Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 00:09:12
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DU Verfahren - 2 Jahre keine IGF Leistungen?  (Gelesen 584 mal)

Jürgen1

  • Gast
DU Verfahren - 2 Jahre keine IGF Leistungen?
« am: 03. März 2024, 20:15:57 »

Nabend.

Vielleicht kann hier im Forum mir jemand helfen. Hier eine Kurzfassung meines Krankheitsbildes.

Habe vor ca. 2 Jahren die Coronaimpfung nicht vertragen. Habe seit dieser Zeit Probleme mit meinem Arm. Bekomme seit dieser Zeit starke Schmerzmittel. Kann meinen Dienst (Innendienst) absolvieren. IGF Leistungen etc.. kann ich nicht mehr absolvieren.
Mir wurde jetzt durch einen Facharzt die Information gegeben, dass ich eine Depression habe und eine Schmerzdepression. Ich bin nun jetzt in Therapie.
Muss / Kann man Vorgesetzter jetzt ein DU Verfahren beantragen oder muss das ein Arzt machen?
Oder muss ich mir da erst mal keine Sorgen machen?
Und wie sieht es mit der Festsetzung aus? Bin noch bis 2027 festgesetzt, aber bis jetzt noch nicht auf die volle Dienstzeit.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:DU Verfahren - 2 Jahre keine IGF Leistungen?
« Antwort #1 am: 04. März 2024, 12:07:52 »


Kann meinen Dienst (Innendienst) absolvieren.


Versehen Sie den Dienst in Ihrer regulären Verwendung ?

Leisten Sie normal 41 h Dienst (bis auf die Arzttermine) ?



Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de