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Autor Thema: BVA wie ist die Zuständigkeit  (Gelesen 495 mal)

Leutonian

  • Gast
BVA wie ist die Zuständigkeit
« am: 15. Februar 2024, 14:53:58 »

Hallo erstmal,

wie ist den die Zuständigkeit des BVA aufgeteilt bei der Besoldung (nicht Beihilfe) also örtlich?

Ist bei Soldaten/Beamten generell Köln (Referat PY III 3) als Bezügestelle zuständig oder z.B. in Baden-Württemberg die
BVA-Außenstelle Stuttgart (Referat PY II 3), bzw. je nach dem wo jemand (Bundesland) wohnt...

Über eine unkomplizierte Auskunft über das Forum wäre ich dankbar.

MfG Leutonian

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Auso..

  • Gast
Antw:BVA wie ist die Zuständigkeit
« Antwort #1 am: 15. Februar 2024, 17:11:27 »

Nicht Zentral in Köln. Wie in deinen Beispiel bei BW - Stuttgart
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Al Terego

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  • Beiträge: 778
Antw:BVA wie ist die Zuständigkeit
« Antwort #2 am: 15. Februar 2024, 17:58:18 »

Steht doch auf Deiner Gehaltsmitteilung, wer für Dich zuständig ist.
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didi62

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  • Beiträge: 184
    • Bundesverwaltungsamt - DLZ
Antw:BVA wie ist die Zuständigkeit
« Antwort #3 am: 16. Februar 2024, 06:28:50 »

Grundsätzlich ist das BVA zuständig, in dessen Bereich die Ernennung zum SaZ erfolgt ist.
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Leutonian

  • Gast
Antw:BVA wie ist die Zuständigkeit
« Antwort #4 am: 17. Februar 2024, 15:40:36 »

Vielen Dank für die Antwort(en). Dann kann ich einige Formulare des BVA vor Einstellung (Beamter) schon vorbereiten...und mitnehmen.
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