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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve  (Gelesen 2151 mal)

wolverine

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #15 am: 28. Januar 2024, 14:08:20 »

Mich beschleicht jedoch das Gefühl dass die Forderung nach verpflichtender Heranziehung insbesondere von den Kameraden mit 10monatiger RDL und erfolgreicher, zivilberuflicher "Selbstständigkeit" kommt. 
Verstehe ich nicht. Ein Selbstständiger kann doch üben, solange er möcht. Der braucht doch keine Verpflichtung.
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xnos

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #16 am: 28. Januar 2024, 15:41:01 »

@OberstabsSteiger

Eine Debatte muss nicht nach dem Prinzup "Ganz Oder Gar Nicht" geführt werden.

Es ist doch auch völlig OK, dass nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers herangezogen wird. Auch muss nicht unbedingt ein Arbeitnehmer z.B. eines kleinen Handwerksbetriebs mit vier Angestellten herangezogen werden, "nur" weil der Arbeitnehmer das gerne möchte.

Gewisse Ideen und deren Varianten sollten allerdings diskutiert und ggf. auch wieder verworfen werden, wenn der mediale Ton "Jetzt ist der Zeitpunkt zum Handeln" aussagt (s. mein Post).

Ein Änderung des Prinzips der Freiwilligkeit könnte bspw. im Öffentlichen Dienst beginnen. Hier ist die Zustimmung des AG meines Erachtens nach hinfällig. Simpel: Ist die Landesverteidigung wichtiger, oder dass eine Behörde, in der unter Umständen auch regulär vertreten wird, ihrem Tagesgeschäft nachkommt?

Dass keine Zustimmung eines zivilen AG mehr erforderlich wäre, könnte auch von weiteren Faktoren abhängig sein: Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz, ... den Arbeitgebern könnte auch eine "Rückstellung um x Monate" eingeräumt werden, keine Heranziehung bei Arbeitnehmern in Ausbildungen, usw. ähnlich wie es zu den Zeiten der Wehrpflicht war.

ODER: Es wird medial einfach nur überdramatisiert. Aber dann könnte auch mal die Debatte weiterverfolgt werden, ob wir überhaupt noch eine Bundeswehr, wie wir sie kennen, brauchen.
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Unproomn

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #17 am: 29. Januar 2024, 08:58:13 »

Ich muss das nochmal betonen:

Der erste Schritt, bevor das Gesetzeswerk hin zu verpflichtenden Einberufungen hin verändert werden könnte, wäre, die "weißen Jahrgänge" ab 2011 nachzumustern, im nächsten Schritt auch die meisten Frauen und bei allen bis sagen wir 45, die damals "ausgemustert" wurden, nochmal genau hinzuschauen. Man kann nicht den Reservedienst über die Grenzen der Freiwilligkeit hinaus ausweiten und dann aber gleichzeitig lediglich eine überschaubare Bevölkerungsgruppe damit belangen.

Bildlich gesagt würde ich dann für die bestehenden beorderten Reservisten als erste verpflichtende Aufgabe sehen, all die Ungedienten erst einmal auszubilden. Denn zunächst müsste mal Wehrgerechtigkeit (unabhängig des Geschlechts) hergestellt werden, bevor man die kleine Subgruppe an ehrlicherweise eher aus Idealismus und persönlicher freiwilliger Entscheidung intensiver als bisher für alle möglichen Einsatzzwecke heranzieht. Allein für ein paar Hundert € zusätzlichen Wehrsold und Nachtzuschläge wäre es das nicht wert.
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Wieland

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #18 am: 29. Januar 2024, 18:38:32 »

Ich stimme hier dem Vorredner zu. Mein Vorhaben mich als (ungedienter) Arzt bei der BW zu engagieren wird wohl leider, so gern ich es auch machen würde, an der notwendigen Ausbildungsdauer scheitern (3 Wochen Einweisungslehrgang plus 4 Woche ASSA plus Dienstleistungstagen) und das alles innerhalb von max. 3 Jahren. Wird für mich als Selbstständiger mit Familie letztlich schwer umzusetzen sein.


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F_K

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #19 am: 29. Januar 2024, 19:58:32 »

Wieso?

4 Wochen pro Jahr ist ja jetzt nicht so viel... Wenn man will.
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Unproomn

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #20 am: 30. Januar 2024, 13:27:47 »

Wieso?

4 Wochen pro Jahr ist ja jetzt nicht so viel... Wenn man will.

Es kommt halt darauf an, was man will. Du gehst vom bisher althergebrachten Szenario aus, dass die Bundeswehr eigentlich viel weniger spannende RDL-Verwendungen, Lehrgänge, Laufbahnwechsel etc. hat, als es Interessenten gibt, die sich aus verschiedenen Gründen gerne eine "Zweitkarriere" aufbauen wollen. Wenn bspw. 100 Interessenten gerne RO oder RFw werden möchten, aber es nur 25 DP gibt, kann die BW es sich natürlich leisten, nur diejenigen zu nehmen, die sich eben 4-8 Wochen freischaufeln können.

Wir reden hier aber ja von einem anderen Szenario.
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F_K

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #21 am: 30. Januar 2024, 14:07:48 »

@ Unproomn:

Ich kann Deinen "Punkt" jetzt nicht nachvollziehen.

So ein Engagement MUSS ja auf Gegenseitigkeit beruhen, d. h. die Bundeswehr muss einen Mehrwert haben, ebenso der Bewerber.

Ein Arzt bekommt genug Möglichkeiten bei der BW / Reserve sich einzubringen (inklusive Einsatz, keine Grenzen nach oben, wenn gewollt), aber er muss natürlich ein MINIMUM an (auch zeitlichem Engagement) einbringen - und wenigsten die Basisausbildung in 3 Jahren (!) absolvieren, sonst bietet er keinen Mehrwert für die Bundeswehr.

(Ein "unverbindliches, möglichst Action orientiertes Herreinschnuppen" nur am Wochenende, aber max. 2 x im Jahr, funktioniert halt nicht .... )
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Wieland

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #22 am: 30. Januar 2024, 17:45:06 »

Also meine Intention ist sicher nicht dass ich irgendwo "Action" suche, aus dem Alter bin ich raus. Und dass so ein Engagement auf Gegenseitigkeit beruht ist doch völlig klar.
Trotzdem muss es zeitlich passen, v.a. auch finanziell.

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OberStabsSteiger

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #23 am: 30. Januar 2024, 19:01:32 »

Hallo Wieland,
Nichts für ungut, aber die Diskussionsstränge hier beleuchten auch den allgemeinen Sachverhalt der Vereinbarkeit von Dienst, Familie und Beruf.

Aufgrund deiner beruflichen Qualifikation bist du natürlich durchaus interessant für die BW. Auf dem freien Arbeitsmarkt aber genauso und quasi unentbehrlich für deinen AG, insofern du angestellt bist.
 
Was ist denn deine Intention?   
Zitat: „Trotzdem muss es zeitlich passen, v.a. auch finanziell“

Das liest sich so als ob der finanzielle Aspekt ein auschlaggebendes Argument für dich ist.
Nur weil du eine gefragte zivilberufliche Qualifikation vorzuweisen hast, kannst du daraus keine Ansprüche ableiten.

Ich kenne promovierte Kameraden, die treiben sich auf Wehrübungen im Mannschaftsdienstgrad mit Genuss in der Schlammzone rum. Rödeln bis zum Umfallen ist für jene ein gefragtes Kontrastprogramm zum beruflichen Alltag. Das Geld spielt da keine Rolle.
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F_K

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #24 am: 30. Januar 2024, 19:39:14 »

Nunja, wenn er angestellt ist, erhält er Verdienstausfall.
Ggf. kann auch ein Vertreter bezahlt werden, oder die Praxis ruht, und der (ausgefallene) Gewinn wirst innerhalb von Grenzen erstattet.

Ich kenne einige Ärzte, die machen dass - es ist also möglich, wenn man will.
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OberStabsSteiger

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #25 am: 30. Januar 2024, 19:46:33 »

Wieso?

4 Wochen pro Jahr ist ja jetzt nicht so viel... Wenn man will.

Prinzipell geb ich dir Recht, 4 Wochen sind wirklich nicht viel.. auf den ersten Blick.

4 Wochen, das sind 20 Werktage die ich im Zivilberuf fehle.

Wer schonmal betriebliche Arbeitskraft- bzw Lohnkalkulation gemacht hat weiß das ein Arbeitnehmer im Schnitt "nur" 200 produktive Tage arbeitet. Die restlichen 156 Tage sind in Form von Wochenenden, Feiertagen, Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. unproduktiv. Neben den allg Lohnnebenkosten kommen aber noch je nach Betriebs- bzw. Unternehmenart noch viele, viele andere Fixkosten hinzu.

Sprich in 200 Tagen muss für 365 Tage Geld verdient und der angestrebte Gewinn erwirtschaftet werden.

Wenn ich nun 20 von 200 Tagen fehle, dann entspricht das 10% meiner kalkulierten Arbeitskraft. Da ist der Verdienstausfall auch nur ein schwacher Trost für den AG.

Nebenbei bemerkt ist das im öffentlichen Dienst nicht anders. Hier bleiben im Regelfall dann die Vorgänge liegen, da die Ämter diesen Personalausfall nicht mit zusätzlichen Einstellungen kompensieren können.

Da kann der AG der Bundeswehr und Reserve noch so offen gegenüberstehen, es lohnt sich für ihn nur wenn auf seinen AN verzichten kann...oder möchte...

Da liegt der Charme von Kurzwehrübungen, welche sich bspw. von Donnerstag/ Freitag bis Sonntag erstrecken. Die Abwesenheit im Betrieb ist kurz und aufgestautes Arbeitsaufkommen kann zeitnah abgearbeitet werden.
 Ebenso ist die Akzeptanz bei Kollegen und Vorgesetzten sehr hoch.
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Wieland

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #26 am: 30. Januar 2024, 19:57:43 »

Vielleicht hab ich mich dann missverständlich ausgedrückt. Ich gehe ja nicht mit der Absicht zum Bund möglichst viel Geld zu verdienen. Es dürfen aber keine finanziellen Nachteile entstehen.
Als Praxisinhaber muss ich ja den Vertreter bezahlen, der sich auch nicht zum Mindestlohn hinstellt, insofern sich überhaupt einer findet bei dem Mangel an Allgemeinärzten. Sonst müssen andere Praxis mitvertreten, was nicht gerade für Begeisterung bei meinen Kollegen sorgen wird.

Ich darf als Kassenarzt laut Vorgaben der KV max. 12 Wochen im Jahr den Laden dicht machen, ist ja erstmal viel. Aber laufende Kosten bleiben ja bestehen.  Das muss sich schon rechnen, mit einem Minus rauszugehen bin ich nicht bereit, das gebe ich ehrlich zu.

Meine Intention ist einfach die BW im Rahmen meiner Möglichkeiten mit meinem Wissen aus dem Zivilleben zu unterstützen. Ich würde ggf. auch zunächst als Mannschafter unterstützen. Dazu gibt es ja eine Ausbildung für Ungediente im Heimatschutz bei uns.
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thelastofus

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #27 am: 31. Januar 2024, 09:21:53 »

Beim Heimatschutz aber genau informieren wie und was die üben. Da gibt es auch alles von Freitag Mittag bis Sonntag  aber auch 1 bis 2 Wochen am Stück und das 3-4 im Jahr, plus ggf. Nach und Vorkommando.
Oder "komische" Stückelungen von Donnerstag bis Mittwoch..

Wenn man ungedient ist so wir  die ASA ? oder wie das gerade heißt auch nur Wochenweise im Block angeboten...

Im Heimatschutz muss man auch Zeit mitbringen. Manchmal sogar mehr..

Wie im anderen Thread erwähnt wäre doch vllt. Notarzt oder Katastrophenschutz was. Da wir auch medizinisches Wissen benötigt. Es gibt auch noch den Feuerwehrarzt, wobei der schon eher sinnlos ist.
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F_K

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #28 am: 31. Januar 2024, 09:27:33 »

Anmerkung:

Auch für Selbstständige gibt es "Unterhaltsicherung", so dass niemand (außer bei sehr hohen Verdiensten) mit einem "Minus raus gehen muss".

Ein UNGEDIENTER ARZT hat genau NULL Fähigkeiten / Wissen, um die BW im Heimatschutz als Mannschafter zu unterstützen - er muss genauso wie jeder ungediente Zivilist sehr ZEITaufwendig ausgebildet werden, um nur ein Mindestmaß an Fähigkeiten zu haben.

Ein Arzt kann aber mit einem (verhältnismäßig geringem) Zeitaufwand dazu befähigt werden, seine HOCHWERT Fähigkeit gewinnbringend einzusetzen, dass sollte hier das Thema sein.

... oder halt Notarzt, oder KatSchutz, oder eine der sonstigen (med.) HiOrgs (je nach zeitlicher Verfügbarkeit und persönlichen Präferenzen)

Ein Artz als "Sandsackschlepper"; wenn in der Not eher Ärzte benötigt werden, ist deutlich kontraproduktiv.
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schlammtreiber

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Antw:Arbeitgeber & Vereinbarkeit mit der Reserve
« Antwort #29 am: 31. Januar 2024, 09:36:57 »

Eins sollte jedoch klar sein: Für einen AG der seinen AN 10 Monate im Jahr entbehren kann, ist der AN im höchsten Maße entbehrlich....

Dauerwehrübungen von 10 Monaten im Jahr sind auch etwas anderes - das wären ja die berüchtigten "Berufsreservisten".
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Semper Communis
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