Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 01:21:34
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: BFD nach Schutzzeit?!  (Gelesen 349 mal)

DeltaMike

  • Gast
BFD nach Schutzzeit?!
« am: 13. März 2024, 15:31:34 »

Hallo Bundeswehrforum.

Mittlerweile frage ich mich, wie diese Armee überhaupt funktionieren kann.

Weder der Lotse für Einsatzgeschädigte (seit über 3 Jahren der selbe Mann!), noch der ansässige Sozialdienst, noch der BFD-Berater (seit 5 Jahren der selbe Mann!), noch sonst wer an meinem Standort kann mir diese Fragen beantworten:

Was passiert mit meinen BFD-Ansprüchen (Übergangsgebührnisse, Abfindung, Ausbildungs-Topf), sobald ich in die Schutzzeit eintrete?

Werden die Ansprüche „eingefroren“ und sobald ich die Schutzzeit und auch die Bundeswehr verlasse, dann verfügbar?

Oder erlöschen die Ansprüche, wenn man z.B. ein Studium im Rahmen der Schutzzeit abschließt und anschließend zivil arbeiten will?

Vielleicht weiß hier ja jemand mehr. Schonmal Dankeschön!
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:BFD nach Schutzzeit?!
« Antwort #1 am: 13. März 2024, 19:26:19 »

Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG)

§ 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/__9.html

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de