Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 10:29:17
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken  (Gelesen 1026 mal)

ToWifesAndSweethearts

  • Gast
Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« am: 16. Januar 2024, 05:51:05 »

Hallo,
ich habe folgende Frage, da ich noch nicht lange Soldat bin und mir daher für derartige Dinge die Erfahrung und das Feingefühl fehlt:

Ich würde einem deutlich(!) Dienstgradhöheren (kein direkter Vorgesetzter) gerne einen edlen Tropfen als Anerkennung dafür schenken, dass er mich in einem Anliegen (die Ausbildung betreffend) sehr Unterstützt hat (sowohl beratend als auch durch Gespräche mit anderen Entscheidern). Dabei geht es wohlgemerkt um eine Sache, die mir zwar persönlich sehr wichtig ist, aus seiner Sicht aber wohl auch mittelbar im dienstlichen Interesse. Was ich damit sagen möchte: Es handelt sich weniger um eine rein persönliche Gefälligkeit, sondern eine aus Erwägungen in der Sache und der Wertschätzung der Motive heraus geleistete Unterstützung. Dennoch hätte er sich die Mühe nicht machen müssen und hat sicher genug andere wichtige Dinge zu tun.

Meine Frage wäre, ob ein derartiges Präsent unter diesen Umständen angemessen und gern gesehen ist, oder ob man davon (insbesondere mit Blick auf das Vorgesetztenverhältnis) lieber Abstand nehmen sollte (Stichwort "Annahme von Geschenken"). Im Zivilen halte ich solche Gesten persönlich für einen Ausdruck von Wertschätzung und guter Erziehung, allerdings ist mir auch klar, dass das beim Militär ggf. anders gesehen wird.

Über Einschätzungen und/oder Vorschläge würde ich mich freuen!
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #1 am: 16. Januar 2024, 06:08:16 »

Rein formal: Zuwendungen bis 25,- sind unkritisch, jedoch bei BMVg R III 1 anzuzeigen. Bis 10,- entfällt auch das. Von daher wäre dieses für mich die Grenze
Ob man das macht, hängt jeweils von der persönlichen Situation ab. Es ist jedenfalls nichts, was erwartet wird oder eine Gepflogenheit darstellt. Ich hätte Vorgesetzte, bei denen würde ich es machen, bei anderen nicht.
Wenn, dann aber immer so, dass es keiner mitbekommt, das kommt sonst nicht gut, denn man will ja nicht in den Verdacht kommen zu "bestechen".
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ToWifesAndSweethearts

  • Gast
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #2 am: 16. Januar 2024, 23:54:56 »

Also Antwort ist "jain" und wenn ja nichts über 10€?
So verstanden, danke!
Gespeichert

InstUffzSEAKlima

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.030
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #3 am: 17. Januar 2024, 06:48:30 »

als Anerkennung dafür schenken, dass er mich in einem Anliegen (die Ausbildung betreffend) sehr Unterstützt hat

Das ist seine Aufgabe, für die er jeden Monat sein Gehalt bekommt.

Ich habe es daher ebenso wenig verstanden, wenn man Soldaten mit einer Förmlichen oder anderen Lobeshymnen versehen hat (in der Regel Kameraden aus der KpFü) und als Begründung dann genau deren Aufgaben-/Tätigkeitsbeschreibung vorgetragen wurde.
Gespeichert

alpha_de

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 339
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #4 am: 17. Januar 2024, 08:33:08 »

Die A-2100/2 konkretisiert das generelle Annahmeverbot und seine Ausnahmen aber auch in Ziff. 308, wonach

"Für die Annahme von Geschenken aus dem Kreis der Angehörigen des GB BMVg im üblichen Rahmen (z.B. zum Geburtstag, Dienstjubiläum oder zur Verabschiedung) [...] aufgrund des fehlenden Amtsbezuges keine Zustimmung erforderlich"

ist.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #5 am: 17. Januar 2024, 08:39:42 »

Anmerkung:

Das hier diskutierte Geschenk fällt NICHT unter die zitierte Ausnahme.
Gespeichert

alpha_de

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 339
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #6 am: 17. Januar 2024, 08:46:54 »

Das steht wo oder hat R III 1 wo geschrieben? Oder ist es deine Interpretation?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #7 am: 17. Januar 2024, 09:13:15 »

@ Alpha_de:

Die von Dir zitierte Vorschrift beschreibt Situationen, in denen OHNE LEISTUNGSBEZUG in aller Regel von einer Gruppe oder Dienststelle Geschenke gemacht werden (in aller Regel von Vorgesetzten / Kameraden an Untergebene) - diese sind dann nicht zu melden.

Beispiel: Mein "Abschiedswappen damals" vom HSChBtl hat einen Warenwert deutlich über 10 Euro - ist aber vom Verband ohne (Einzel-) Leistungsbezug geschenkt worden - dies ist unproblematisch.

In diesem Fall hier will ja der TE eben GERADE WEGEGN der Leistung / Unterstützung des Vorgesetzten ein Geschenk machen, als Einzelperson, eben nicht Geburtstag / Verabschiedung - dazu eben noch zu einem Thema, dass in die dienstliche Verantwortung des Vorgesetzten fällt - genau deswegen gibt es die Meldepflicht schon ab einer Grenze von 10 Euro.

(Genau deswegen gibt es "compliance" - um auch schon den Anschein von Bestechlichkeit / Bestechung und Ähnlichen auszuräumen).

Also konkret: Es mag einen Interpretationsspielraum in diesem Bereich geben - der ist aber SEHR SCHMAL, und im Zweifelsfall ist zu melden / anzuzeigen - im hier genannten Fall ist dies sicher so.
Gespeichert

alpha_de

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 339
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #8 am: 17. Januar 2024, 11:21:00 »

Vielleicht sollte man die Auslegung unter den gegebenen Umständen, die der OP auch nicht weiter ausgeführt hat, dem entsprechenden Vorgesetzten überlassen.

Nur mit Kenntnis des Anlasses (wird einer der beiden ggf. versetzt, im welche Preislage geht es) und der Details kann eine abschließende Bewertung erfolgen und die kann belastbar (wenn der zuständige Vorgesetzte, der ja offensichtlich höher im Rang ist und damit die Spielregeln kennen sollte, dies für nötig hält) über R III 1 erfolgen.

Insoweit mag das deine Meinung sein, mehr aber auch nicht. Und so sollte man es auch deutlich kennzeichnen und nicht als allgemeingültig darstellen.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #9 am: 17. Januar 2024, 11:30:16 »

Eine (schlüssige) Auslegung ist keine Meinung.

Ralf hat ja schon den sinnvollen Vorschlag gemacht, den Wert auf 10 Euro zu begrenzen - um keine Meldung machen zu müssen - FALLs man ein Geschenk macht.
Gespeichert

alpha_de

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 339
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #10 am: 17. Januar 2024, 11:35:10 »

Ralf hat die Gesetzes- und Vorschriftenlage zitiert, ich habe die Vorschriftenlage zitiert.

Und für die Auslegung ist R III 1 zuständig, wenn jemand noch Unklarheiten sieht, die für Betroffene ggf. aus der AR nicht klar sind.

Von weiteren persönlichen Interpretationen der Vorschrift sollte man daher absehen, insbesondere da nicht alle Details bekannt sind.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #11 am: 17. Januar 2024, 11:43:53 »

Zitat
Ich würde einem deutlich(!) Dienstgradhöheren (kein direkter Vorgesetzter) gerne einen edlen Tropfen als Anerkennung dafür schenken, dass er mich in einem Anliegen (die Ausbildung betreffend) sehr Unterstützt hat (sowohl beratend als auch durch Gespräche mit anderen Entscheidern).

@ alpha_de:

Der Anlass ist genannt, ein Hinweis auf ein Abschiedsgeschenk gibt es nicht, der Preis ist noch nicht festgelegt.
("Wer" Abschiedsgeschenke macht, ist ebenfalls angesprochen worden).

Insoweit liegen alle Informationen vor, um den Kameraden zu beraten - dies hat Ralf gemacht.
Gespeichert

alpha_de

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 339
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #12 am: 17. Januar 2024, 12:19:57 »

Ich wundere mich, wie belehrend du hier gegenüber anderen auftrittst. Bist du Referent bei R III 1 oder aktiver Rechtsberater oder Korruptionsbeauftragter? Wenn nein, dann ist das deine Meinung und ich habe eine abweichende Meinung.

Die Vorschrift gibt eine absichtlich unvollständige Aufzählung von Anlässen ohne Amtsbezug, da steht "z.B.". Und ich hätte damit kein Problem, solange ein Anlass gegeben ist und das Geschenk nicht aus dem Rahmen fällt. Diese Bewertung wird aber der Vorgesetzte treffen und der wird das auch können.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #13 am: 17. Januar 2024, 12:28:50 »

Zitat
aus seiner Sicht aber wohl auch mittelbar im dienstlichen Interesse.

Dies belegt einen Amtsbezug - so sieht es der TE.

Ja, die Aufzählung ist nicht abschließend, stellt aber eine Liste OHNE Amtsbezug da, wo sich das Geschenk aus dem Anlass heraus eben nicht aus eine "Einzeltat" mit Amtsbezug bezieht.

Ich sehe meine Einschätzung nicht als "Meinung", sondern als sachgeleitete Hilfestellung. Ich bin weder RB noch in der Korruptionsbekämpfung tätig - aber aber Schulungen dazu besucht.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:Vorgesetztem eine Flasche Wein/Whiskey schenken
« Antwort #14 am: 17. Januar 2024, 14:04:24 »

TE hat alle erforderlichen Hinweise, ich schließe.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de