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Autor Thema: Trennungsgeld §6 Versteuerung  (Gelesen 475 mal)

Alexander Mollnow

  • Gast
Trennungsgeld §6 Versteuerung
« am: 22. Februar 2024, 08:32:47 »

Hallo Zusammen,

das Thema wurde bestimmt schon diskutiert hier, leider kann ich nichts finden.

Ich HFw, meine Einheit wurde versetzt an einen anderen Standort, 2021. Nun sind wir Trennungsgeld berechtigt nach §6, heißt einfache Fahrt 65Km. Hier greift die Regelung 3+5. Die ersten 3 Jahre sind jetzt fast rum, mein Trennungsgeld wurde seither nicht versteuert. Ich habe bis jetzt noch keine +5 Jahre Verlängerung beantragt.
1)Hat das seine Richtigkeit, dass mein Trennungsgeld nicht versteuert wurde?
2) Wird das Trennungsgeld erst nach 48 Monate versteuert, heißt, wenn ich jetzt die +5 Regelung beantrage?
3) Wird das Trennungsgeld rückwirkend versteuert?

Bin BS und habe noch minimum 18 Jahre Dienstzeit.
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Antw:Trennungsgeld §6 Versteuerung
« Antwort #2 am: 25. Februar 2024, 09:09:16 »

Hallo Zusammen,

das Thema wurde bestimmt schon diskutiert hier, leider kann ich nichts finden.

Ich HFw, meine Einheit wurde versetzt an einen anderen Standort, 2021. Nun sind wir Trennungsgeld berechtigt nach §6, heißt einfache Fahrt 65Km. Hier greift die Regelung 3+5. Die ersten 3 Jahre sind jetzt fast rum, mein Trennungsgeld wurde seither nicht versteuert. Ich habe bis jetzt noch keine +5 Jahre Verlängerung beantragt.
1)Hat das seine Richtigkeit, dass mein Trennungsgeld nicht versteuert wurde?
2) Wird das Trennungsgeld erst nach 48 Monate versteuert, heißt, wenn ich jetzt die +5 Regelung beantrage?
3) Wird das Trennungsgeld rückwirkend versteuert?

Bin BS und habe noch minimum 18 Jahre Dienstzeit.


Ich wurde von einem anderen Kameraden nochmal auf diese Fragestellung angesprochen... Deshalb noch einige Anmerkungen...

Bei TG nach §6 TGV wird das TG nicht versteuert wenn auf der Versetzungsverfügung die voraussichtliche Verwendungsdauer (Vbis) nicht mehr als 48 Monate beträgt.

D.h. wenn man dies über die 48 Monate erhalten will, muss die Vbis vom BAPersBw verlängert werden, wie im o.g. Link beschrieben.

Setzt das BAPersBw aber die Vbis so fest, dass die 48 Monate definitiv überschritten werden, tritt die Versteuerung ein.

Diese erfolgt aber nicht rückwirkend.

zu diesem Punkt

Zitat
Bin BS und habe noch minimum 18 Jahre Dienstzeit.

Bitte einmal hier lesen...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73782.msg745042.html#msg745042

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Antw:Trennungsgeld §6 Versteuerung
« Antwort #3 am: 25. Februar 2024, 13:03:41 »

Die ersten 3 Jahre sind jetzt fast rum, mein Trennungsgeld wurde seither nicht versteuert. Ich habe bis jetzt noch keine +5 Jahre Verlängerung beantragt.
Dann schnell den Antrag stellen und auf nen Rückläufer achten.
Der Antrag selbst ist ne Kleinigkeit.
Es gibt schon Fälle von Soldaten, die das vergessen haben und plötzlich kein TG mehr bekommen.
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