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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?  (Gelesen 839 mal)

Tasmanian Devil

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Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« am: 17. Januar 2024, 10:47:18 »

Hallo

Bei uns steht ein IGF Marsch an. 6km mit 15 Kilo Gepäck.

Der Durchführende Hpfw möchte aber einen Gepäcklauf. Wer beim gehen erwischt wird fällt durch und bekommt ihn nicht eingetragen.

Hab die Vorschrift durchwühlt aber da steht nur Marschieren. Alle wollen unter 30 Minuten schaffen. Ich habs auch probiert kann aber mit 15 Kilo Gepäck nur 500m Rennen dann bin ich platt.

Ist dieses Vorgehen so erlaubt? Also entweder rennen oder kein Eintrag
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schlammtreiber

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #1 am: 17. Januar 2024, 15:24:45 »

Naja, wenn er einen Gepäcklauf befiehlt ist das erst mal ein Befehl.

Ich persönlich halte das zwar auch eher für doof (Lauf mit Waffe oder Waffe und Ausrüstung wäre evtl sinnvoller) aber wer bin ich schon.  ;)
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F_K

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #2 am: 17. Januar 2024, 15:46:31 »

Nunja, so ein Raubtier sollte schon laufen können ....

Spass beiseite - wie Schlammtreiber richtig schreibt, kann der Vorgesetzte Vorgaben machen - wenn Du den Befehl nicht erfüllen kannst, dann laufe halt 500 Meter, ruhe "schnell gehend" aus, und dann laufe wieder.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eilmarsch
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SolSim

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #3 am: 17. Januar 2024, 15:51:12 »

Ein Hauptfeldwebel kann also von einem Disziplinarvorgesetzten auf dem Dienstplan gesetzten IGF Marsch modifizieren?
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Tasmanian Devil

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #4 am: 17. Januar 2024, 15:59:26 »

Ein Hauptfeldwebel kann also von einem Disziplinarvorgesetzten auf dem Dienstplan gesetzten IGF Marsch modifizieren?

Das geht bei uns. Der Dienstplan liegt auf dem Server der Kompanie und jeder kann den bearbeiten. Der wird regelmäßig geändert von meinen Vorgesetzten. Aber Ausgehängt wird nur der original
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Tasmanian Devil

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #5 am: 17. Januar 2024, 16:01:16 »

Nunja, so ein Raubtier sollte schon laufen können ....

Spass beiseite - wie Schlammtreiber richtig schreibt, kann der Vorgesetzte Vorgaben machen - wenn Du den Befehl nicht erfüllen kannst, dann laufe halt 500 Meter, ruhe "schnell gehend" aus, und dann laufe wieder.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eilmarsch

Das klingt gut. Wobei ich nicht gesehen hab wie Gepäck definiert wird. Theoretisch kann eine 12 Kilo Weste mit 4 Kilo Daypack ja auch als Gepäck gezählt werden.

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Ralf

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #6 am: 17. Januar 2024, 16:07:26 »

Ein Hauptfeldwebel kann also von einem Disziplinarvorgesetzten auf dem Dienstplan gesetzten IGF Marsch modifizieren?

Das geht bei uns. Der Dienstplan liegt auf dem Server der Kompanie und jeder kann den bearbeiten. Der wird regelmäßig geändert von meinen Vorgesetzten. Aber Ausgehängt wird nur der original
Dadurch erlangt er aber keine Gültigkeit, wenn er nicht durch den DV erneut gebilligt wurde.

Es heißt ja in der Regelung "Marschtest". Ein "Lauf" ist kein Marsch. aber sei es drum.
Was nicht geht ist:
Zitat
Wer beim gehen erwischt wird fällt durch und bekommt ihn nicht eingetragen.
Wenn man die Strecke in den vorgesehenen 60 Minuten schafft, hat man es bestanden. Eine Nichteintragung wäre damit auch nicht regelhaft.


Das klingt gut. Wobei ich nicht gesehen hab wie Gepäck definiert wird. Theoretisch kann eine 12 Kilo Weste mit 4 Kilo Daypack ja auch als Gepäck gezählt werden.
Wenn wir schon uns um Worte streiten, ist eine Weste kein Gepäck, denn dann kannst du ja auch die Schuhe dazu rechnen etc.
Was ich nie verstehe ist, wieso man immer versuchen muss, am Rande des Normalen sich entlang zu hangeln und noch nen Schritt weiterzugehen. Das gilt sowohl für den HptFw mit seinem Lauf als auch deine Definition des Gepäcks. Dienstlich gelieferter Rucksack, 15 Kg rein und gut ist.
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F_K

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #7 am: 17. Januar 2024, 16:11:13 »

Anmerkung:

Ein "Marsch" ist die Verlegung von Soldaten von A nach B (geht z. B. mit KFZ, Gefechts- oder Luftfahrzeugen).
Ein Marsch zu Fuss ist halt "per Pedes", kann / darf auch gelaufen werden - siehe Wiki Text.

Eine Weste ist regelmäßig wenig atmungsaktiv - daher keine gute Wahl.
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Ralf

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #8 am: 17. Januar 2024, 16:26:00 »

Ein Marsch zu Fuß zeichnet sich durch ein regelmäßiges Tempo (idR 4km/h) inkl. kurzer Pausen aus. Quelle: AR Gefechtsdienst aller Truppen.
Hier ist die Vorgabe, in 60 Minuten 6 km zu laufen. Ob ich die rückwärts seitwärts oder im Gänsemarsch mache, ist völlig egal: bleibe ich unter 60 Minuten, habe ich bestanden.
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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #9 am: 17. Januar 2024, 16:41:09 »

@ Ralf:

Die IGF Leistungsmärsche haben eine Zielvorgabe von unter 10 Minuten pro Kilometer - also 6 km unter einer Stunde.

Wenn dies gelingt, ist der durchgeführte Marsch zu bescheinigen, die Vorgabe gilt als erfüllt.

In Infanterieeinheiten ist es nicht unüblich, den Test zusätzlich als Training / Leistungsdemonstration zu nutzen und zumindest Teilstrecken zu laufen - mir ist keine Regelung bekannt, die dies untersagt.
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Ralf

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #10 am: 17. Januar 2024, 16:45:24 »

Ich habe auch nichts anderes gesagt:
Zitat
Hier ist die Vorgabe, in 60 Minuten 6 km zu laufen. Ob ich die rückwärts seitwärts oder im Gänsemarsch mache, ist völlig egal: bleibe ich unter 60 Minuten, habe ich bestanden.
Da du wiki zitierst hast, was ein Marsch ist, habe ich mal eine etwas validere Quelle angeführt, was ein Marsch ist. Und ein Lauf ist eben kein Marsch. Das trägt aber halt eben nicht zur Frage bei. Ausschlaggebend ist der zitierte Satz.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #11 am: 18. Januar 2024, 06:48:30 »

Der Dienstplan liegt auf dem Server der Kompanie und jeder kann den bearbeiten. Der wird regelmäßig geändert von meinen Vorgesetzten. Aber Ausgehängt wird nur der original

Was sagt denn die VP, die mit beteiligt werden muss? Natürlich lässt die Dienstplandatei beliebig editieren, aber es zählt ja nur, was unterschrieben am Aushang ist, da sich die Soldaten nur dort informieren und nicht in irgendwelchen Datenverzeichnissen oder Ordnerablagen.
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BulleMölders

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #12 am: 18. Januar 2024, 07:46:13 »

Und es geht wieder los, wer darf nun recht haben beim Marsch zu Fuß. Dieser ständige Streit über Rechthaberei ist zu 90% nicht förderlich. Dient in den meisten Fällen auch nur der Streicheleinheit des Egos gewisser Forensteilnehmer.
Also bitte hört auf damit.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #13 am: 18. Januar 2024, 13:38:07 »

Wir sind beim Marsch immer gelaufen, um eher wieder drinnen zu sein und damit bis zum Mittag entsprechend "Pause". Allerdings galten da noch die alten Regeln, also 20 bzw. 30 km und 10 kg Zuladung bzw. ab einem bestimmten Alter 25 km statt 30 km.
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schlammtreiber

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Antw:Gepäcklauf statt Marsch erlaubt?
« Antwort #14 am: 18. Januar 2024, 14:09:08 »

Und es geht wieder los, wer darf nun recht haben beim Marsch zu Fuß. Dieser ständige Streit über Rechthaberei ist zu 90% nicht förderlich. Dient in den meisten Fällen auch nur der Streicheleinheit des Egos gewisser Forensteilnehmer.
Also bitte hört auf damit.

Ich möchte das gerne unterstreichen/unterschreiben.
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