Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 10:22:35
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Vernehmung  (Gelesen 1042 mal)

Cola2002

  • Gast
Vernehmung
« am: 20. Januar 2024, 21:00:10 »

Guten Tag,
Hab mal eine Frage hatte vor kurzen eine Vernehmung obwohl ich Krank auf Stube geschrieben war
Und am vor Abend der Vernehmung eine Operation mit Betäubung hatte. Hätte man mich trz am
Nächsten Tag vernehmen können? Obwohl ich Schmerzmittel genommen hatte ? Und Status hatte ?

Desweiteren fragte ich nach einer Ausfertigung für mich von dem Protokoll, es lagen 3 auf dem Tisch.
Er meinte Nein , ich wiederholte die Frage nach der Ausfertigung und er meinte wieder Nein .

Wie schaut das jetzt aus mit meinen Laufbahn Lehrgängen ? Werden die jetzt abgesagt solange die Ermittlungen laufen ?
Gespeichert

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Vernehmung
« Antwort #1 am: 20. Januar 2024, 21:57:25 »

Zitat
hatte vor kurzen eine Vernehmung obwohl ich Krank auf Stube geschrieben war

Nicht dienstfähig ist nicht gleichbedeutend mit nicht vernehmungsfähig. Auch wenn man krank ist, kann man vernommen werden. Es obliegt dem Vernehmenden, einzuschätzen, ob die Vernehmung Sinn macht oder nicht. Die Polizei vernimmt nach einem Verbrechen auch auf der Intensivstation, wenn es sein muss. Letztlich ist entscheidend, ob die Aussage glaubhaft war oder nicht. Das ist eine Frage der Beweiswürdigung.

Zitat
Desweiteren fragte ich nach einer Ausfertigung für mich von dem Protokoll

Als Zeuge kriegen Sie NIE ein Protokoll, beim Beschuldigten hingegen kommt es darauf an. Er bekommt zwar keine Ausfertigung des Protokolls, aber er hat ein Recht auf Akteneinsicht. Und aus der Akte kann man sich sogar Kopien anfertigen. Mit anderen Worten: Man kriegt das Protokoll über den Umweg der Akteneinsicht. Daher kann der Chef auch gleich ein Exemplar zur Verfügung stellen.

Zitat
Wie schaut das jetzt aus mit meinen Laufbahn Lehrgängen ? Werden die jetzt abgesagt solange die Ermittlungen laufen ?

Da wir hier nicht mal im Ansatz wissen, um was es geht, kann das hier auch niemand sagen. Daher gilt der Grundsatz: Keine Förderung während eines Disziplinarverfahrens. Ob hier etwas anderes gilt, kann man mangels Sachverhalt nicht beurteilen.
Gespeichert

Cola2002

  • Gast
Antw:Vernehmung
« Antwort #2 am: 20. Januar 2024, 22:28:43 »

Also soll ich direkt am Montag zum Chef gehen auf dem Lehrgang der das Verfahren eröffnet hatte und Akten einsicht fordern ? Muss er mir das sofort gewähren ?

Zur Tat die mir Vorgeworfen wird:
Ich hatte Trennungsgeld auf dem Lehrgang per Stivi wie immer Abgerechnet , was aber wohl Falsch war. Wir sollen es auf dem Lehrgang per Papier form machen. Als das Raus kam , hab ich sofort die Abbrechnungs stelle angerufen und das geschildert was passiert ist , die meinte ok alles gut verstehen wir , wir schreiben eine Rechnung per Lono und sie zahlen das zurück und reichen trz den In Papier form ein. Alles klar meinte ich am Telefon. Aber wir haben ihren Chef in der Stamm informiert. Aber werde ihn anrufen das das ganze geklärt ist. Darauf hin hab ich ihn nochmal angerufen und ihm das erklärt, er konnte das auch vestehen alles gut.
1 Tag später rief ihn nochmal bei der Abrechnungsstelle an und fragte nach der Rechnung und es hieß die kommt heute. Als ich gefragt hatte ob sie meinen Chef schon angerufen haben, meinte die Ja aber das ist wohl an den Chef auf dem Lehrgang gegangen jetzt und liegt da.
 
Dann kam es zur Vernehmung, ich kenn mich damit nicht aus. Am Vor Tag wurde ich abends im Bwk Operiert und war etwas neben der Spur wegen dem Schmerzmittel.
Muss er Fragen ob ich in der Lage bin an der Vernehmung teil zu nehmen ?

Also heißt das Während der Ermittlungen durch den DV..., disziplinarer Vorermittlungen..., eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahrens, sollen (hieß vorher dürfen) die Betroffenen nicht gefördert werden, bedeutet im endeffekt das war mit meinen Laufbahn Lehrgängen für meinen Dienstposten ?
Gelesen hatte ich auch davon ausgenommen ist die Teilnahme an Laufbahnlehrgängen sowie Ausbildungen und Lehrgängen im jeweiligen Regelausbildungsgang. Dazu kommen noch weitere Härtefallausnahmen
Gespeichert

Micha88

  • Gast
Antw:Vernehmung
« Antwort #3 am: 21. Januar 2024, 08:04:19 »

In welcher Laufbahn befindest du dich denn?
Gespeichert

Cola2002

  • Gast
Antw:Vernehmung
« Antwort #4 am: 21. Januar 2024, 10:22:55 »

Feldwebel vorher war ich Mannschafter aber auch erst seid 2 Jahren dabei
Gespeichert

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Vernehmung
« Antwort #5 am: 21. Januar 2024, 16:42:36 »

Ob man jetzt per Stiewi oder per Papierform einreicht ist das eine. Das interessiert für sich genommen jetzt eher weniger. Viel entscheidender ist die Frage:

Hast Du falsche Angaben im TG-Forderungsnachweis gemacht, oder nicht? Hast Du also durch falsche Angaben Gelder beantragt, die Dir nicht zustehen? Das alleine ist relevant.

Gespeichert

Cola2002

  • Gast
Antw:Vernehmung
« Antwort #6 am: 21. Januar 2024, 17:51:46 »

Das hab ich mich auch gefragt und alles nochmal nachgeschaut. Ich habe sogar zu wenig beantragt …. Mir würde mehr zu stehen , ich habe immer zu wenig Kilometer angeben nach Hause , Desweiteren ist aufgefallen das Im Monat 02 April für Monat 03 März überwiesen wurde ….
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Online Online
  • Beiträge: 19.702
Antw:Vernehmung
« Antwort #7 am: 23. Januar 2024, 21:13:33 »

Die Frage war aber, ob falsche Angaben gemacht wurden. „Wahrheit“ ist auch eine Dienstpflicht.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de