Hallo in die Gemeine.
Da ich weder bei Google, noch in der Vorschrift bzw. dem Disziplinarrecht der WDO überhaupt etwas dazu gefunden habe, richte ich diese Frage hier vornehmlich an die Offiziere / Disziplinarvoresetzten:
Soldat A. ist im Einsatz und hat Wache. Normal sind es immer so um die 30 Grad Schatten, doch in der Nacht fängt es an in die Minusgrade zu gehen und zu scheien. Soldat A Ist nur mit der tropenbekleidung bekleidet, und bewegt sich daraufhin, nach über einer h frieren, aus der Stellung um schnell seinen Parka zu holen. Vorherige Versuche mit dem Wachlokal was sich in Sichtkontakt befindet schlagen fehl. Der zweite Wachsoldat, der eigentlich am MG3 sichern sollte, sitzt in der Fahrerkabine des 2to GL und spielt Laptop.
In der Zeit wo Soldat A. seinen Feldjacke holt, hält ein Bus seiner Kompanie vor dem Tor und gibt Lichtzeichen nach Flash Code, welche natürlich nicht erwiedert werden. Daraufhin steigt diese aus und geht zum Tor um nachzusehen. Am Tor angekommen ist derweil Soldat A aus dem Wachlokal zurückgekehrt und sieht den Soldaten vor dem Tor. Dieser ist natürlich stink sauer. Nach dem Einlass geht dieser strickt zum Wachlokal und weckt den OVWA, halb eskalierend und schreiend. Der Fahrer des Buses ist Manschafter und auch Soldat aus der Kompanie des Soldaten A.
Nach Ende der Wachwoche Verlegt der Wachzug des Soldaten A zurück in das Feldlager und muß zur Vernehmung, durchgeführt durch den KpChef des Sold. A. A. macht seine Aussage in der Vernehmung und gibt wahrheitsgemäß den Ablauf der Dinge wieder und verleugnet nicht das Vergehen.
A. nimmt die Möglichkeit in Anspruch die Vertrauensperson einzubeziehen. Diese war im übrigen der Fahrer des Buses bei besagtem Vorfall und meldender in der Einheit.
Der Kp Chef verständigt sich mit dem Disziplinaranwalt. Dieser teilt ihm mit das dies durchaus als Wehrstraftat geandet werden könne mit bis zu 5 Jahren Haft wobei es hierrauf nicht ankäme das es keine Wachvergatterung gab. Der Chef entschied sich für die empfolene Diszieplinarbuße in Höhe eines Monatssoldes, und schloß sich somit der Meinung des rechtsberaters der BW an.
Desweiteren, so eröffnete er es dem Soldaten A., hörte er auch die Vertrauensperson. Diese empfand die Disziplinarbuße als nicht angemessen und zu gering und forderte ,auch um ein Zeichen zu setzen das dies nicht Schule mache' eine höhere Ahndung. Der Chef erweiterte die disziplinare Ahndung daraufhin das der Soldat A. zusätzlich, trotz einmaliger Verfehlung und sonst gutem Dienst, die sofortige Zurückverlegung nach Deutschland sowie die Verwehrung der Einsatzmedaillie. Er fügte hinzu das erstens die Hinzuziehung der Vertrauensperson auch nachteilig sein könne wie in diesem Falle, und er wüßte das die Versagung der Auszeichnung den Soldaten A. wesentlich mehr treffen würde da dieser nicht wegen dem Geld da sei sondern wgen seiner Werte und Einstellung, und somit die Versagung und Zurückverlegung ihn mehr treffen würde. Der Einsatz wäre sowieso in 1/2 Monat beendet gewesen da 5 1/2 Monate schon herum waren.
Nun zu der Frage:
Das Disziplinarrecht kennt nur den Verweis, den strengen Verweis, die Disziplinarbuße, Den Arest mind. 1 Tag max. 3 Wochen sowie die Ausgangssperre. Es steht auch ausdrücklich darin das nur diese dem Disziplinarvorgesetzten zur Verfügung stehen und verhängt werden können.
Härtere Maßnahmen sind: Beförderungssperre, Dienstgradherabsetzung, kürzung der Dienstbezüge, einstweilige entfernung aus dem Dienst / Dienstverbot (verhängt bei laufenden Ermittlungsverfahren) sowie zu guter letzt die Entlassung des Soldaten. Diese Maßnahmen die dem Disziplinarvorgesetzen nicht zur Verfügung stehen dürfen nur durch das Truppendienstgericht verhängt werden.
Der Chef des Soldaten A. sagte aber explizit das als zusätzliche Disziplinierung der Ausschluß aus dem fast beendeten kontingent sei sowie die Versagung der Einsatzmedailien (Einsatzmedailie BW Für das betreffende Unternehmen sowie NATO Einsatzmedailie). Er beantragte also formel die Nichtverleihung. Darf er dies? Ich habe im ganzen Netz sowie in unzähligen öffentlichen Urteilen dazu nix gefunden außer was das Wehrrecht und die WDO hergibt. Und die sagen nur was ich oben schrieb und das wiederspricht den Handlungen des Chefs.