Ich habe noch nie verstanden, wieso man nicht einfach unmissverständliche, einfache Regelungen schaffen kann. So wie es ist, sind für mich dieser Missverständnisse kein großes Wunder.
@MikeEchoGolf: Wann konkret ein "voller Monat" geleistet ist, habe ich aus der Vorschrift zitiert und ist eben NICHT so wie von dir behauptet. Bei dir lief es eindeutig immer falsch (zu deinen Gunsten). Auch Thomi hat es mit dem BGB nochmal verdeutlicht.
Ein weiterer Versuch meinerseits, ohne die Normen erneut zu nennen:
Übung beginnt am 02. des Monats X -> ein voller Monat ist gleistet am 01. des Monats X+1, am 01. des Monats X+2 usw. (02. - 1 Tag = 01.)
Übung beginnt am 03. des Monats X -> ein voller Monat ist gleistet am 02. des Monats X+1, am 02. des Monats X+2 usw. (03. - 1 Tag = 02.)
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Übung beginnt am 31. des Monats X -> ein voller Monat ist gleistet am 30. des Monats X+1, am 30. des Monats X+2 usw. (31. - 1 Tag = 30.)
Nun zur Fußnote bzw. § 188 (3) BGB bzgl. dem Fehlen des maßgeblichen Tages an Hand der Beispiels 31.01. - 28.02.
Übung beginnt am 31.01. -> ein voller Monat wäre rechnerisch erst gleistet am 31. - 1 Tag = 30.02.
Da dieser Tag nicht existiert, ist hier "ausnahmsweise" der volle Monat bereits am 28.02. (letzter Tag des Monats) geleistet.
Abschließend nochmal zu meinem Hinweis bzgl. dem Formulierungsfehler und der gewollten, falschen Anwendung des Passus:
Nämlich beim Fall des Starts einer Übung an einem 01. eines Monats. Rein rechnerisch:
Übung beginnt am 01. des Monats X -> ein voller Monat wäre gleistet am 00. des Monats X+1, am 00. des Monats X+2 usw. (01. - 1 Tag = 00.)
Die wirklich korrekte Anwendung der Fußnote 15 oder des §§ 188 (3) BGB würde bedeuten:
Übung beginnt am 01. des Monats X -> ein voller Monat wäre gleistet am letzten Tag des Monats X+1, also z. B.:
Übung beginnt am 01.02. -> ein voller Monat wäre gleistet am 31.03., der nächste am 30.04. usw.
Hier würde man quasi um einen Monat betrogen, was auch der Regierungsrat so sah und weder in seinem Sinne noch dem der Vorschrift ist!!! (Über die Absicht des BGB's lässt sich streiten...)