Guten tag,
danke für ihre Antwort ja den habe ich gestern endlich mal gefunden in dem steht das mir nur 4 jahre als SaZ angerechent werden.
hatte ja auch schon mal mit dem Herrn vom BaPers telefoniert das man ja meinen Lebenslauf gesehen hat und an Hand diesem und andere
unterlagen in meiner Bewerber Akte ja entnehmen konnte das ich weiter gearbeitet habe und nicht einfach tatenlos zu hause Gesäßen haben.
Natürlich ist es mein Fehler das ich nicht direkt gehandelt habe und es einfach akzeptiert habe.
Wie genannt können Sie natürlich, unter Nutzung des von Ihnen genannten Formulars und dem Beifügen der entsprechenden Tätigkeitsnachweise,
eine Neuberechnung bei BAPersBw IV 2.6 Stufenfestsetzung beantragen...
... rechnen Sie aber mit einem ablehnenden Bescheid ...
... weil, Zitat aus dem erstmaligen Festsetzungsbescheid:
"Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, jedoch frühestens nach Ablauf einer Nacht, Beschwerde beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
(...) eingelegt werden. Sie können die Beschwerde auch bei Ihrer bzw. Ihrem nächsten Disziplinarvorgesetzten einlegen."
"Um prüfen zu können, ob weitere Beschäftigungszeiten als Erfahrungszeiten anerkannt werden können, benötige ich entsprechende Nachweise innerhalb der Rechtsbehelfsfrist."
Und ja ... in der Laufbahn der Mannschaften gilt:
Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind,
da die Laufbahn der Mannschaften weder eine berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt.
Wie ist eine
hauptberufliche Tätigkeit definiert ?
Dies kann man nachlesen in
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htmDort in den Absätzen
28.1.1.6 - 28.1.1.8Bsp:
Ein Bewerber wird mit 41 in die Bw eingestellt ... und kann von 20 - 40
durchgehend eine hauptberufliche Tätigkeit nachweisen = Erfahrungsstufe 8
Auswirkung , Bsp : Gehaltstabelle ab 01.03.2024 , Ledig , LStKL 1 , nach Beförderung zum HptGefr
Stufe 1 : ca. 2350 € / netto
Stufe 8 : ca. 2600 € / netto