Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 23:59:10
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Elternzeit für Vater und Rechtzeitig nicht mehr fern von zu Hause...  (Gelesen 765 mal)

Seefahrer

  • Gast

Moin Kameradinnen und Kameraden,

Ich bin Zeitsoldat bei der Marine und überzeugter und aktiver Seefahrer.
Meine Freundin erwartet zum Mai hin Nachwuchs.
Jetzt bin ich dabei Elternzeit zu beantragen. 3 Monate nach der Geburt sollen es erstmal werden.
Davor würde ich gerne schon 2 Monate nicht mehr fern von zu Hause sein.
Der Gesamtzeitraum für keine Seefahrt oder weit weg von zu Hause beträgt 5 Monate.
Leider ist der Personalmangel bei uns auch sehr groß.
Aktuell bin ich in der Klärung wegen der Zeit davor.
Ich vermute mal es liegt dann im Ermessensbereich der entsprechenden Vorgesetzten auf den werdenden Soldatenvater Rücksicht zu nehmen oder?
Hat man als Soldat da ein recht drauf für die Familie da sein zu können?
Ich möchte meine Familie natürlich nicht vernachlässigen aber auch die richtige Waage zwischen diesem schönen Beruf finden.
Habt ihr da Erfahrungen gemacht?

Freundliche Grüße
Seefahrer
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034

Wenn ich das richtig verstehe willst du 2 Monate heimatnah Dienst machen und dann 3 Monate Elternzeit machen?
Nein, es besteht kein Anrecht darauf, den Dienst abseits deines eigentlichen Dienstpostens heimatnah machen zu können, solange keine besonderen Gründe (Pflegebedürftigkeit etc.) vorliegen. Wenn heimatnah ein dienstlicher Auftrag für dich vorliegt, kann dein Chef eine Kommandierung beantragen. Es muss aber ein dienstlicher Grund - weil Kosten - vorhanden sein.
Vielleicht Urlaub und FvD, Überstunden zusammenkratzen und diese für den Zeitraum aufwenden?
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

VictorBravo

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 95

Jetzt bin ich dabei Elternzeit zu beantragen.

Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet. Muss der Dienstherr so hinnehmen ...
Gespeichert

Maybach

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62

Hier gibt es einige Punkte die zu beachten sind, ich empfehle insbesondere den Sozialdienst der Bundeswehr zu kontaktieren, um alle relevanten Informationen zu erhalten und danach zu entscheiden.

Auch die finanziellen Aspekte sind bei dem Zeitraum nicht ohne!

Z.B. verlängert sich dadurch auch die Dienstzeit eines SaZ. Eine Option wäre auch, die Elternzeit mit dem Urlaub zu kombinieren, wie Ralf schrieb.

Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034

Z.B. verlängert sich dadurch auch die Dienstzeit eines SaZ. Eine Option wäre auch, die Elternzeit mit dem Urlaub zu kombinieren, wie Ralf schrieb.
Richtig, aber da muss man individuell prüfen, denn die Dauer der Berufung eines SaZ verlängert sich nur nach § 40 Abs. 4 Satz 1. SG unter Berücksichtigung des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn die militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

sventon

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4

Guten Abend,
Nicht ganz richtig.
Dienstort ist Heimatnah.
Mir geht es darum ab dem 7. Schwangerschaftsmonat nicht mehr in See zu stehen.
Und ab dem 8. Monat möchte ich dann Urlaub nehmen für 4 Wochen.
So wurde es mir auch Seitens Personalstelle / Stab empfohlen.

Meine Freundin unterstützen.
Weil sie auch schon einen Jungen hat und ein Hund 🐶

Außerdem ist es auch eine Risikoschwangerschaft weil wir / sie schonmal eins verloren hat letztes Jahr.
Danach spricht man immer von Risikoschwangerschaft.

Leider konnten meinem Wunsch noch nicht zugesprochen werden. Natürlich ist man im Gespräch und versucht wird es.
Aber sowas hat schon öfters nicht gereicht.

Sozialdienst ist ein super Tipp 👍
Vieles ist mir schon bekannt 👍
Finanzen + Dienstzeit zB. - das ist kein Problem
Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.284
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders

Ich als alter Mariner würde da als erstes mal mit meinem Abschnittsleiter und dann mit meinem Kommandanten und 1O oder 1WO in einem sechs Augen Gespräch darüber sprechen.
Es sollte ja wohl die Möglichkeit geben für die Zeit eine Stelle im Geschwader zu finden oder auf einer Einheit die in der Werft liegt. Da gibt es immer Kameraden die liebend gern zur See fahren als in der Werft zu liegen. Meistens reicht es, wenn die Wachtmeister mal miteinander reden.

Zu meiner Zeit war das nie ein Problem, wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, eine Seefahrt nicht mitmachen wollte/konnte, dass ersatz auf den anderen Schiffen gefunden wurde und dann hin und her komandiert wurde.

Wichtig ist, rechtzeitig Ansprechen an Bord und alle wichtigen Vorgesetzten mit ins Boot hohlen. Je nachdem von welcher Dienstgradgruppe wir hier reden, gehört da auch eventuell der Meister dazu.
Gespeichert

DeltaEcho

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 743

Nichts für ungut, aber wann war deine Zeit bei der Marine? Zumal es heute gerade bei seefahrenden Einheiten Probleme gibt.

Hier meine Empfehlung ab Monat 8 EU/Überstunden etc. Hier sind die Hürden hoch so etwas zu verweigern, gerade wenn eine Geburt ansteht.
Das mit dem Sozialdienst ernst nehmen, denn Elternzeit kann ab 01.04 nur noch ein Monat parallel genommen werden (wenn man auch Elterngeld beziehen möchte).
Deine Frau ist nach der Geburt aber zwei Monate im Mutterschutz, was bereits als Zeit für die Elternzeit gilt.

Ist ein bisschen kompliziert und man muss dies auch einmal finanziell durchrechnen.
Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.284
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders

Wenn das reden mit Vorgesetzten bei der heutigen Marine nicht mehr gegeben ist um Probleme zu lösen, dann ist meine Marinezeit tatsächlich zu lange her.

Damit ist die heutige Marine tatsächlich nicht mehr "meine" Marine.

Aber ich schweife vom Thema ab, zurück zu denen die die heutige Marine kennen.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de