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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Falsche Erfahrungsstufe  (Gelesen 613 mal)

Morelle

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Falsche Erfahrungsstufe
« am: 13. Februar 2024, 12:52:15 »

Guten tag,

habe mal eine frage laut meiner Berechnung wurde mir vor Jahren eine falsche Erfahrungsstufe zugeteilt bzw. festgelegt(Wiedereinsteller)
Ich habe natürlich keinen Widerspruch eingelegt weil Unwissend und nicht wirklich mit dem Thema auseinander gesetzt mein Fehler.

Ist es nun nicht möglich eine erneute Prüfung zu beantragen?
Die BVA sagte mir am Telefon dies sei nicht möglich dies wiederrum kann ich mir einfach nicht vorstellen.
mir gehts hier auch nicht um eine nachzahklung sonder eher darum das es jetzt richtig gestellt wird.


MkG
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Al Terego

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Antw:Falsche Erfahrungsstufe
« Antwort #1 am: 13. Februar 2024, 13:44:34 »

Wenn Du der Meinung bist, dass Deine Erfahrungsstufe falsch ist, beantrage einfache schriftlich eine Korrektur.
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Morelle

  • Gast
Antw:Falsche Erfahrungsstufe
« Antwort #2 am: 13. Februar 2024, 14:04:15 »

Eintritt in die bundeswehr 02.01.2007 (18 Jahre alt)
Ernennung zum Saz 01.07.2008
02.01.2007 - 31.12.2010 SaZ 4
02.01.2011 - 01.12.2017 6 Jahre hauptberuflich als Lagerist
09.12.2017 - bis jetzt SaZ 25 Mannschafter (jetzige Erfahrungsstufe 4)

Gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG sind Zeiten
in einer Tätigkeit, die hinsichtlich der Wertigkeit oder Schwierigkeit mindestens einer Tätigkeit der
Laufbahngruppe (Mannschaften, Unteroffizierinnen und Unteroffiziere, Offizierinnen und Offiziere)
entspricht, der die Soldatin oder der Soldat angehört (vgl. Anlage 6.3, Randnummer 28.1.1.2). Dies
bedeutet insbesondere:

bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften nach § 10 SLV, dass alle Zeiten
hauptberuflicher Tätigkeiten bzw.
• bei Einstellung mit einem höheren Dienstgrad nach § 5 Abs. 3 SLV, dass Zeiten einer
hauptberuflichen Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst,
als Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG
anzuerkennen sind.

So wie ich das verstehe werden in der Laufbahn der Mannschaften alle Zeiten als Hauptberufliche Zeiten gewertet!?

Müsste meiner meinung nach in Stufe 6 sein oder sehe ich dies Falsch?

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LwPersFw

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Antw:Falsche Erfahrungsstufe
« Antwort #3 am: 14. Februar 2024, 06:08:57 »

Was steht denn im Festsetzungsbescheid zur Erfahrungsstufe den Sie nach Ihrer Wiedereinstellung vom BAPersBw erhalten haben ?

« Letzte Änderung: 14. Februar 2024, 12:12:31 von LwPersFw »
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Morelle

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Antw:Falsche Erfahrungsstufe
« Antwort #4 am: 14. Februar 2024, 08:05:28 »

Guten tag,

danke für ihre Antwort ja den habe ich gestern endlich mal gefunden in dem steht das mir nur 4 jahre als SaZ angerechent werden.
hatte ja auch schon mal mit dem Herrn vom BaPers telefoniert das man ja meinen Lebenslauf gesehen hat und an Hand diesem und andere unterlagen in meiner Bewerber Akte ja entnehmen konnte das ich weiter gearbeitet habe und nicht einfach tatenlos zu hause Gesäßen haben.
Natürlich ist es mein Fehler das ich nicht direkt gehandelt habe und es einfach akzeptiert habe.

Mir wurde auch erst vor kurzem bewusst das alle Tätigkeiten in der Laufbahn der Mannschaften anerkannt werden.
Drauf aufmerksam wurde ich so richtig erst als ein Kamerad Fwdl einen SaZ Antrag gestellt hat und ihm ein Vordruck ausgehändigt wurde den ich so nie erhalten oder gesehen habe "Fragebogen zur Erfassung von Zeiten zur Berücksichtigung als Erfahrungszeit im Sinne der §§ 27, 28 Bundesbesoldungsgesetz.

Wenn sie sich die Dienstzeiten oben angesehen haben sind sie denn auch der Meinung das ich in erfahrungsstufe 6 sein müsste?

kenne sie fälle wo diese noch nachträglich geändert wurde und ist dies überhaupt möglich?


MkG
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BulleMölders

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Antw:Falsche Erfahrungsstufe
« Antwort #5 am: 14. Februar 2024, 08:17:13 »

Antrag stellen und Bescheid abwarten.
Da es sich auch hier um eine individuelle Entscheidung handelt, bringt es gar nichts zu wissen, ob es in anderen Fällen geklappt hat oder nicht.

Was haben Sie bei einer Antragstellung zu verlieren? Sollte der Antrag abgelehnt werden, steht ihnen der Rechtsweg offen.
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Morelle

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Antw:Falsche Erfahrungsstufe
« Antwort #6 am: 14. Februar 2024, 08:24:53 »

Danke da haben sie natürlich auch wieder Recht.
Wollte halt nur gerne vorher wissen ob jemand schon Erfahrung (Neufestsetzung der Erfahrungsstufe) damit gemacht hat und ob meine Berechnung richtig ist.
Weil wenn es so oder nicht möglich ist eine Neufestsetzung zu erwirken kann ich mir auch den Antrag sparen.

MkG
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Al Terego

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Antw:Falsche Erfahrungsstufe
« Antwort #7 am: 14. Februar 2024, 09:38:46 »

Wollte halt nur gerne vorher wissen ob jemand schon Erfahrung (Neufestsetzung der Erfahrungsstufe) damit gemacht hat und ob meine Berechnung richtig ist.
Weil wenn es so oder nicht möglich ist eine Neufestsetzung zu erwirken kann ich mir auch den Antrag sparen.

„Erfahrungen“ irgendwelcher anderen Personen sind doch in so einem Fall völlig irrelevant. Die Zugrundeliegenden Rahmenbedingungen sind oftmals sehr unterschiedlich und nur teilweise vergleichbar.
Antrag mit den eigenen Daten stellen und warten was passiert.
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LwPersFw

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Antw:Falsche Erfahrungsstufe
« Antwort #8 am: 14. Februar 2024, 12:28:38 »

Guten tag,

danke für ihre Antwort ja den habe ich gestern endlich mal gefunden in dem steht das mir nur 4 jahre als SaZ angerechent werden.

hatte ja auch schon mal mit dem Herrn vom BaPers telefoniert das man ja meinen Lebenslauf gesehen hat und an Hand diesem und andere
unterlagen in meiner Bewerber Akte ja entnehmen konnte das ich weiter gearbeitet habe und nicht einfach tatenlos zu hause Gesäßen haben.

Natürlich ist es mein Fehler das ich nicht direkt gehandelt habe und es einfach akzeptiert habe.


Wie genannt können Sie natürlich, unter Nutzung des von Ihnen genannten Formulars und dem Beifügen der entsprechenden Tätigkeitsnachweise,
eine Neuberechnung bei BAPersBw IV 2.6 Stufenfestsetzung beantragen...

... rechnen Sie aber mit einem ablehnenden Bescheid ...

... weil, Zitat aus dem erstmaligen Festsetzungsbescheid:

"Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, jedoch frühestens nach Ablauf einer Nacht, Beschwerde beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
(...) eingelegt werden. Sie können die Beschwerde auch bei Ihrer bzw. Ihrem nächsten Disziplinarvorgesetzten einlegen."

"Um prüfen zu können, ob weitere Beschäftigungszeiten als Erfahrungszeiten anerkannt werden können, benötige ich entsprechende Nachweise innerhalb der Rechtsbehelfsfrist."






Und ja ... in der Laufbahn der Mannschaften gilt:


Zitat

Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind,
da die Laufbahn der Mannschaften weder eine berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt.



Wie ist eine hauptberufliche Tätigkeit definiert ?


Dies kann man nachlesen in

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV)    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm

Dort in den Absätzen 28.1.1.6 - 28.1.1.8



Bsp: 

Ein Bewerber wird mit 41 in die Bw eingestellt ... und kann von 20 - 40 durchgehend eine hauptberufliche Tätigkeit nachweisen = Erfahrungsstufe 8

Auswirkung , Bsp :  Gehaltstabelle ab 01.03.2024 , Ledig , LStKL 1 , nach Beförderung zum HptGefr

Stufe 1 : ca. 2350 € / netto
Stufe 8 : ca. 2600 € / netto



« Letzte Änderung: 14. Februar 2024, 12:38:10 von LwPersFw »
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