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Autor Thema: SAN Bereich KZH Notfall  (Gelesen 839 mal)

derLappen

  • Gast
SAN Bereich KZH Notfall
« am: 26. Januar 2024, 10:45:15 »

Hallo.

Vorweg, ich wünsche niemandem die Situation in der ich mich grad befinde.
Ich muss mich auch jetzt sehr schwammig ausdrücken, da man sonst sehr leicht alles googlen kann,
und man dann Namen, Adressen etc. rausbekommen kann und das Strafverfahren noch im vollem Gange ist.

Meine Mutter wurde Opfer eines versuchten Mordes, ist schwer verletzt worden und ist seitdem sehr eingeschränkt.
Alle Behörden (SDDJ,WR,TA,Pflege, Opferschutz, Polizei etc.) sind sehr hilfsbereit und tun ihr möglichstes.

Mein Problem ist, die Mühlen arbeiten in Deutschland teilweise langsam, ich wurde für 2 Wochen KZH geschrieben
und das geht jetzt erst richtig los mit Behördengängen, Ambulanter Behandlung, psychologischer Betreuung etc.
Das bedeutet eine Unmenge an Telefonaten, neuen Menschen im Leben meiner mum, selbst ich hab schon mehrere Zettel voll mit Nummern, Daten etc.
und da ein Überlick zu behalten ist sehr schwer, selbst für mich und meine mum würde das allein nicht schaffen und aufgeben und sich weggsperren und abblocken.

Und wir reden ja noch nicht mal von mir, und wie es mir geht, Schlaf kenn ich schon nicht mehr, das übliche halt.
Wenn ich an dem Ort vorbei gehe seh ich immer noch das Blut liegen...

Also bin ich noch mal in das SAN Zentrum was mich kzh schrieb und hab gefragt ob man mich noch ca 2,3 wochen geben kann um meiner Mum beizustehen
bis sich eben alles eingependelt hat.
Pflegedienst der dann mehr macht als nur Grundpflege, ein offizieller Ansprechpartner etc.
Die meinten dort aber die machen das nicht und ich soll mir urlaub nehmen, andere Soldaten mit älteren Eltern müssen das ja auch.
Ja da geh ich sogar noch mit, aber wie reden hier nicht über oma Erna die sich mal nen Knochen verstaucht hat,
sondern über eine ältere Frau die mehrfach mit einem Messer abgestochen wurde, was ein lebenslanges Trauma ausgelöst hat.
Das ist nicht Dorfliga, sondern championsleague.

Ich würde gern gegen dieses San Zentrum rechtlich vorgehen, was sind meine Optionen?


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didi62

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Antw:SAN Bereich KZH Notfall
« Antwort #1 am: 26. Januar 2024, 10:50:33 »

Ist der Sozialdienst der Bundeswehr eingeschaltet?
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F_K

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Antw:SAN Bereich KZH Notfall
« Antwort #2 am: 26. Januar 2024, 11:12:28 »

Sozialdienst, Gespräch mit DV und Personalführung sind der richtige Ratschlag.

2 Wochen KZH halte ich schon für relativ "grosszügig", eine Krankheit scheint zumindest nicht offensichtlich.

Urlaub / Sonderurlaub scheint naheliegenden zu sein.
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wolverine

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Antw:SAN Bereich KZH Notfall
« Antwort #3 am: 26. Januar 2024, 11:23:20 »

Wenn Sie nicht krank sind, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn man nicht krankgeschrieben wird. Und von einer wirklichen Erkrankung schreiben Sie nichts.
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schlammtreiber

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Antw:SAN Bereich KZH Notfall
« Antwort #4 am: 26. Januar 2024, 12:51:16 »

Ich würde gern gegen dieses San Zentrum rechtlich vorgehen, was sind meine Optionen?

Wogegen denn rechtlich vorgehen? "Die wollen nicht so wie ich gern will" ist in Deutschland kein Verbrechen. Dass es einem persönlich nicht passt ist nachvollziehbar, aber ich sehe jetzt keinen verfolgungswürdigen Rechtsbruch durch das SanZentrum?
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funker07

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Antw:SAN Bereich KZH Notfall
« Antwort #5 am: 27. Januar 2024, 11:46:49 »

Ich würde gern gegen dieses San Zentrum rechtlich vorgehen, was sind meine Optionen?
Das wäre Blödsinn.
Du bist nicht krank, also wirst du auch vom Arzt nicht krankgeschrieben.
Du bist bei der Bundeswehr, da ist das Ganze vielleicht mit einem Beamten, aber nicht mit einem Arbeitnehmer vergleichbar.
Ein Arbeitnehmer mit krankem Kind wird Kindkrank geschrieben, ein Soldat bekommt in dem Fall Sonderurlaub.

Das wäre auch bei dir das Mittel der Wahl: Sonder- oder Erholungsurlaub.
Sprich mit deinem Disziplinarvorgesetzten und beantrage entsprechenden Urlaub.
Für die Pflege von Angehörigen müsste dir ein gewisser Sonderurlaub zustehen. Wenn du mehr Zeit brauchst, nimm Erholungsurlaub.
Sollte der nicht ausreichen, kann der Chef weiteren Sonderurlaub gewähren.
Es bietet sich an, die VP und/oder den Sozialdienst mit ins Boot zu holen.
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HubschrauBär

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Antw:SAN Bereich KZH Notfall
« Antwort #6 am: 27. Januar 2024, 12:07:12 »

Am ehesten greift hier wohl Sonderurlaub nach §21 (1) 6. oder ggf. §21a SUrlV.

Der Ansatz sich Krankschreiben zu lassen ist hier definitv falsch.

So dramatisch die persönliche Situation auch ist:
"Denken, drücken, sprechen" (selber erstmal einlesen)

Auf die Idee zu kommen rechtliche/dispzlinare Mittel gegen den Arzt einzulegen, der Sie aus Kulanz "spontan" erstmal rausgenommen (Krankgeschrieben) hat ist schon stark.
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