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Autor Thema: Verlängerung/Statuswechsel FWD  (Gelesen 993 mal)

VanessaBuechner

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Verlängerung/Statuswechsel FWD
« am: 23. Februar 2024, 11:25:50 »

Ich bin FWDL 11 (Mannschafter) in der Unteroffiziersschule des Heeres geplant. Bin Wiedereinsteller, weil ich in meiner ersten Verwendung SaZ4 Panzergrenadier nicht verlängert wurde (eigener Wunsch) und bin nun im Stabsdienst. Wie stehen meine Chancen, wieder SaZ zu werden? Ich würde erstmal auf FWD23 verlängern und dann gerne zeitnah SaZ werden. Geht der Wechsel auch direkt von FWD 11 zu SaZ? Oder ist da die Zeit zu knapp? Ich lese auch immer von "Bedarf" ich kann ja nicht hellsehen, wo gibt es denn Bedarf? Kann ich meine Chancen erhöhen?
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F_K

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #1 am: 23. Februar 2024, 13:25:10 »

Gegenfrage: Wieviel Zeit ist denn zur Verfügung?

Die Wünsche am besten vor Ort mit den Personalern besprechen, dann wird einem kompetent geholfen - viel Erfolg.
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VanessaBuechner

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #2 am: 23. Februar 2024, 14:00:46 »

Ich würde gerne so lange wie möglich bleiben, hab also keine Zeitbeschränkung.
Und ja, vor Ort ergibt sich sicher noch das eine oder andere aber ich würde mich gern vorbereiten. Außerdem mache ich mir tatsächlich große Sorgen, weil eine Nichtfestsetzung der Dienstzeit schon sehr sehr schade wäre 😅
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F_K

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #3 am: 23. Februar 2024, 14:04:52 »

Also bist Du derzeit Zivilist?

Wieso dann nicht gleich FWDL "länger" oder SaZ?
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VanessaBuechner

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #4 am: 23. Februar 2024, 14:32:32 »

Also bist Du derzeit Zivilist?

Wieso dann nicht gleich FWDL "länger" oder SaZ?

Weil ich das letzte Mal ja nicht verlängert worden bin (Andere Verwendung und Gründe) hat mir das KC erstmal nur den FWD freigegeben und die Einheit soll den Rest machen. Bin ich fein damit, wegen Leistung verlängert zu werden, da mache ich mir wenig Sorgen. Aber der Bedarf erschließt sich mir nicht. Mir geht es nur darum, nach Möglichkeit nicht auf einer Stelle zu landen, wo die Chancen generell sehr schlecht stehen
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F_K

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #5 am: 23. Februar 2024, 15:01:00 »

Da gibt es ja nun keine Optionen:

1. Antreten, Leistung zeigen
2. Antrag stellen

Viel Erfolg.
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VanessaBuechner

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #6 am: 23. Februar 2024, 15:17:30 »

Da gibt es ja nun keine Optionen:

1. Antreten, Leistung zeigen
2. Antrag stellen

Viel Erfolg.

Dankeschön :)
Darf ich noch nach einer Empfehlung fragen, wie lange ich mit dem Antrag warten sollte? Und ob es Sinn macht FWD erst zu verlängern oder direkt SaZ zu stellen?
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KlausP

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #7 am: 23. Februar 2024, 15:34:57 »

Stellen Sie den Antrag so zeitig wie möglich. FWDL verlängern wäre in meinen Augen verschwendete Zeit.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #8 am: 23. Februar 2024, 16:35:17 »

Finanziell ist FWDL und SaZ kein so großer Unterschied - ich würde dem "Chef" schon 2 Monate Zeit geben, einen (guten) Eindruck zu gewinnen - es gab ja einen Grund, warum SaZ nicht "ging".
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ReFü (Gast)

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #9 am: 27. Februar 2024, 12:42:04 »

Zwischen einem Schützen SaZ A3 mit 2700€  zu einem Schützen FWDL der ca 1800 Brutto bekommt, ist da schon ein Unterschied.
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F_K

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Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #10 am: 27. Februar 2024, 13:01:02 »

@ ReFü:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bundeswehrkarriere.de/sites/default/files/2022-07/bezuegebeispiele-mannschaften-data.pdf&ved=2ahUKEwjmp8O1u8uEAxXq8AIHHW5PDEIQFnoECDAQAQ&usg=AOvVaw1lgKZGjJgDQPl4fytiC-DV

Da sind Beispiele - ist ja noch von Familienstand und anderen Dingen abhängig (Kindergeld).

Die TE hat je keine "freie" Wahl - Beginn als FWDL ist "vorgegeben".
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ReFü (Gast)

  • Gast
Antw:Verlängerung/Statuswechsel FWD
« Antwort #11 am: 29. Februar 2024, 06:57:34 »

@FK ja natürlich ist das vorgeschrieben. Aber selbst mit den alten Beträgen aus Ihrem Beispiel, sind es im ersten Beispiel immernoch 600€ netto Unterschied. Finde ich persönlich schon einen großen Unterschied.
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