Also soll ich direkt am Montag zum Chef gehen auf dem Lehrgang der das Verfahren eröffnet hatte und Akten einsicht fordern ? Muss er mir das sofort gewähren ?
Zur Tat die mir Vorgeworfen wird:
Ich hatte Trennungsgeld auf dem Lehrgang per Stivi wie immer Abgerechnet , was aber wohl Falsch war. Wir sollen es auf dem Lehrgang per Papier form machen. Als das Raus kam , hab ich sofort die Abbrechnungs stelle angerufen und das geschildert was passiert ist , die meinte ok alles gut verstehen wir , wir schreiben eine Rechnung per Lono und sie zahlen das zurück und reichen trz den In Papier form ein. Alles klar meinte ich am Telefon. Aber wir haben ihren Chef in der Stamm informiert. Aber werde ihn anrufen das das ganze geklärt ist. Darauf hin hab ich ihn nochmal angerufen und ihm das erklärt, er konnte das auch vestehen alles gut.
1 Tag später rief ihn nochmal bei der Abrechnungsstelle an und fragte nach der Rechnung und es hieß die kommt heute. Als ich gefragt hatte ob sie meinen Chef schon angerufen haben, meinte die Ja aber das ist wohl an den Chef auf dem Lehrgang gegangen jetzt und liegt da.
Dann kam es zur Vernehmung, ich kenn mich damit nicht aus. Am Vor Tag wurde ich abends im Bwk Operiert und war etwas neben der Spur wegen dem Schmerzmittel.
Muss er Fragen ob ich in der Lage bin an der Vernehmung teil zu nehmen ?
Also heißt das Während der Ermittlungen durch den DV..., disziplinarer Vorermittlungen..., eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahrens, sollen (hieß vorher dürfen) die Betroffenen nicht gefördert werden, bedeutet im endeffekt das war mit meinen Laufbahn Lehrgängen für meinen Dienstposten ?
Gelesen hatte ich auch davon ausgenommen ist die Teilnahme an Laufbahnlehrgängen sowie Ausbildungen und Lehrgängen im jeweiligen Regelausbildungsgang. Dazu kommen noch weitere Härtefallausnahmen