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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wehrsolderhöhung zum 01. März 2024  (Gelesen 891 mal)

LwPersFw

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Wehrsolderhöhung zum 01. März 2024
« am: 12. Februar 2024, 12:00:25 »

Für die FWDL neu:

Schütze, etc.      1837 €   (alt 1500)
Gefreiter            1892 €   (alt 1550)
Obergefreiter      2001 €   (alt 1650)
Hauptgefreiter    2272 €   (alt 1900)

Quelle: BGBl. 2024 I Nr. 20 vom 26.01.2024



Kinderzuschlag je Kind  115 €



« Letzte Änderung: 15. Februar 2024, 06:30:27 von LwPersFw »
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tdn

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Antw:Wehrsolderhöhung zum 01. März 2024
« Antwort #1 am: 14. Februar 2024, 14:25:00 »

Kommt dann auch eine äquivalente Erhöhung für RDL?
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LwPersFw

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Antw:Wehrsolderhöhung zum 01. März 2024
« Antwort #2 am: 14. Februar 2024, 18:57:44 »

Kommt dann auch eine äquivalente Erhöhung für RDL?

Dies sollte erfolgen...

"§ 8 USG Mindestleistung

(1) Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt.
Der Tagessatz wird in Anlehnung an die regelmäßigen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter und des Familienzuschlags nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes angepasst.
Das Bundesministerium der Verteidigung regelt den jeweils geltenden Tagessatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates."


Die Rechtsverordnung wäre dann die MLAnpV.  https://www.gesetze-im-internet.de/mlanpv/index.html

Ob hier schon eine Änderung in Arbeit ist ... Glaskugel ...

« Letzte Änderung: 15. Februar 2024, 06:31:36 von LwPersFw »
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