen, da naturgemäß dein Beitrag sehr subjektiv ist.

Ich komme aus der zivilen Wirtschaft und bin angeworben worden. In meiner vorherigen Firma konnte ich, wenn ich dann wollte, an Brücken und an Feiertagen arbeiten. Das ist ja auch absolut nichts schlechtes. Schließlich bin ich erwachsen und brauche keinen Anfang 30er als Aufpasser. Das ich mich so „herablassend“ äußere liegt daran, dass ich es absolut nicht nachvollziehen kann und man mir auch nicht erklären kann, wo genau festgelegt ist, wer das Recht hat eine Dienststelle des Bundes einfach zu schließen, weil man nicht möchte, dass dort gearbeitet wird. Mittlerweile erschließt sich mir einfach, warum diesen Streitkräften das Personal wegläuft, aber das ist eine andere Sache
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